Raffael Otteny Bürger
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Beiträge von Raffael Otteny

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

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    Mitteilung zu dem Besuch des Bundesministers für Gesundheit und des Bundeskanzlers in einigen Pflegeeinrichtungen


    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


    um die derzeitige Lage aus erster Reihe zu erfahren, braucht es Nähe zu den Betroffenen. Am heutigen Donnerstag besuchten Gesundheitsminister Raffael Otteny und Bundeskanzler Herbert Aisinger einige Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, um vom Pflegepersonal als auch von den Pflegebedürftigen eine Meinung zu erhalten.

    Nach langen Gesprächen und viel gesammelter Erfahrung zu den Bedingungen begaben sich beide in ein privates Gespräch, um über Maßnahmen zu diskutieren. In den kommenden Tagen werden sich Gesundheitsminister Otteny und Kanzler Aisinger mit unterschiedlichen Experten absprechen.

    Wir können Ihnen mitteilen, dass die Arbeit voran geht und die Verbesserung der Pflegebedingungen in kurzer Zeit vollzogen werden kann!


    Das Ministerium für Gesundheit

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    Mitteilung zur Meldung über den Zustand eines Klinikums in Friedrichshain


    Vor kurzer Zeit erreichte uns die Nachricht über einen Tod durch die unbemerkte Verschlechterung des Gesundheitszustandes in einem Klinikum in Berlin Friedrichshain. Wir sprechen allen Familienmitgliedern unser herzlichstes Beileid aus.

    Wichtig ist, dass wir hier nicht die Pflegerinnen und Pfleger verurteilen und diese für den Vorfall beschuldigen. Wir sind dankbar für jede Pflegekraft, die dabei hilft, unser Gesundheitssystem in Gang zu halten.

    Doch eines ist sicher: Wir müssen prüfen, inwieweit solche Ereignisse Alltag sind und wie sich diese verhindern lassen. Seit Start unserer Arbeit im Ministerium ist unser Ziel, die Pflegekräfte zu entlasten. Nur so können wir eine einwandfreie Pflege voraussetzen.

    Wie bereits durch den Koalitionsvertrag festgelegt, hat die Entlastung der Pflege- und Krankenpflegekräfte höchste Priorität.

    Ich werde mich schnellstmöglich mit unterschiedlichen Kollegen, Experten und Krankenhausfachpersonal unterhalten und schnelle Schlüsse ziehen!


    Der Minister für Gesundheit

    Rücktritt von allen politischen Ämtern in NRW


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Hiermit verkünde ich meinen sofortigen Rücktritt von allen politischen Ämtern im Land NRW. Betroffen hiervon sind der Landesvorsitz der CDU NRW, das Mandat im Landtag und meinen Landesministerposten.

    Grund für diesen Rücktritt ist ein Brand unseres Hauses, welcher dieses vollständig zerstörte. Ich bin froh, dass die freiwilligen Retter meine Frau, sowie meine Tochter aus dem brennenden Haus retten konnten! Da unser Haus unbewohnbar ist, leben wir derzeit übergangsweise bei meinen Schwiegereltern in Dortmund. Wir werden in naher Zukunft in das Ferienhaus meiner Schwiegereltern nach Niedersachsen umziehen. Dieser Umzug ist der Grund, weshalb ich in NRW nicht weiter politisch aktiv sein werde.

    Ich bedanke mich besonders bei der FDP in NRW, da sie mir die Möglichkeit gegeben haben, für die FDP in den Landtag zu ziehen und einen Landesministerposten zu erhalten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Raffael Otteny

    §9 Nominierung von Kandidaten


    (1) Die Aufstellung der Landesliste erfolgt vom Landesparteitag in geheimer Wahl.

    (2) Direktkandidaten für die Wahlkreise werden in einer geheimen Urwahl von den Mitgliedern der jeweiligen Wahlkreise bestimmt.

    §8 Parteigerichtsbarkeit


    (1) Das Landesparteigericht besteht aus drei Mitgliedern.

    (2) Es ist zuständig für Streitigkeiten innerhalb der CDU NRW.

    (3) Streitigkeiten, die diese Satzung betreffen, werden vom Bundesparteigericht entschieden.

    §7 Protokoll


    (1) Die Beschlüsse des Landesparteitages und des Landesvorstandes werden durch einem vom Landesvorstand bestimmten Protokollführer beurkundet. Der Protokollführer ist in der Regel der Generalsekretär.

    §6 Verfahrensordnung


    (1) Der Versand von Einladungen erfolgt elektronisch.

    (2) Die Organe sind ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde.

    (3) Satzungsänderungen können vom Landesparteitag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

    §5 Landesvorstand


    (1) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:

    a) dem Landesvorsitzenden,

    b) dem stellvertrenden Landesvorsitzenden,

    c) dem Generalsekretär,

    d) zwei Beisitzern.

    (2) Der Landesparteitag kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Landesvorstand abweichend von (1) nur aus dem Landesvorsitzenden oder nur aus den in a. bis c. genannten Personen besteht.

    (3) Er leitet die CDU NRW. Er führt die Beschlüsse des Landesparteitages durch. Er kann zur Vorbereitung wichtiger inhaltlicher Entscheidungen die Mitglieder zu Regionalkonferenzen einladen.

    (4) Er wird einberufen vom Landesvorsitzenden oder dem Generalsekretär in Einvernehmen mit dem Landesvorsitzenden. Er tagt mindestens monatlich zur Beratung, Beschlussfassung und zur Information über anstehende politische und organisatorische Fragen. Die Ladungsfrist beträgt drei Tage. In dringenden Fällen kann der Landesvorstand mit einer verkürzten Ladungsfrist von einem Tage einberufen werden. Er muss einberufen werden, wenn mindestens zwei Mitglieder des Landesvorstandes dies verlangen.

    (5) Er wird für vier Monate gewählt.

    §4 Landesparteitag


    (1) Der Landesparteitag hat die Stellung der Vertreterversammlung im Sinne des § 9 Abs. 1 des Parteiengesetzes (PartG). Er ist das oberste politische Organ der CDU NRW. Er setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern der CDU NRW.

    (2) Beschlüsse können mit einfacher Mehrheit gefasst werden.

    (3) Er wählt den Landesvorstand der CDU NRW einzeln und in geheimer Wahl.

    (4) Er wählt die Mitglieder des Parteigerichts.

    (5) Die Einberufungsfrist beträgt drei Tage. Fristabkürzung bis auf einen Tag sind in begründeten Dinglichkeitsfällen zulässig. Die Einberufungsfrist beginnt mit dem Versand der Einladung.

    (6) Der Landesvorstand hat spätestens zwei Monate nach Beendigung des letzten Landesparteitages einen erneuten Landesparteitag einzuberufen.

    CDU in Nordrhein-Westfalen


    Landesvorstand

    Vorsitzender: -vakant-

    Stellvertretender Vorsitzender: -vakant-

    Generalsekretär: -vakant-



    Wahlprogramm

    -Folgt in Kürze-



    Satzung der CDU NRW

    §1 CDU in Nordrhein-Westfalen

    §2 Mitgliedschaft

    §3 Organe

    §4 Landesparteitag

    §5 Landesvorstand

    §6 Verfahrensordnung

    §7 Protokoll

    §8 Parteigerichtsbarkeit

    §9 Nominierung von Kandidaten

    §10 Verweis auf die Satzung des CDU/CSU Bundesverbands