Deutscher Bundestag | Drucksache 1/37 |
1. Wahlperiode | 09.08.2020 |
Antrag
des Abgeordneten Alexander Weidmann und Fraktion
Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Gegen die Ordnungsrufe am 09.08.2020 wird gemäß § 37 GOBT Einspruch eingelegt
Begründung:
Zwischenrufe sind im Parlament ein gutes Mittel, um eine lebhafte Debatte anzuregen. Die Bestrafung dieser macht die Debatte kaputt.