Bayerischer Landtag | Drucksache 1/044 |
1. Wahlperiode | 25.09.2020 |
Antrag
der/des Abgeordneten Maximilian Schiller und Fraktion der SPD
Auflösung des Landtages
Der Landtag wolle beschließen:
1. Nach Artikel 18 der Verfassung des Freistaates Bayern wird der Landtag aufgelöst.
2. Der Landtag ist mit Ende dieser Sitzung aufgelöst.
Begründung:
Da die Verfassungsänderung gemäß DS 1/005 Gesetz zur Änderung von Artikel 16 der Bayerischen Verfassung [CSU] nicht rückwirkend gilt, muss der Landtag aufgelöst werden, um Neuwahlen anzusetzen.