Änderung der Landesverfassung | DS 1/41

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Manfred Klausbrück

  • LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 1/41
    1. Wahlperiode 20.08.2020



    Gesetzentwurf

    der Fraktion der Linken


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung

    A. Problem und Ziel

    Die Nazis unter Adolf Hitler waren ein schreckliches Terror Regime. Es sind Millionen Menschen umgekommen. Und deshalb brauchen wir einen gesetzlichen Feiertag um zu Trauern.

    B. Lösung

    Der 8. Mai wird zum gesetzlichen Feiertag

    C. Alternativen

    Keine.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keine.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Am Tage sind alle Läden zu schließen, wie es an anderen Feiertagen üblich ist.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keine

    F. Weitere Kosten

    Keine.




    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung vom 20.08.2020


    Der Landestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 25


    Artikel 25

    (1) Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt.


    (2) Der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde ist gesetzlicher Feiertag.


    wird:

    (3) Der 8. Mai als Tag der Trauer um die Umgekommenen in der NS-Zeit ist gesetzlicher Feiertag.


    angefügt




    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Wir als deutsche sollten um die Verstorbenen trauern.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Änderung der Landesverfassung.

    III. Alternativen

    Keine.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Läden sind zu schließen und der Tag ist zu Händeln wie jeder andere gesetzliche Feiertag.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.



    Robin Grimm und Fraktion

  • Graf Baldur von und zu Zahl

    Hat das Label Abgewiesen hinzugefügt.