Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten Robin Grimm (Die Linke) | DS 1/45

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 1/45
    1. Wahlperiode 21.08.2020


    Beschlussempfehlung

    des Präsidenten des Landtages NRW



    Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten Robin Grimm (Die Linke)


    A. Beratungsverlauf

    Dem Präsidenten des Landtages liegt ein Antrag auf Aufhebung der Immunität des Landtsabgeordneten Robin Grimm vor. Dieser Antrag wurde vom Generalbundesanwalt Florian Nordenbrok gestellt. Bei diesem Antrag geht es um die Beleidigung der Partei ''DDM''. Gegen Herrn Grimm wurde ein Strafverfahren wegen des Vorwurfes der Üblen Nachrede sowie Verleumdung nach §186 f. StGB eröffnet.

    B. Lösung

    Der Präsident des Landtages empfiehlt dem Landtag die Immunität des Abgeordneten Robin Grimm aufzuheben, damit das o.g. Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann.


    Der Präsident des Landtages empfiehlt die Annahme des Antrages auf Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten Robin Grimm.


    C. Alternativen

    Die Alternative wäre, dass die Immunität des Abgeordneten nicht aufgehoben wird. Das würde den Rechtsstaat und die Wahrheitsfindung in der hier vorliegenden Sache allerdings deutlich behindern wenn nicht unmöglich machen. Das würde dann bedeuten, dass wir als Landtag damit leben müssen einen möglichen Straftäter zu decken und somit diese Art von Unrecht billigen.


    D. Kosten

    Keine.


    Beschlussempfehlung

    Der Landtag wolle beschließen,

    den Antrag anzunehmen.


    Düsseldorf, den 21.08.2020


    Der Präsident des Landtages Nordrhein-Westfalen

  • Graf Baldur von und zu Zahl

    Hat das Label von Beschlussempfehlung auf Abgewiesen geändert.