DS 1/24: Beschlussempfehlung des Präsidiums: Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten [Präsident]

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Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag
    Deutscher Bundestag Drucksache 1/24
    1. Wahlperiode 23.07.2020



    Beschlussempfehlung

    des Präsidenten des Deutschen Bundestages



    Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten Philipp Blücher (fraktionslos)


    A. Beratungsverlauf

    Dem Präsidenten des Deutschen Bundestages liegt ein Antrag auf Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten Philipp Blücher (fraktionslos) vor. Dieser Antrag wurde vom Generalbundesanwalt Florian Nordenbrok gestellt. Bei diesem Antrag geht es um vorstandsinterne Dokumente der Partei Alternative für Deutschland, die an das Medium "Schiller Mediengruppe" geleakt worden sein sollen. Gegen Herrn Blücher wurde ein Strafverfahren wegen des Vorwurfes des Geheimnisverrates nach §353 StGB eröffnet. Eine entsprechend belastende Aussage der Schiller Mediengruppe liege vor.

    B. Lösung

    Der Präsident des Deutschen Bundestages empfiehlt dem Bundestag nach §104 Abs. 4 GOBT die Immunität des Bundestagsabgeordneten Philipp Blücher aufzuheben, damit das o.g. Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann.


    Die Begründung ist wie folgt: Wir als Deutscher Bundestag sollen die Rechtsprechung und die Justiz der Bundesrepublik Deutschland nicht behindern. Es scheint möglich, dass sich Herr Blücher einer Straftat schuldig gemacht hat. Hierbei geht es nicht um eine Kleinigkeit, sondern um das Ausplaudern von internen Informationen welcher Art auch immer. Das ist auch für uns als Bundestag relevant, da wir eine Geheimschutzordnung haben und diese keineswegs leichtfertig verletzt werden darf. Es ist meiner Meinung nach wichtig, dass wir als Bundestag die Justiz hier unterstützen und die entsprechenden Anwälte und Richter ihre Arbeit machen lassen. Wir sind keine Juristen und daher auch nicht befähigt diesen Sachverhalt zu bewerten. Das juristische System der Bundesrepublik Deutschland achtet und wahrt die Rechte eines jeden Angeklagten, weshalb ich es nicht für problematisch halte die Immunität hier aufzuheben.


    Der Präsident des Deutschen Bundestages empfiehlt die Annahme des Antrages auf Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten Philipp Blücher (fraktionslos).


    C. Alternativen

    Die Alternative wäre, dass die Immunität des Abgeordneten nicht aufgehoben wird. Das würde den Rechtsstaat und die Wahrheitsfindung in der hier vorliegenden Sache allerdings deutlich behindern wenn nicht unmöglich machen. Das würde dann bedeuten, dass wir als Bundestag damit leben müssen einen möglichen Straftäter zu decken und somit diese Art von Unrecht billigen.


    D. Kosten

    Keine.


    Beschlussempfehlung

    Der Bundestag wolle beschließen,

    den Antrag anzunehmen.


    Berlin, den 23.07.2020


    Der Präsident des Deutschen Bundestages

    Manfred Bunnes


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  • Manfred Bunnes

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  • Felix Weird

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