Änderung des Landesfeiertagsgesetzes | DS 2/10

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Manfred Klausbrück

  • LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/09
    2. Wahlperiode 28.09.2020



    Gesetzentwurf

    der Fraktion der Links-Grünen


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesfeiertagsgesetzes

    A. Problem und Ziel

    Die Juden sollen in ihren Feiertagen auch berücksichtigt werden, denn wir sind eine multikulturelle Gesellschaft.

    B. Lösung

    4 weitere Jüdische Feiertage werden den Juden zum Freinehmen zur Verfügung gestellt

    C. Alternativen

    Keine.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keine.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Am Tage sind alle Juden von der Arbeit zu befreien.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keine

    F. Weitere Kosten

    Keine.




    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesfeiertagsgesetzes vom 28.09.2020


    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    §9 werden folgende Punkte angefügt:

    (1)

    3. Rosch Haschana

    4. Jom Kippur

    5. Chanukka





    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Wir sollten Juden die Möglichkeit des Feierns geben.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Änderung der Landesfeiertagsgesetzes.

    III. Alternativen

    Keine.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Läden sind zu schließen und der Tag ist zu Händeln wie jeder andere gesetzliche Feiertag.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.



    Robin Grimm und Fraktion

  • Graf Baldur von und zu Zahl

    Hat das Label Abgewiesen hinzugefügt.