Marc Slober Event Team
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Beiträge von Marc Slober

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache
    02/36
    2. Wahlperiode 12.11.2020


    Gesetzentwurf

    der Landesregierung


    1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung


    A. Problem und Ziel

    Europa hat unserem Land gutgetan und wird unseren Land auch in Zukunft viel leisten und in Europa liegt unsere Zukunft. Dennoch wird der Europatag in unserem Bundesland nicht gewürdigt.


    B. Lösung

    Der 9. Mai wird zum gesetzlichen Feiertag


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    E. Erfüllungsaufwand


    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keine.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Am Tage sind alle Läden zu schließen, wie es an anderen Feiertagen üblich ist.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keine


    F. Weitere Kosten

    Keine.


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung vom 12.11.2020


    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 25

    (1) Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt.

    (2) Der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde ist gesetzlicher Feiertag.

    wird: (3) Der 9. Mai als Europa-Tag als gesetzlicher Feiertag angefügt.


    Begründung


    1. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Wir als Nordrhein-Westfalen wollen den Europäischen Geist ausleben.


    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Änderung der Landesverfassung.


    III. Alternativen

    Keine.


    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.


    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Läden sind zu schließen und der Tag ist zu Händeln wie jeder andere gesetzliche Feiertag.


    5. Weitere

    Kosten Keine.


    6. Weitere

    Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.


    Die Landesregierung


    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/35
    2. Wahlperiode 27.10.2020


    Antrag

    der Fraktion der SPD und Freien Demokraten

    Unterstützung der Einführung einer 24h KiTa für Schichtabreiterfamilien und Steigerung des Anreizes des Berufs des Erziehers


    Der Landtag von Nordrhein-Westfalen möchte beschließen, dass Kommunen zur Errichtung von 24h KiTas vom Land ermutigt und finanziell unterstütz werden. Diese 24h KiTas sollen ausschließlich Schichtarbeiterfamilien zur Verfügung stehen. Damit die zusätzliche Betreuungszeit auch abgedeckt werden kann, müssen schätzungsweise 150 neue Erzieher in Nordrhein-Westfalen zusätzlich zum Erziehermangel eingestellt werden. Damit auch genügend Personal angeworben werben kann, soll es folgende Punkte zur Steigerung der Attraktivität des Erzieherberufes durchgeführt werden.


    Erzieher sollen zukünftig direkt als duale Ausbildung ausgebildet werden können.


    Arbeitslosen soll eine Umschulung zum Kinderpfleger und Erzieher attraktiver gemacht werden, beispielsweise durch eine Umschulungspramie in höhe von 5.000€. Hierbei ist aber auf Qualifikation und Eignung zu achten.


    Der Beruf ist mit durchschnittlich 24.000 - 36.000€ Brutto im Jahr stark unterbezahlt. Deshalb sollen Erzieher nicht mehr nach S 8a, sondern nach S10 bezahlt werden. Dies würde jeden Erzieher durchschnittlich 350 € mehr im Monat einbringen und sollte von der Politik als Ziel als Arbeitgeber im Tarifvertrag eingebracht werden.

    Die Kommunen müssen sich als attraktiven Arbeitgeber verstehen. Deswegen sollen nur Erzieher auf Schicht, die dies körperlich Verkraften können und selbst sich nicht um eigene Kinder kümmern müssen.


    Kein Kind darf 24h abgegeben werden.

    Das Land übernimmt für fünf Jahren die vollen Lohnkosten der Schichterzieher. Die Kosten für den Landeshaushalt werden auf ca. 60. Mio. € pro Jahr belaufen.


    Begründung:

    Immer öfters kommt es vor, dass Schichtarbeiterfamilien, also Familien, wo beide Elternteile oder Alleinerziehende Nachts arbeiten müssen. Oft gehen sie dabei Systemrelevante Berufe nach. Oft wollen sie aber möglichst schnell wieder in ihren Beruf, aber eine Tagschichtstelle ist nicht zu haben. Deswegen müssen sie bei Nachteinsetzen andauern Freunde und Verwandte fragen, ob sie aufs Kind aufpassen. Oft holen sie das Kind dann direkt morgens nach der Arbeit ab. Eine Nachtschicht beansprucht einen sehr. Das Kind welches dann morgens wieder nach Hause kommt, möchte beschäftigt werden oder wird dann direkt weiter zur KiTa gebracht. Gerne führt dies nur zur weiteren Belastung. Zudem ist es nicht im Sinne des Kindeswohl seine Eltern nur kurz zu sehen. Es sollte wenn immer möglich vermieden werden, dass Eltern von jungen Kindern auf Schicht arbeiten. Dennoch wollen wir mit der Unterstützung der 24h KiTa erreichen, dass jeder der muss sein Kind in guten Händen bringen.


