Entwurf zur Änderung der Landesverfassung NRW | DS 1/40

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Manfred Klausbrück

  • LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 1/40
    1. Wahlperiode 20.08.2020



    Gesetzentwurf

    der Fraktion der Linken


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung

    A. Problem und Ziel

    In Deutschland herrscht Religionsfreiheit. Dazu gehört auch der Atheismus, in unserer Verfassung ist aber das Bekenntnis zu Gott in der Erziehung festgeschrieben..
    Des weiteren sollten wir Patriotismus und vor allem Nationalismus aus unseren Köpfen streichen. Dennoch steht in unserer Verfassung, das unsere Jugend zur Liebe des Volkes zu erziehen ist.
    Beides ist völlig Fehlleitend.

    B. Lösung

    Das Bekenntnis und die Liebe des Volkes ist zu streichen und Weltoffenheit ist anzufügen.

    C. Alternativen

    Keine.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Kein.


    E.2 Kein.


    E.3 Kein.

    F. Weitere Kosten

    Keine.




    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung vom 20.08.2020


    Der Landestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Art. 7

    von

    (1) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.

    (2) Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung.


    in Artikel 7

    (1) Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.

    (2) Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zur Heimat, zur Weltoffenheit, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung.




    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Ist in Abschnitt A erläutert

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Änderung der Landesverfassung

    III. Alternativen

    Keine.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Kein.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.





    Robin Grimm und Fraktion

    Einmal editiert, zuletzt von Graf Baldur von und zu Zahl ()

  • Graf Baldur von und zu Zahl

    Hat das Label von Gesetzentwurf auf Abgewiesen geändert.