DS 1/26 Änderung der GOBT | Geheime Abstimmungen

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 1/26
    1. Wahlperiode 24.07.2020



    Antrag

    des Abgeordneten Rainer Ehrlichmann und Fraktion der FDP


    Geschäftsordnungsänderung: Geheime Abstimmungen



    Der Bundestag wolle beschließen:


    §50 GOBT wird wie folgt geändert:


    § 50 Geheime Abstimmung
    (1) Geheime Abstimmung kann bis zur Eröffnung der Abstimmung von einer Fraktion oder von anwesenden fünfundzwanzig vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangt werden.
    Nach beendeter Stimmabgabe erklärt der Präsident die Abstimmung für geschlossen.

    Der Präsident verkündet das Ergebnis.

    (2) Eine Geheime Abstimmung ist unzulässig bei:

    1. Gesetzentwürfen

    2. Beschlussempfehlungen eines Ausschusses, außer der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung


    Begründung:


    Manche Abstimmungen erfordern zum Schutz des einzelnen Abgeordneten die Möglichkeit eine geheime Abstimmung zu fordern, da diese sonst Repressalien der eigenen Partei zu erwarten hätten. Dazu zählen Beschlussempfehlungen zur Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten, wie Anträge zu kontroversen Themen.



    Rainer Ehrlichmann und Fraktion

  • Manfred Bunnes

    Hat das Label von Antrag auf Abgewiesen geändert.