Herbert Aisinger Bürger
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Beiträge von Herbert Aisinger

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Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    21.07.2020


    • In allen internen und öffentlichen Parteiforen können nun Labels für Bundesländer/Landesverbände benutzt werden. Es wurden alle 16 Bundesländer + "Bund" angelegt. Das hilft allen den Überblick in den Foren zu bewahren.

    CDUNds_Pressemitteilung_Symbol.jpg

    21.07.2020

    Pressemitteilung der CDU in Niedersachsen


    Wahl zum Ministerpräsidenten in Niedersachsen


    Endlich ist die Regierungskrise beendet! Am 19.07.2020 ist es passiert. Niklas Merz wurde zum Ministerpräsidenten gewählt und beendet so die Regierungskrise im Niedersächsischen Landtag. Wir, die CDU in Niedersachsen, sind stolz einen Ministerpräsidenten aus eigenen Reihen zu haben und sind davon überzeugt, dass er unser Niedersachsen gut anführen wird. Wir freuen uns auf die anstehende Zeit mit Niklas als Ministerpräsidenten.

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/010
    1. Wahlperiode 15.07.2020



    Schriftliche Anfrage § 71 LTGeschO

    des Abgeordneten Herbert Aisinger und Fraktion der CSU


    Schriftliche Anfrage nach § 71 BayLTGeschO - Fragen zur Bildungspolitik


    Bereits bevor die Regierung stand, setzte sich Herr Staatsminister Hoegner sehr stark für einige grundsätzliche Änderungen in der bayerischen Bildungspolitik aus. Um seine Arbeit etwas einordnen zu können, hat die Fraktion der CSU einige Fragen vorbereitet. Des Weiteren beantragen wir aufgrund hoher Priorität gemäß § 72 Abs. 2 der BayLTGeschO eine Aufnahme der Antwort in das Drucksachenverzeichnis.



    Wir fragen die Landesregierung:


    1. Nach § 28 BaySchO sind Hausaufgaben für die Schüler vorgesehen. Hat die Landesregierung die Absicht diese abzuschaffen?
    2. Wenn nein, sollen die Hausaufgaben grundlegend reformiert werden?
    3. Beabsichtigt die Staatsregierung etwas an § 27 BaySchO zu ändern?
    4. Wie steht die Landesregierung zum Abitur nach der zwölften Klasse?
    5. Sieht die Landesregierung vor, Mittelschulen zu belassen oder zu Hauptschulen zurückzukehren?
    6. Wie sieht der Weg der Landesregierung für die Digitalisierung im Schulwesen aus?
      1. an Berufsschulen
      2. an allgemein bildenden Schulen - hier bitte insbesondere auf die Chancengleichheit für Kinder von gering verdienenden Eltern eingehen
    7. Welche Entfernung einer allgemein bildenden Schule zum Wohnort des Kindes ist zumutbar?
    8. Haben Sie geplant, etwas dagegen zu unternehmen, dass man für Berufsschulen teilweise sehr weit reisen muss und so schon früh - teils unfreiwillig - von seinem sozialen Umfeld getrennt wird?




    München, den 15.07.2020


    Herbert Aisinger und Fraktion der CSU

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/009
    1. Wahlperiode 14.07.2020



    Antrag

    des Abgeordneten Herbert Aisinger und Fraktion der CSU


    Anerkennung von Bundestag.info/Landtag.info als offizielles Medium des Bayerischen Landtages



    Der Landtag wolle beschließen:


    1. Das durch den Presserat genehmigte Medium "Bundestag.Info" mit seinem Ableger "Landtag.Info" wird als offizielles Medium des Bayerischen Landtages anerkannt.

    2. Es erhält nach Möglichkeit Unterstützung durch das Präsidium des Bayerischen Landtages zur Wahrnehmung seiner Aufgaben.





    Begründung:


    Das Medium leistet bereits für den Bundestag sehr gute Arbeit, ist durch den Deutschen Presserat anerkannt und publiziert alles, was für die Wählerinnen und Wähler relevant ist.




    Herbert Aisinger und Fraktion der CSU

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/008
    1. Wahlperiode 14.07.2020



    Antrag

    des Abgeordneten Herbert Aisinger und Fraktion der CSU


    Änderung des Teil VIII - Abschnitt 2 der BayLTGeschO



    Der Landtag wolle beschließen:


    1. Abschnitt 2 des Teil VIII der BayLTGeschO wird komplett gestrichen, dies betrifft §§ 182, 183, 184, 185, 186



    Begründung:


    Eine wortgetreue Niederschrift ist nicht einzuhalten - Protokollführer können nicht benannt werden.




