Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
hiermit darf ich folgendes bekanntgeben.
Für die kommende Wahl werden Wahlbezirke errichtet, um eine faire Wahl gewährleisten zu können. Diese Wahlbezirke gliedern sich wie folgt:
Bezirk 1: Nordrhein-Westfalen
Bezirk 2: Bayern
Bezirk 3: Baden-Württemberg (dazu gehören die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland)
Bezirk 4: Niedersachsen (dazu gehören die Bundesländer Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein)
Bezirk 5: Sachsen (dazu gehören die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
Dementsprechend gliedern sich die Wahlbezirke entsprechend der Landtagsparlamente, die zuletzt gebildet wurden.
Die Bewerber für die Direktmandate dürfen nur aus den entsprechenden Bundesländern kommen und dürfen auch nur von Parteimitgliedern dieser Länder gewählt werden. Eine Wahl über den Bundesparteitag ist unzulässig.
In jedem Wahlbezirk gibt es ein Direktmandat für den Bundestag zu gewinnen. Aufgrund der Wahlgesetzänderung, haben diese zukünftig eine weniger bedeutende Stellung.
Das zuletzt genutzte System über die Direktmandate führte zu einer unfairen Verteilung der Gesamtsitze und wird in dieser Form zukünftig nicht mehr angewendet.
Ich wünsche allen Parteien und Bewerbern eine spannende und faire Wahl.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundeswahlleiter