LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN | Drucksache 4/005 |
4. Wahlperiode | 05.07.2021 |
Antrag
der Landesregierung
Erhöhung des Gründerstipendium auf 2.000 x 1500 € im Monat
Der Landtag wolle beschließen:
1. Änderung von Punkt 5.5. der „Richtlinie über die Gewährung
von Stipendien zur Förderung
von innovativen Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen „Gründerstipendium.NRW““ in:
Gefördert werden Ausgaben in Form von personengebundenen Stipendien für maximal drei Gründerinnen oder Gründer pro Gründerteam. Die Höhe des Stipendiums beträgt 1 500 Euro pro Monat und Gründerin oder Gründer. Der Höchstbetrag der Förderung für die einzelne Gründerin oder den einzelnen Gründer beträgt insgesamt 18 000 Euro.
Innerhalb eines Gründerteams ist die Förderung auf Grundlage dieser Förderrichtlinie auf maximal 54 000 Euro begrenzt.
2. Änderung von Punkt 6.5. der „Richtlinie über die Gewährung
von Stipendien zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen „Gründerstipendium.NRW““:
Anträge nach dieser Richtlinie können bis zum 30. September 2025 gestellt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Antragsunterlagen bei der bewilligenden Stelle. Anträge auf Gewährung des Gründerstipendiums können bis zum 31. Dezember 2025 bewilligt werden.
Entsprechend tritt die Richtlinie am 31. Dezember 2026 außer Kraft.
3. Das Programm ist um zwei Jahre zu Verlängern. Entsprechend können Anträge nach dieser Richtlinie bis zum 30. September 2025 gestellt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Antragsunterlagen bei der bewilligenden Stelle. Anträge auf Gewährung des Gründerstipendiums können bis zum 31. Dezember 2025bewilligt werden.
Entsprechend tritt die Richtlinie am 31. Dezember 2026 außer Kraft.
4. Die entsprechenden Gelder sind im Haushalt bereit zu stellen.
Begründung:
Die bisherige Richtlinie reicht nicht aus, um die neue Gründerzeit für eine innovative klimaneutrale und digitale Zukunft anzukurbeln. Ohne diese wird aber Nordrein-Westfalen den Wandel nicht schaffen können und im internationalen Vergleich zurückfallen. Mit der vorliegenden Richtlinienänderung soll dafür ein Weiterer wichtiges Puzzlestück gesetzt werden. Somit sieht die Änderung vor, dass wir doppelt so viele Projekte fördern und die Maximalfördersumme auf 18. 000 € sprich 1.500 € pro Monat für einzelne Gründer erhöhen werden. Nur durch eine höhere Förderung kann es so vielen Start-ups ermöglicht werden, vielversprechende Ideen marktreif zu bringen und somit die staatliche Förderung Früchte tragen. Somit machen sich unsere Bemühungen zukünftig deutlich öfters bezahlt und NRW zum Zentrum der Zukunft gedeihen.
Marc Slober für die Landesregierung