Deutscher Bundestag | Drucksache 1/56 |
1. Wahlperiode | 21.08.2020 |
Antrag
des Abgeordneten Manfred Bunnes und Fraktion der FDP
Änderung der Zuständigkeiten des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Zum Aufgabenbereich des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität soll der Bereich "Geschäftsordnung" hinzugefügt werden. Alle Geschäftsordnungsänderungsanträge sollen an diesen Ausschuss überwiesen werden und dieser Ausschuss soll sich mit der Optimierung der Geschäftsordnung befassen.
2. Die Bezeichnung des Ausschusses wird geändert in "Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung".
Anmerkung: Es handelt sich hierbei natürlich um die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der 1. Legislaturperiode.
Begründung:
Es ist notwendig einen Ausschuss zu haben, in dem Geschäftsordnungsfragen behandelt und beraten werden können. Auch Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung müssen juristisch und fachlich geprüft werden, diese Aufgaben soll dieser Ausschuss mit übernehmen.