    Zu gleich ist uns aber auch bewusst, dass diese Maßnahme den Erziehermangel verschärfen könnten. Deswegen möchten wir es vermeiden, dass Erzieher die selber kleine Kinder haben, auf Schicht gehen. Zudem brauchen wir attraktivere Vergütungsmöglichkeiten für die 114.000 Erzieher. Denn Kinder zu Erziehen ist ein wichtiger aber auch harter Job. Die aktuellen Verdienstmöglichkeiten von maximal 36.000 € Brutto sind bei weiten nicht ausreichend. Zudem möchten wir Arbeitslose, die die persönlichen Fähigkeiten haben und sich umschulen wollen, den Schritt beim erfolgreichen abgeschlossenen Umschulung 5.000 € Prämie bezahlen und somit einen weiteren Anreiz für diesen Schritt geben.


    Fraktionen der SPD und FDP

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/33
    1. Wahlperiode 27.10.2020



    Antrag

    des Abgeordneten Marc Slober und die Fraktion der Freien Demokraten


    Erste Hilfe und Wiederbelebung durch Laien stärken – Modellprojekt des Landes an Schulen als Regelangebot fortsetzen und ausbauen– Apps zur Ersthelferalarmierung weiter verbreiten


    Der Landtag möge beschließen:

    • das Modellprojekt „Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse als Regelangebot an allen Schulen einzuführen

    • die Versorgung der Schulen mit geeigneten Übungspuppen sicherzustellen;

    • in Kooperation mit allen Beteiligten ein Konzept zu entwickeln, um die Unterrichtung in der Wiederbelebung an Schulen zu unterstützen;

    zu prüfen, sich in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden für eine landesweite Einführung von Apps zur Ersthelferalarmierung einzusetzen und dabei möglichst einheitliche Standards bzw. kompatible Systeme zu befördern.



    Begründung:

    Mehr als 50.000 Menschen erleiden deutschlandweit jedes Jahr einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses. Schon nach drei bis fünf Minuten ohne Sauerstoffversorgung wird beim Menschen dabei das Gehirn irreversibel geschädigt. Rettungsdienste bzw. Notärzte treffen in den meisten Fällen erst später ein, so benötigt ein Rettungswagen im Durchschnitt acht Minuten bis zum Einsatzort. Daher überleben derzeit nur jeder Zehnte Patient. In fast der Hälfte aller Fälle wird ein Kreislaufstillstand jedoch durch Laien wie z. B. Angehörige beobachtet. Deshalb ist die sofortige Aufnahme der Wiederbelebung durch Laien entscheidend für die Überlebenschancen. Wenn mehr Anwesende unverzüglich mit einfachen Wiederbelebungsmaßnahmen wie der Herzdruckmassage beginnen würden, könnten sich die Überlebenschancen der Betroffenen erheblich verbessern. Nach Einschätzungen der Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) könnten so in Deutschland pro Jahr 10.000 Menschen mehr überleben.


    Auch wenn der Trend der Menschen, die sich Erstehilfe zutrauen, bereits positiv ist, möchten wir diesen Prozess weiter befördern. Denn der Mensch soll sich im Notfall zutrauen zu helfen. Erfahrungen aus Dänemark zeigen, dass durch breit angelegte Informationskampagnen und Wiederbelebungsunterricht in Schulen die Bereitschaft zur Laienreanimation innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt werden konnte.


