Volksentscheid "Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern"

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Manfred Klausbrück

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    Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung zum Volksentscheid "Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern"



    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


    hiermit nimmt die Staatsregierung des Freistaates Bayern Stellung zur geplanten Volksabstimmung am 04.10.2020 zur Änderung von Artikel 16 der Bayerischen Verfassung.

    Durch die Verkürzung der Wahlperiode würden wir dem deutschen Bundestag nachziehen, welcher bereits auf eine Wahlperiode von vier Monaten verkürzt wurde.

    Mit kürzeren Wahlperioden kann die Bevölkerung des Freistaates Bayern viel mehr Einfluss auf die Politik des Freistaates nehmen und das politische Geschehen gerade in

    Krisenzeiten besser mitbestimmen.

    Es würde ebenfalls die Aktivität des Landtages gewährleisten, da dieser durch die Verfassungsänderung alle vier Monate gewählt werden würde.

    Dies könnte auch den Abgeordneten einen größeren Anreiz schaffen, fleißiger zu arbeiten, da sie weniger Zeit hätten, ihre Drucksachen einzubringen und dadurch ihre Wahlversprechen zu erfüllen.

    Bürgerinnen und Bürger des Freistaates, macht von eurem Recht Gebrauch und stimmt über die vorliegende Verfassungsänderung ab.

    Die Staatsregierung empfiehlt eine Zustimmung zur Verfassungsänderung.


    Gez. Maximilian Schiller, Ministerpräsident

  • Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung


    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


    heute haben Sie die Möglichkeit über die Änderung von Artikel 16 der Bayerischen Verfassung mitzuentscheiden.

    Durch diese Änderung würde die Wahlperiode des Bayerischen Landtages auf vier Monate verkürzt werden.

    Die Wahllokale haben noch bis 18 Uhr geöffnet.


    Gez. Maximilian Schiller, Ministerpräsident

  • Maximilian Schiller

    Hat den Titel des Themas von „Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung“ zu „Volksentscheid "Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern"“ geändert.