Deutscher Bundestag | Drucksache 1/62 |
1. Wahlperiode | 28.08.2020 |
Antrag
des Abgeordneten Robin Grimm und Fraktion
Chancengleichheit für Kinder – Kindergrundsicherung einführen
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Bundestag stellt fest:
Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut. Die Zahl der von Armut bedrohten Kinder, die mit schlechten Chancen ins Leben starten müssen, wird seit Jahren nicht kleiner. Vor allem bei Alleinerziehenden oder Geringverdienenden mit Kindern reicht das Geld oft hinten und vorne nicht. Bei zahlreichen Familien kommen staatliche Leistungen wie der Kinderzuschlag gar nicht erst an. In einem so reichen Land wie Deutschland ist Kinderarmut ein nicht hinnehmbarer Zustand. Armut grenzt nicht nur vom gesellschaftlichen Leben aus, Armut macht auch Zukunftschancen kaputt. Es ist zutiefst ungerecht, wenn die Herkunft über die Zukunft entscheidet und nicht das, was in einem steckt.
Derzeit ist die Kinder- und Familienförderung trotz ihrer Vielzahl an Leistungen weder gerecht noch wirksam. Die Kinderregelsätze im Hartz-IV-System sind zu niedrig, als dass Kinder damit gut aufwachsen können. Der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen oder das Bildungs- und Teilhabepaket kommen bei vielen Kindern überhaupt nicht an, obwohl Eltern einen Anspruch auf diese Leistungen haben.
Das sind Zustände, die wir nicht hinnehmen können und wollen.
2. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
a) einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Kindergrundsicherung beinhaltet
b) der verdeckten Kinderarmut ein Ende zu machen und dafür die Kindergrundsicherung automatisch von Amts wegen zu
berechnen und auszuzahlen. Die Höhe der Kindergrundsicherung soll monatlich von der Familienkasse ermittelt werden.
Begründung:
Die verdeckte Kinderarmut in Deutschland muss ein Ende haben. Auch Kinder sind Menschen und haben einen Anspruch auf soziale Unterstützung aus staatlicher Hand.