    In Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem Schuljahresbeginn 2017/18 das landesweite Modellprojekt „Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ welches mit einer Laufzeit von drei Jahren gestartet war. Mit dem Projekt sollten in erster Linie Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse angesprochen werden. Dabei wurde ein Theorie- und ein Praxisteil verbunden. So soll die Wiederbelebungskompetenz von Schülerinnen und Schülern, aber auch von Lehrkräften sowie allen weiteren am Schulleben beteiligten Fachkräften sowie nach Möglichkeit auch Eltern gestärkt werden. Über 170 Schulen haben an dem Projekt teilgenommen.


    Seit dem Jahre 2018 stellt das Land Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Unterstützung von Projekten zur Unterrichtung in der Wiederbelebung insbesondere an Schulen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel konnten allerdings auch zur Anschaffung von Übungspuppen eingesetzt werden und so eine Ausweitung des Modellprojektes auf weitere Schulen unterstützen.


    Das Modellprojekt endete bereits am 30. Juni 2020.

    Die Erfahrungen sprechen nicht nur für eine Fortsetzung, sondern für einen ausbau. Ziel soll eine Ausweitung auf allen Schulen sein, um so eine flächendeckende Unterrichtung in der Wiederbelebung an Schulen zu erreichen.


    Neben der Förderung der Wiederbelebungskompetenzen von Schülerinnen und Schülern können auch so genannte „First-Responder-Systeme“ zur Alarmierung ausgebildeter Ersthelferinnen und Ersthelfer in unmittelbarer Nähe des Notfallortes über eine durch die Leitstelle aktivierte Smartphone-App den Reanimationserfolg steigern. Viele Menschen sind qualifiziert, bei einem Notfall die lebenswichtige Herzdruckmassage durchzuführen. Dazu zählen Angehörige von Feuerwehren und Hilfsorganisationen, Pflegekräfte, Medizinstudierende, Ärztinnen und Ärzte und andere im Gesundheitswesen tätige Menschen. Gerade über Feuerwehren und Hilfsorganisationen könnten dabei auch zahlreiche motivierte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer eingebunden werden.


    Befinden sich bei lebensbedrohlichen Notfällen ausgebildete Helferinnen und Helfer in der Nähe des Notfallortes, so können diese unter Umständen mehrere Minuten vor dem Rettungsdienst beim Patienten sein und so das therapiefreie Intervall zwischen dem Notruf und dem Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzen und somit Leben retten.


    Seit einigen Jahren gibt es technische Möglichkeiten, registrierte Ersthelferinnen und -helfer über ihr Smartphone zu orten und per App zu alarmieren. Dabei sind in Deutschland mehrere unterschiedliche Ersthelferalarmierungssysteme verfügbar, die allerdings nicht kompatibel sind. In Nordrhein-Westfalen haben eine Reihe von Gebietskörperschaften inzwischen die Anwendung entsprechender Apps in ihren Leitstellen auf den Weg gebracht. Ziel sollte eine möglichst flächendeckende Verbreitung sein. Daneben besteht aber noch das Problem der fehlenden Kompatibilität, so dass über Kreisgrenzen hinweg der Einsatz mehrerer Apps erforderlich werden kann und somit potenzielle Ersthelfer vom Notfall nichts mitbekommen.



    Marc Slober und Fraktion

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/30
    2. Wahlperiode 15.10.2020


    Große Anfrage

    der Abgeordneten Marc Slober und der Fraktionen der SPD und FDP


    Aktuelles zur Europapolitik


    Die Europäische Union stellt unserer Meinung nach ein wichtiger Pfeiler für die Zukunft unseres Landes da. Deswegen wollen wir wissen, wie die Landesregierung die Zukunft der EU sieht.



    Wir fragen die Landesregierung:


    1. Welche Rolle soll laut der Landesregierung NRW in Europa spielen?

    2. Unterstützt die Landesregierung die Bildung der Vereinigten Staaten von Europa und warum?

    3. Wie viele exportiert und importiert NRW jedes Jahr aus/ins EU-Ausland?

    4. Welche und in welchem Umfang fließen europäischen Fördermittel jedes Jahr nach Nordrhein-Westfallen?


    Düsseldorf, den 15.10.2020


    Marc Slober und die Fraktionen der SPD und FDP

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/24
    2. Wahlperiode 14.10.2020


    Antrag

    des Abgeordneten Marc Slobers und den Fraktionen der SPD und FDP

    Rechtsradikale Symbole verbannen - Reichskriegsflaggen verbieten


    Der Landtag wolle beschließen:


    1. Die Landesregierung wird aufgefordert einen Erlass zu verabschieden, der das Zeigen o- der Verwenden der Reichskriegsflaggen aus der Zeit bis 1935 - im Einzelnen die Kriegs- flagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, die Kriegs- flagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933 und die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 – untersagt.


