DS 1/23: Beschlussempfehlung des Präsidiums: Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten [Präsident]

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Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag
    Deutscher Bundestag Drucksache 1/23
    1. Wahlperiode 23.07.2020



    Beschlussempfehlung

    des Präsidenten des Deutschen Bundestages



    Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten Alexander Weidmann (FDP)


    A. Beratungsverlauf

    Dem Präsidenten des Deutschen Bundestages liegt ein Antrag auf Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten Alexander Weidmann (FDP) vor. Dieser Antrag wurde vom Generalbundesanwalt Florian Nordenbrok gestellt. Bei diesem Antrag geht es um vorstandsinterne Dokumente der Partei Alternative für Deutschland, die an das Medium "Schiller Mediengruppe" geleakt worden sein sollen. Alexander Weidmann war zum Zeitpunkt der Tat nachweislich Mitarbeiter dieses Mediums und hat sich in persönlichen Konversationen und Gesprächen dahingehend geäußert, dass er diese Dokumente vorliegen habe, wollte aber nicht preisgeben von wem diese Dokumente stammen.

    Gegen die Person, die diese Dokumente veröffentlicht hat, wurde gegen unbekannt eine Klage beim Bundesgerichtshof eingereicht. Hier geht es um Geheimnisverrat §353 StGB.

    Herr Weidmann soll im Zuge dieser Ermittlungen Nachrichten gelöscht und Beweise vernichtet haben. Daher beantragt der Generalbundesanwalt die Aufhebung der Immunität, da bei Herrn Weidmann eine Durchsuchung von Papieren und Speichermedien nach §110 StPO durchgeführt werden soll.

    B. Lösung

    Der Präsident des Deutschen Bundestages empfiehlt dem Bundestag nach §104 Abs. 4 GOBT die Immunität des Bundestagsabgeordneten Alexander Weidmann aufzuheben, damit die o.g. Durchsuchung durchgeführt werden kann.


    Die Begründung ist wie folgt: Die Immunität soll die Arbeitsfähigkeit des Bundestages sicherstellen. Das ist hier weiter gegeben, da Herr Weidmann nicht Angeklagter in einem Strafverfahren ist, sondern lediglich Zeuge und brisante Informationen vorliegen hat. Er wird also dem Bundestag erhalten bleiben. Weiter können wir es nicht billigen, dass eine Person, die offensichtlich wichtige Beweise zurück hält, oder versucht diese zu vernichten, vom Bundestag, dem Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, gedeckt wird. Es geht darum Unrecht aufzuklären wo Unrecht geschieht. Davor sind auch die Abgeordneten des Bundestages nicht geschützt, denn Unrecht bleibt Unrecht, egal ob es sich um einen Bundestagsabgeordneten handelt oder nicht. Gewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind Repräsentanten der Bürgerinnen und Bürger und dürfen sich nichts zu schulden kommen lassen.


    Der Präsident des Deutschen Bundestages empfiehlt die Annahme des Antrages auf Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten Alexander Weidmann (FDP).


    C. Alternativen

    Die Alternative wäre, dass die Immunität des Abgeordneten nicht aufgehoben wird. Das würde den Rechtsstaat und die Wahrheitsfindung in der hier vorliegenden Sache allerdings deutlich behindern wenn nicht unmöglich machen. Das würde dann bedeuten, dass wir als Bundestag damit leben müssen einen möglichen Straftäter zu decken (ich rede nicht von Herrn Weidmann, sondern von der Person, die die Dokumente verteilt hat) und somit diese Art von Unrecht billigen.


    D. Kosten

    Keine.


    Beschlussempfehlung

    Der Bundestag wolle beschließen,

    den Antrag anzunehmen.


    Berlin, den 23.07.2020


    Der Präsident des Deutschen Bundestages

    Manfred Bunnes


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  • Manfred Bunnes

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