Demokratische Mitte - Parteisatzung

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Manfred Klausbrück


  • PARTEISATZUNG

    vom 19. Mai 2020, zuletzt geändert am 18. Juli 2020

  • §1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet


    1. Die Partei führt den Namen "Demokratische Mitte". Die Kurzbezeichnung der Partei lautet "DM". Landesverbände führen den Namen "Demokratische Mitte" mit dem Namenszusatz des jeweiligen Bundeslands. Der Sitz der Partei ist in Königsallee 1-9, 40212 Düsseldorf. Das Tätigkeitsgebiet der Partei ist die Bundesrepublik Deutschland.

    2 Mal editiert, zuletzt von Benno Jansen ()

  • §2 Mitgliedschaft


    1. Mitglied kann jede/r werden, die/der die Satzung und das Programm der Partei anerkennt und keiner anderen Partei angehört.
    2. Der Bundesvorstand kann allgemeine Regeln für die Mitgliederaufnahme beschließen, die für alle Untergliederungen verbindlich sind. Diese Regeln können auch Kriterien enthalten, wann eine Aufnahme in die Partei nicht möglich ist.
    3. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der DM und in einer anderen Partei oder sonstigen politischen Vereinigung ist ausgeschlossen
    4. Die Aufnahme von Personen, die zu einem früheren Zeitpunkt aus der Demokratischen Mitte ausgeschlossen wurden, bedarf der Zustimmung des Bundesvorstands.

    5 Mal editiert, zuletzt von Benno Jansen ()

  • §3 Erwerb der Mitgliedschaft


    1. Die Mitgliedschaft in der Partei wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erkennt der Bewerber die Satzung an. Der Aufnahmeantrag kann ausschließlich über das Parteien Forum gestellt werden. Vor der Aufnahmeentscheidung ist von dem aufnehmenden Bundesvorstand ein persönliches Gespräch unter Anwesenden mit dem Antragsteller zu führen. Über die Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand.
    2. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss gegenüber dem Antragsteller nicht begründet werden.
    3. Im Mitgliedsantrag muss vollständige Auskunft über frühere Mitgliedschaften in Parteien und sonstigen politischen Gruppierungen gegeben werden. Unvollständige oder unrichtige Auskünfte sind ein Ablehnungsgrund.
    4. Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts Abweichendes ergibt, sind Mitglieder grundsätzlich dem Gebietsverband zugehörig, in dessen Gebiet sich ihr melderechtlicher Hauptwohnsitz befindet. Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes hat das Mitglied den Wohnsitzwechsel unverzüglich dem bisherigen und dem neuen Gebietsverband anzuzeigen.
  • §4 Rechte und Pflichten der Mitglieder


    1. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht. Stimmrechte sind persönlich auszuüben und nicht übertragbar.
    2. Mitglieder sind nur in Gliederungen der Partei, denen sie selbst angehören, als Vorstandsmitglied, Delegierter und in sonstige Parteiämter wählbar.
  • §5 Beendigung der Mitgliedschaft


    1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts.
    2. Jedes Mitglied ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt. Der Austritt sollte per Forum erfolgen und an den Vorstand gerichtet werden, der für die Mitgliedsaufnahme zuständig ist.
  • §6 Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder


    1. Verstößt ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei und fügt es der Partei dadurch einen Ansehensverlust oder in anderer Weise einen Schaden zu, so kann jedes Mitglied beim Bundesschiedsgericht eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen beantragen:
      1. Enthebung aus einem Parteiamt,
      2. Aberkennung der Fähigkeit, ein bestimmtes Parteiamt oder jegliches Parteiamt zu bekleiden, bis zur Höchstdauer von einer Legislaturperiode.
      3. Ausschluss aus der Partei.


  • §7 Gliederung


    1. Die Partei gliedert sich in einen Bundes-, 16 Landes- und Kreisverbände. Mehrere Kreisverbände können sich in einem Bezirksverband zusammenschließen.
  • §8 Organe der Bundespartei


    1. Organe der Bundespartei sind
      1. der Bundesparteitag,
      2. der Bundesvorstand,
      3. das Bundesschiedsgericht,
      4. der Bundespressesprecher,
      5. die Mitgliederversammlung und
      6. die Landesverbände


  • §9 Der Bundesparteitag


    Allgemeines

    1. Der Bundesparteitag ist das oberste Organ der Partei. Er findet mindestens jeden zweiten Monat statt.
    2. Der Bundesparteitag ist unverzüglich einzuberufen, wenn der Bundesvorstand es beschließt.
    3. Der Bundesvorstand beschließt über Datum des Bundesparteitags. Der Bundesparteitag findet als öffentlicher Parteitag in der „Halle des Volkes“ statt.

    Aufgaben

    1. Aufgaben des Bundesparteitags sind die Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen der Partei. Der Bundesparteitag beschließt insbesondere über
      1. das Parteiprogramm und
      2. die Bundessatzung sowie
      3. die Schiedsordnung und
      4. die Parteiämter

    Einberufung

    1. Der Bundesparteitag wird vom Bundesvorstand schriftlich unter Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung mit einer Frist von Zwei Tagen einberufen. Die Einladung wird per Forum übermittelt werden. Zum Verständnis der Tagesordnungspunkte erforderliche Unterlagen sind mit zugänglich zu machen.

    Eröffnung, Tagesordnung

    1. Der Bundesparteitag wird durch den Generalsekretär eröffnet. Seine Aufgabe besteht darin den Parteitag zu leiten.
    2. Nach Beginn des Bundesparteitages wird mit einfacher Mehrheit über die endgültige Tagesordnung abgestimmt. Es können Tagesordnungspunkte gestrichen, ihre Reihenfolge geändert oder Tagesordnungspunkte aufgenommen werden.