    2. In dem Erlass ist weiterhin festzulegen, dass in den unter Ziffer 1. bezeichneten Fällen stets ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten ist.


    Begründung:


    Reichskriegsflaggen werden regelmäßig von rechtsextremen Parteien und Organisationen in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt und sind damit zu einem Identifikationssymbol dieser Gruppie- rungen geworden. In den Fokus gerieten die Flaggen zuletzt Ende August, als rechtsradikale Demonstranten in das Reichstagsgebäude einzudringen versuchten.


    Die Verwendung von Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit stellt deshalb eine nachhaltige Be- einträchtigung für ein friedliches und geordnetes Zusammenleben in unserem Land dar. Sie ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung. Mehrere Obergerichte haben in der Vergangenheit be- stätigt, dass eine Sanktionierung des öffentlichen Zeigens von Reichskriegsflaggen als eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) möglich ist, wenn aufgrund der Gesamtumstände eine Unterstützung von nationalistischen Positionen angenommen werden muss, die die Öffentlichkeit belästigen.


    Das Oberlandesgericht Koblenz - Senat für Bußgeldsachen - hat zum öffentlichen Zeigen von Reichskriegsflaggen in seinem Beschluss vom 14. Januar 2010 (Az.: 2 SsBs 68/09) ausge- führt:

    „Das öffentliche Hissen dieser Flaggen kann als Identifikation mit den Zielsetzungen rechter Gruppierungen verstanden werden. Das gilt insbesondere dann, wenn das Zeigen der Reichs- kriegsflagge im inneren und äußeren Zusammenhang mit dem Skandieren nationalsozialisti- scher Parolen, etwa der Parole "Ausländer raus" steht. In derartigen Fällen kommt sogar eine Strafbarkeit nach § 130 StGB in Betracht. Eine solche Wirkung der demonstrativ öffentlich zur Schau gestellten Reichskriegsflagge kann, ohne dass die Voraussetzungen des § 130 StGB erfüllt sind, aber auch eine Gefahr für die öffentliche Ordnung begründen. Die Reichskriegs- flagge als Symbol nationalsozialistischer Anschauungen und/oder Ausländerfeindlichkeit stellt in diesen Fällen eine nachhaltige Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. [...]


    Da das Hissen der Fahne als Meinungsäußerung dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG unterfällt, muss die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts auch bei der Auslegung der öffent- lichen Ordnung im Sinne des § 118 Abs. 1 OWiG Berücksichtigung finden.


    Grundsätzlich bilden gemäß Art. 5 Abs. 2 GG die Strafgesetze, die zum Rechtsgüterschutz ausnahmsweise bestimmte geäußerte Inhalte verbieten, wie allgemein §§ 185 ff. StGB (Belei- digung, Verleumdung) und speziell im Bereich politischer Auseinandersetzungen etwa § 130 StGB (Volksverhetzung), § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Or- ganisationen) oder §§ 90a, b StGB (Verunglimpfung des Staats und seiner Symbole oder von Verfassungsorganen) erlassen worden sind, die Grenze der Meinungsäußerungsfreiheit (vgl. BVerfG NJW 2001, 2069, 2071). Unterhalb dieser strafrechtlichen Schwelle kommt der öffent- lichen Ordnung als der Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden und mit dem Wertgehalt des Grundgesetzes zu vereinbarenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets anzusehen sind (vgl. BVerfGE 69, 315, 352), nur unter bestimmten Voraussetzungen eine das Meinungsäußerungsrecht be- grenzende Funktion zu. Das ist dann der Fall, wenn die Beeinträchtigung nicht auf der bloßen Äußerung der Inhalte beruht, sondern auf besonderen, beispielsweise provokativen oder ag- gressiven, das Zusammenleben der Bürger konkret beeinträchtigenden Begleitumständen (vgl. BVerfG NJW 2001, 2069, 2071).“


    Im Land Brandenburg besteht bereits seit Juni 2014 eine Erlasslage, die das ordnungsbehörd- liche Vorgehen gegen das öffentliche Zeigen der Reichskriegsflagge regelt. Dieses ist demnach zu unterbinden und die Flaggen sind sicherzustellen.

