Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich einen Eilantrag zur Überprüfung des Beschlusses des Herrn Sven Spaar (Landesvorsitzender Bayern der CDU/CSU).
Vergangenen Donnerstag um 18:10 Uhr erreichte mich folgende Nachricht des Herrn Spaar:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr Herbert Aisinger
Da Sie Leider am 27.08.2020 vertrauliche Parteivorgänge veröffentlich haben gemäß §12 Nummer 4 der Satzung der CDU in dem sie einen vertraulichen Vorgang an die Presse weitergegeben haben hat der Landesvorstand Bayern folgenden Beschluss gefasst:
Gemäß §11 Absatz 6 handelt der Landesvorstand Bayern wie folgt: Da ein dringender und schwerwiegender fall vorliegt das sofortiges eingreifen erfordert deswegen sind Sie mit sofortiger Wirkung von der Ausübung Ihrer Rechte bis zur rechtskräftigen Entscheidung der zuständigen Parteigerichte ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Landesvorsitzender von Bayern
Sven Spaar
Ich bitte diesen Beschluss umgehend zu überprüfen - da es zum aktuellen Zeitpunkt kein funktionierendes Bundesparteigericht sowie Verwaltungsgericht gibt.
Die genaueren Vorwürfe sind mir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht klar. Jedoch stelle ich mir die Frage, wenn eine Aktion vom 27.08.2020 "sofortiges Eingreifen erfordert", wieso man dann erst jetzt gehandelt hat?
Des Weiteren stelle ich die Kompetenz eines Landesvorstandes in Frage, ob Sie wirklich den Bundesvorstand an der Ausübung Ihrer Rechte hindern dürfen (Spaar stützt sich hier auf § 9 Abs. 5 PartG)
Sehr gerne erläutere ich Ihnen die Umstände in einem persönlichen Gespräch.
Mit freundlichem Gruß