Voraussetzung zur Parteigründung
Um eine Partei zu gründen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- mindestens 10 Mitglieder
- Interesse zur Teilnahme an Wahlen
- unterschriebene Erklärung über die Zustimmung zur demokratisch-freiheitlichen Grundordnung
- Satzung und Wahlprogramm
- Gründungsparteitag und gewählter Bundesvorstand
Voraussetzung zur Gründung von Bürgerinitiativen und Wählergruppen
Um eine Bürgerinitiative oder Wählergruppe zu gründen sind folgende Voraussetzung zu erfüllen:
- mindestens 3 Mitglieder
- Interesse zur Teilnahme an Wahlen
- Unterschriebene Erklärung über die Zustimmung zur demokratisch-freiheitlichen Grundordnung
- Begründung zur Gründung, mit inhaltlichen Vorstellungen
Wahlzulassung
Bundestagswahl:
- Nur Parteien dürfen teilnehmen
- Wahlprogramm zur entsprechenden Wahl zum Stichtag
- Abgabe einer Wahlliste zum Stichtag
Landtagswahl:
- Nur Parteien dürfen teilnehmen
- Wahlprogramm zur entsprechenden Wahl zum Stichtag
- Abgabe einer Wahlliste zum Stichtag
Kreiswahlen:
- Parteien, Wählergruppen und Bürgerinitiativen dürfen teilnehmen
- Abgabe einer Wahlliste zum Stichtag