Deutscher Bundestag | Drucksache 1/30 |
1. Wahlperiode | 06.08.2020 |
Antrag
des Abgeordneten Herbert Aisinger und Fraktion der CDU/CSU
Humanitäre Hilfe für den Libanon nach dem verheerenden Unglück in Beirut
Der Bundestag wolle beschließen:
- Die Bundeswehr geht in einen humanitären Einsatz im Libanon, in räumlicher Nähe zur Stadt Beirut.
- Ein Erkundungsteam bestehend aus 4 Personen aus dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr wird für einen Zeitraum von 3 Tagen nach Beirut zum Fact Finding entsandt.
- Die Flugbereitschaft des Bundesministerium der Verteidigung versetzt alle MedEvac Einheiten in höchste Alarmbereitschaft.
- Das Sanitätsregiment 2 (insbesondere dessen 8. und 3. Kompanie) wird für einen möglichen Einsatz des "Role 2 E" Moduls in höchste Alarmbereitschaft versetzt.
Begründung:
Die Lage in Beirut nach der verheerenden Explosion am 04.08.2020 ist nach wie vor höchst kritisch. Die dortigen nationalen Sanitätseinheiten inklusive der gesamten Krankenhausinfrastruktur sind nicht ausgelegt für die Anzahl an Verletzten, die die Stadt aktuell erfährt. Im Rahmen der internationalen humanitären Hilfe sollten wir uns dazu verpflichtet fühlen unserem Partner Libanon sanitätsdienstlich im Rahmen eines humanitären Einsatzes der Deutschen Bundeswehr zu unterstützen.
Zuerst muss ein Erkundungsteam ins Krisengebiet entsandt werden (FACT Team / engl. Field Assessment Coordination Team). Nach Übersendung des SITREP (situation report) an das Einsatzführungskommando der Bundeswehr muss lageorientiert reagiert werden. Um innerhalb von maximal 36 Stunden die notwendige Hilfe in das Krisengebiet entsenden zu können, müssen die Flugbereitschaft und das Sanitätsregiment 2 der Bundeswehr in höchste Alarmbereitschaft versetzt werden.
Sollte der SITREP keine Notwendigkeit eines MedEvac- oder "Role 2 E" Einsatzes sehen, so ist die Alarmbereitschaft sofort wieder aufzulösen.
Die Maßnahmen NACH dem SITREP des FACT-Teams sind jedoch nicht Gegenstand dieses Antrages, da die Fraktion der CDU/CSU annimmt, dass nach dem Ablauf der Erkundungsphase von 3 Tagen die zuständigen Ministerien die Arbeit in der 1. Legislaturperiode aufgenommen haben.