    Wahl und Abwahl des Vorstands

    1. Der Bundesparteitag wählt den Bundesvorstand in gleicher und geheimer Wahl für zwei Monate. Die Gewählten bleiben bis zur Wahl der Nachfolger im Amt.
    2. Scheidet ein Mitglied des Bundesvorstands vorzeitig aus, ist dessen Nachwahl in die vorläufige Tagesordnung des nächsten Bundesparteitags aufzunehmen.
    3. Werden einzelne Vorstandsmitglieder nachgewählt, richtet sich ihre Amtszeit nach der verbleibenden Amtszeit des Gesamtvorstands. In diesem Fall endet die Amtszeit des amtierenden Vorstands mit der Neuwahl, sofern der Parteitag nichts anders beschließt. Der Bundesparteitag kann auf Antrag mit Zweidrittelmehrheit den Bundesvorstand oder einzelne seiner Mitglieder abwählen.
    4. Eine Kandidatur für ein Vorstandsamt muss mindestens 12 Stunden vor der Sitzung des Parteitages im Forum eingerecht werden.

    Wahl der Schiedsrichter und der Rechnungsprüfer

    1. Der Bundesparteitag wählt Schiedsrichter und Rechnungsprüfer für eine personenbezogene Amtsdauer von jeweils zwei Monaten. Diese Wahlen können offen erfolgen, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.

    Beschlussfassung

    1. Der Bundesparteitag ist unabhängig von der Zahl seiner tatsächlich erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
    2. Der Bundesparteitag trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist.
    3. Beschlüsse zur Änderung der Bundessatzung oder zur Änderung von Nebenordnungen mit Satzungsrang bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses nicht mitgezählt.
    4. Entscheidungen über die Auflösung des Bundesverbands oder eines Landesverbands über die Verschmelzung mit einer anderen Partei bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Bundesparteitags beim Bundesvorstand eingegangen ist.
    5. Nach einem Parteitagsbeschluss über die Auflösung der Partei muss dieser Beschluss durch eine Urabstimmung mit einer Dreiviertelmehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen bestätigt werden.
  • §10 Die Mitgliederversammlung


    Allgemeines

    1. Die Mitgliederversammlung ist ein weiteres Organ der Partei.
    2. Die Mitgliederversammlung ist unverzüglich einzuberufen, wenn der Bundesvorstand es beschließt.
    3. Der Bundesvorstand beschließt über Datum der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung findet als parteiinterne Versammlung ohne die Öffentlichkeit statt.

    Aufgaben

    1. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind die Beratung und Beschlussfassung über innen Parteiliche und organisatorische Fragen. Die Mitgliederversammlung beschließt und diskutiert insbesondere über
      1. die Bundestagswahlliste,
      2. die Aufgabenverteilung unter den Mitgliedern und
      3. Parteiprogramm inhaltliche Unklarheiten

    Einberufung

    1. Die Mitgliederversammlung muss 12 Stunden vor Beginn per Forum Einberufen worden sein.

    Eröffnung, Tagesordnung

    1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Generalsekretär eröffnet. Seine Aufgabe besteht darin die Versammlung zu leiten.
    2. In der Tagesordnung müssen lediglich die bevorstehenden Mitglieder-entscheide gelistet werden. Alle punkte welche keinen Mitglieder-entscheid benötigen können jederzeit von den Mitgliedern hinzugefügt werden.

    Wahl der Bundestagswahlliste

    1. Die Bundestagswahlliste wird per Mitglieder-entscheid gewählt.
    2. Wahlverfahren:

      Jedes Parteimitglied erhält 3 Stimmen welche er auf alle zur Wahl stehenden Mitglieder verteilt. Umkämpfte Listenplätze werden bei einer anschließenden Mitgliederversammlung per Stichwahl entschieden.
    3. Die Gewählten müssen innerhalb von 12 Stunden die Wahl schriftlich im Forum bestätigen. Sollte die Wahl nicht in der Frist bestätigt werden wird der gewählte aus der Liste gestrichen und die folgenden Plätze rücken auf.
    4. Zur Wahl stehen alle aktiven Mitglieder. Als aktives Mitglied gilt jeder der Demokratischen Mitte angehört und innerhalb der letzten 2 Wochen vor Wahl-beginn im Forum oder im Discord, gesehen oder gesprochen wurde.
    5. Die Wahl muss 12h vor Beginn im Forum sowie Discord angekündigt werden, mit einer Erklärung des Wahlverfahrens.
    6. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

    Beschlussfassung

    1. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl seiner tatsächlich erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
    2. Die Mitgliederversammlung trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist.

    4 Mal editiert, zuletzt von Benno Jansen ()

  • §11 Rechte und Pflichten des Bundesvorstands


    1. Der Bundesvorstand leitet die Demokratische Mitte. Er führt die Geschäfte auf der Grundlage der Beschlüsse des Bundesparteitags und der Mitgliederversammlungen.

    4 Mal editiert, zuletzt von Benno Jansen ()

  • §12 Salvatorische Klausel, Inkrafttreten


    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Satzung im Übrigen nicht berührt.
    2. Diese Satzung tritt nach Beschluss durch den Bundesparteitag am 18.07.2020 in Kraft und ersetzt alle früheren Satzungen der Bundespartei.
  • Benno Jansen

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Benno Jansen

    Hat den Titel des Themas von „Die Demokratischen Mitte - Parteisatzung“ zu „Demokratische Mitte - Parteisatzung“ geändert.
  • Benno Jansen

    Hat das Thema freigeschaltet.