Eilantrag: Überprüfung des Beschlusses des Landesverbandes Bayern der CDU/CSU

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Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit stelle ich einen Eilantrag zur Überprüfung des Beschlusses des Herrn Sven Spaar (Landesvorsitzender Bayern der CDU/CSU).


    Vergangenen Donnerstag um 18:10 Uhr erreichte mich folgende Nachricht des Herrn Spaar:


    Ich bitte diesen Beschluss umgehend zu überprüfen - da es zum aktuellen Zeitpunkt kein funktionierendes Bundesparteigericht sowie Verwaltungsgericht gibt.


    Die genaueren Vorwürfe sind mir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht klar. Jedoch stelle ich mir die Frage, wenn eine Aktion vom 27.08.2020 "sofortiges Eingreifen erfordert", wieso man dann erst jetzt gehandelt hat?

    Des Weiteren stelle ich die Kompetenz eines Landesvorstandes in Frage, ob Sie wirklich den Bundesvorstand an der Ausübung Ihrer Rechte hindern dürfen (Spaar stützt sich hier auf § 9 Abs. 5 PartG)



    Sehr gerne erläutere ich Ihnen die Umstände in einem persönlichen Gespräch.


    Mit freundlichem Gruß

    Herbert Aisinger

  • Lennart Behling

    Hat das Label Klage anhängig hinzugefügt.
  • Sehr geehrter Herr Sven Spaar,


    beim Bundesgerichtshof wurde ein Eilantrag gegen die Entscheidung Ihres Landesverbandes hinsichtlich der Person Herbert Aisinger gestellt.

    Um über den Eilantrag befinden zu können, bitte ich Sie um Stellungnahme:

    - Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Entscheidung?

    - Was wird Herrn Aisinger zur Last gelegt?

    - Gibt es hierfür Beweise, die Sie vorbringen möchten?


    Vielen Dank.


    Freundliche Grüße


    Behling

    Präsident des BGH

  • Lennart Behling

    Hat das Label von Klage anhängig auf Urteil rechtskräftig geändert.