1 StS AZ 21 StR 540/007
Haftbefehl
vom
26.05.2021
In der Strafsache gegen
Walther Alois Josef Freiherr von Rottenau,
Wohnsitz unbekannt
wegen
Hochverrat gegen den Bund
wird die Untersuchungshaft angeordnet.
Angenommen wird der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO).
G r ü n d e :
I.
1. Er ist beschuldigt am 08.02.2021 und 09.02.21 Aussagen getätigt zu haben, die die Ordnung des öffentlichen Friedens stören. Ebenso habe der Angeschuldigte Aussagen getroffen, die mit Drohung mittels Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen und die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung ändern zu wollen. Diese Äußerungen tätigte er im Verlauf des o.g. Zeitraumes in einem öffentlichen Medium schriftlich.
2. Folgende Aussagen wurden getätigt:
Aussage A) "Die Verfassung werde ich ändern"
Aussage B) Auf die Aussage Marc Slobers, er wäre schon zwei Mal Ministerpräsident und ein Mal Bundesdigitalminister gewesen, antwortete Herr von Rottenau: "Sie haben sich zu einer offen verfassungsfeindlichen Organisation bekannt, die in ihrer Struktur und ihren Zielen mit der SA vergleichbar ist. Das Sondergericht wird mit Ihnen schnellen Prozess machen. Das ist Hochverrat."
Aussage C) Zur Aussage Frau Prof. Dr. von Berg, dass ihr Herr von Rottenau, er tue ihr Leid, ein Leben getrieben von der Angst vor der Hölle seie tragisch und sehr sehr stressig: Sie als törichtes Emanzenweib betätigen sich wahrscheinlich satanistisch. Damit sind Sie eine Hexe und werden nicht nur vor dem Sonder-, sondern auch vor dem Hexengericht stehen.
Aussage D) Also eigentlich habe ich gesagt, dass ich mich auf moderne, schmerzlose Hinrichtungsmethoden beschränken werde. Doch so langsam kommt der Gedanke ans romantische Mittelalter hoch...ich werde nach Amtsantritt anweisen, Feuerholz zu sammeln und an zentrale Plätze in Städten zu bringen. Oder nein...Vlad Dracula macht eigentlich vor, wofür man Holzscheite, lange Pfähle, verwenden kann."
Aussage E) "Die UN ist eine globale Verbrecherbande. Das Erste, was ich tun werde, ist dieses Lumpenpack aus Deutschland zu verbannen. Alles, was mit "UN" zu tun hat, muss weg."
Aussage F) "Die gerechte Strafe für Kinderschänder ist der Tod".
Aussage G) "Todesstrafe für den Besitz oder Konsum aller Drogen. Stichpunktartige Alkohol-Atemkontrollen durch die Polizei, Pistole gleich im Genick."
Aussage H) "Der "Bundestag" der sogenannten "BRD" ist ein rechtswidriges Hochverratorgan."
Aussage I) Zum Abgeordneten Walter-Bodo von der Vogelweide "Ich werde dafür sorgen, dass Sie umgehend beseitigt werden."
Aussage J) Verteilung von Haftbefehlen in min. 3 Fällen
II.
Es liegt der Haftgrund der Fluchtgefahr vor. Das Gericht sieht es als begründet, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Beschuldigte, zumindest zeitweise, dem Verfahren entziehen, als dass er sich dem Verfahren zur Verfügung halten wird, an. Da der Beschuldigte bisher nicht auf Ladungen der Staatsanwaltschaft geantwortet hat und sein Aufenthaltsort den Behörden seit längerer Zeit unbekannt ist, sieht es das Gericht als begründet an, dass er sich dem Verfahren entziehen wird.
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