    Marc Slober und die Fraktionen der SPD und FDP

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 02/18
    2. Wahlperiode 02.10.2020


    Gesetzentwurf

    des Abgeordneten Marc Slober und der Fraktion der FDP


    Entwurf der ersten Änderung des Landeswahlgesetzes (LWahlG)

    A. Problem und Ziel

    Durch das Aktuelle LWahlG herscht im Landtag keine echte Repräsentation des Wählerwillens.

    B. Lösung

    Anhebung der Mandate

    C. Alternativen

    Aktuelles Gesetz bleibt bestehen.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Erhöhte Landtagsausgaben von circa. 20. Mio. € im Jahr.

    E. Erfüllungsaufwand

    Keine


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keine


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keine

    F. Weitere Kosten

    Keine




    Entwurf der ersten Änderung des Landeswahlgesetzes vom 02.10.2020


    Der Landestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    §1 des LWahlG Zusammensetzung des Landtages und Wahlrechtsgrundsätze wird wie folgt geändert:


    (1) Der Landtag Nordrhein-Westfalen besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 15 Abgeordneten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union nach den Grundsätzen einer Verhältniswahl gewählt.


    In (1) Der Landtag Nordrhein-Westfalen besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 181 Abgeordneten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union nach den Grundsätzen einer Verhältniswahl gewählt.


    (2) Von den Abgeordneten werden alle 15 nach Wahlvorschlägen (Listen) gewählt.


    In (2) Von den Abgeordneten werden alle 181 nach Wahlvorschlägen (Listen) gewählt.





    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Bessere Repräsentation des Wählerwillens.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Anhebung der Landtagsmandate auf 181.

    III. Alternativen

    Bestehendes Gesetz bleibt bestehen.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Circa 20. Millionen € im Jahr


    4. Erfüllungsaufwand

    Keine


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.


    Marc Slober und Fraktion

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 02/17
    2. Wahlperiode 01.10.2020


    Antrag

    Der Fraktion der Freien Demokraten


    Antrag zur Bildung der Ausschüsse


    Der Landtag von Nordrhein-Westfalen wolle beschließen:


    Der Ausschuss LT-NRW-A-1, Präsidialausschuss, wird gebildet. Vorsitzender ist der Landtagspräsident.


    Der Ausschuss LT-NRW-A-2, Ausschuss für Gemeinwesen, wird gebildet. Der Vorsitzende wird von der stärksten Fraktion bestimmt.



    Die Sitzverteilung in den Ausschüssen sieht wie folgt aus:

    LT-NRW-A-1: FDP: 3 LINKE: 2 SPD: 1

    LT-NRW-A-2: FDP: 3 LINKE: 2 SPD: 1


    Begründung:

    In einem demokratischen System ist es üblich, dass Anträge und Gesetze in Ausschüssen beraten werden. Dadurch wird es ermöglicht, dass die verschiedenen Argumente mit Sachständigen ausdiskutiert werden können und so die Politik ihre Arbeit bestmöglich gestalten kann.


    i.A. Marc Slober

    Fraktion der Freien Demokraten

    Der Landeswahlleiter

    Friedrichstraße 62-80,

    40217 Düsseldorf



    Sehr geehrter Herr Landeswahllweiter,


    Die Freien Demokraten NRW übergibt hiermit die Wahlunterlagen zur 2. Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Die Liste und das Wahlprogramm wurden am 12.09.2020 auf den vierten Landesparteitag der Freien Demokraten NRW nach den geltenden Recht beschlossen.


    Unsere Liste:

    1: Marc Slober

    2: Frank Michels

    3: Tim Timmen

    4: Manuel Neubauer


    Unser Wahlprogramm:

    Im Anhang


    Mit freundlichen Grüßen

    Marc Slober

    Vorsitzender der Freien Demokraten NRW


    Wahlprogramm_2._Legislatirperode_FDP_NRW_Kopie – Kopie.pdf