    Herbert Aisinger und Fraktion der CSU

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/005
    1. Wahlperiode 13.07.2020



    Gesetzentwurf

    des Abgeordneten Herbert Aisinger und Fraktion der CSU


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Artikel 16 der Bayerischen Verfassung

    A. Problem und Ziel

    Die dort verankerte Wahlperiode von fünf Jahren ist deutlich zu lange, vor allem im Hinblick auf die deutlich reduzierte Wahlperiode des Deutschen Bundestages von vier Monaten.

    B. Lösung

    Die Wahlperiode wird auf vier Monate verkürzt.

    C. Alternativen

    Keine oder die Alternativen erläutern

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Es entstehen keine Kosten.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keine


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keine


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keine

    F. Weitere Kosten

    Keine




    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Artikel 16 der Bayerischen Verfassung vom 13.07.2020


    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    § 1 Änderung der Landesverfassung

    Artikel 16 Absatz 1 und 2 werden jeweils geändert in:


    (1) Der Landtag wird auf vier Monate gewählt. Seine Wahlperiode beginnt mit seinem ersten Zusammentritt und endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages. Die Neuwahl findet frühestens 15 Wochen, spätestens 17 Wochen nach dem Tag statt, an dem der vorausgegangene Landtag gewählt worden ist.


    (2) Der Landtag tritt spätestens am 15. Tag nach der Wahl zusammen.


    § 2 Inkrafttreten


    Das Gesetz tritt mit Beschluss des Landtages unverzüglich in Kraft.




    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Die Wahlperiode muss an die Gegebenheiten des Deutschen Bundestages angepasst werden. Es ist unverhältnismäßig, dass der Bayerische Landtag auf 5 Jahre gewählt wird, der Bundestag jedoch nur auf wenige Monate.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Änderung der Absätze 1 und 2 des Artikels 16 der Bayerischen Verfassung.

    III. Alternativen

    Keine

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Art. 75 Bayerische Verfassung

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung (oder wenn anders, dann erläutern)


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Umweltnachhaltigkeit, falls es materielles, nicht formelles Recht ist. Formelles Recht sind Finanzen, Haushalt und Bundesbehörden.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine


    4. Erfüllungsaufwand

    Keine


    5. Weitere Kosten

    Keine


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.




    Herbert Aisinger und Fraktion der CSU

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/004
    1. Wahlperiode 12.07.2020



    Antrag

    des Abgeordneten Herbert Aisinger und Fraktion CSU


    Bildung eines Ständigen Ausschusses nach §23 (1) BayLTGeschO



    Der Landtag wolle beschließen:

    1. Die Bildung eines Ständigen Ausschusses mit einer Stärke von 180 Mandaten.


    Begründung:


    Der Ständige Ausschuss ist nach §23 (1) Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages zu bilden. Weitere Ausschüsse können bei Bedarf gegründet werden. Die Fraktion der CSU sieht diesen Bedarf aktuell nicht gegeben. Der Ständige Ausschuss hat seine Aufgaben sowieso in allen Ressorts und kann somit über alles beraten.

    Des Weiteren kann dieser Ausschuss eigenständig Unterausschüsse gründen. Ein Ausschussvorsitzender und dessen Stellvertreter werden nach §27 (2) BayLTGeschO im jeweiligen Ausschuss selbstständig gewählt.

    Da dieser Antrag nur einen Ausschuss für den gesamten Landtag vorsieht, muss die Mandatzahl auf 180 gesetzt werden, sodass jedes Mandat mindestens einem Ausschuss angehört.


    Herbert Aisinger für die CSU Fraktion

    mGo7vK9jQS.png



    Zusammensetzung des Ältestenrats

    1. Legislaturperiode




    lfd. Nr. Fraktion Vertreter stv. Vertreter
    1 Präsident Herbert Aisinger* -
    2 Vizepräsident vakant -
    3 Vizepräsident vakant -
    4 Vizepräsident vakant -
    5 SPD Maximilian Schiller, MdL vakant
    6 CSU Herbert Aisinger, MdL/MdB vakant
    7 Die LINKE vakant vakant


    * Herbert Aisinger nimmt als amtierender Präsident (Alterspräsident) die Aufgaben des LTP wahr, bis dieses Amt gewählt wurde.