[OOC]
Liebe Simulationsmitglieder,
der Übergang von der 0. zur 1. Legislaturperiode bringt einige Herausforderungen mit sich, welche zu beleuchten und zu klären sind.
Wie ja zu Beginn der 0. Legislaturperiode schon angekündigt war das ein Testlauf für die Vorgänge, hier gab es keine "echte" Gesetzgebungskompetenz des Bundestages, auch aus Ermangelung des Verfassungsorganes "Bundesrat". Heißt also, wie das auch vorher schon kommuniziert wurde, sind die Entwürfe, die der 0. Bundestag beschlossen hat, hinfällig und müssten, auch wenn sie schon angenommen wurden, im 1. Bundestag noch einmal eingereicht werden.
Das bringt uns direkt zum nächsten Thema: Diese eingereichten Vorlagen und Drucksachen. Wir haben uns im Vorstand darauf verständigt, dass die Vorlagen, die in der 0. Legislaturperiode eingereicht wurden, so auch jetzt in der 1. Legislaturperiode wieder (auch wortgleich) eingereicht werden können. Der ursprüngliche Verfasser hat dabei allerdings die Rechte an diesem Entwurf, dieser darf nicht von anderen kopiert und eingereicht werden (Verfasser ist hier die Person, die den Entwurf geschrieben hat, nicht die Fraktion). Ausnahme: Wenn der ursprüngliche Verfasser nicht mehr Mitglied dieser Simulation ist darf der Entwurf von jedem eingereicht werden, oder wenn der ursprüngliche Verfasser einer Person die entsprechende Erlaubnis erteilt darf diese Person den Entwurf verwenden.
Ich denke soweit konnte alles geklärt werden, falls es noch weitere Fragen gibt können diese gerne in einem Ticket entsprechend gestellt werden.
Viele Grüße,
Manfred Bunnes & Vorstand