DS 1/125: Gesetzentwurf zur Besteuerung von gewerblich genutztem Flugzeugkraftstoff [FDP]

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Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag
    Deutscher Bundestag Drucksache 1/125
    1. Wahlperiode 10.10.2020



    Gesetzentwurf

    der Fraktion der FDP

    Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von gewerblich genutztem Flugzeugkraftstoff

    A. Problem und Ziel

    Der Klimawandel und die Klimaerwärmung sind ein globales Problem, jeder muss seinen Teil dazu beitragen, dem entgegenzutreten. Der gewerbliche Luftverkehr, egal ob für Passagierflugzeuge oder Transportflugzeuge oder -helikopter, sind dafür durchaus mit verantwortlich. Der Anteil des Flugverkehrs an den weltweiten CO² Emissionen beträgt Stand 2016 2,83% und hat sich auch seit 2000 (2,92%) kaum verändert (Quelle: Internationale Energieagentur (IEA) Zahlen von 2016). Fakt ist aber, dass Flugzeuge eine enorme Energie aufbringen müssen, um das Gewicht des Flugzeuges selbst, die Passagiere und das Gepäck vom Boden in die Luft zu bringen. Das erzeugt einen immensen Ausstoß an CO² und anderen Treibhausgasen, wie bspw. Stickoxide. Auch haben wir es mit Lärm zu tun und Kondensstreifen, die Einfluss auf die Wolkenbildung, was bei der Bewertung dieses Problems nicht außer Acht gelassen werden darf.


    Ziel dieses Antrages ist es durch die Besteuerung von Kerosin eine zusätzliche Einnahmequelle für den Staat zu generieren, aus der die Gelder dann in eine nicht-staatliche Subvention der Forschung für bessere Antriebsmöglichkeiten und die Klimaoptimierung des Flugverkehrs fließen können.


    B. Lösung

    Die Lösung dieses Problems liegt in der Forschung. Wir müssen uns dafür einsetzen Antriebsmöglichkeiten zu schaffen, die klimafreundlicher oder klimaneutral sind. Das liegt in unserem Interesse und im öffentlichen Interesse. Deswegen müssen wir die Forschung dahingehend antreiben und unterstützen. Die Gelder, die dafür notwendig sind, sollen aus den Einnahmen der Kerosinsteuer kommen. Im Moment ist die gewerbliche Luftfahrt von der Steuer befreit (§27 Abs. 2 EnergieStG). Diesen Absatz wollen wir entfernen. Dementsprechend wäre die zu zahlende Steuer €721,- pro 1.000 l Flugbenzin und €654,50 pro 1.000 l Flugturbinenkraftstoff.

    C. Alternativen

    Das aktuelle System kann natürlich so beibehalten werden. Die Fluggesellschaften, Flugzeughersteller, Flugsicherung und Flughäfen haben sich 2009 weltweit auf eine Klimaschutzstrategie verständigt. Der Fokus dabei liegt auf der Reduktion von Kohlendioxid. Weiter soll die Treibstoffeffizienz pro Jahr um 1,5% gesteigert werden, was seitdem auch immer erreicht wurde.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine. Möglicherweise aufkommende Kosten in der Verwaltung.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Möglicherweise ein Anstieg der Preise bei Flugtickets


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Zahlung der Kerosinsteuer für die mit Luftverkehr verbundenen Unternehmen


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Das Finanzamt gibt es bereits.

    F. Weitere Kosten

    Keine.




    Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von gewerblich genutztem Flugzeugkraftstoff vom 10.10.2020


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 1

    Änderung des Energiesteuergesetzes

    Energiesteuergesetz vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 1007), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 856, 908) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    § 27 Abs. 2 und 3 wird ersatzlos gestrichen.



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am 1. eines Kalendermonats, sechs Monate nach Bekanntgabe des Gesetzes durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatte in Kraft.










    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Verminderung der Klimaerwärmung durch Verminderung des Ausstoßes von Treibhausgasen.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Das Energiesteuergesetz wird geändert.

    III. Alternativen

    Beibehalten der aktuellen Gesetzeslage auf Kosten der Klimaerwärmung.

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Die Gesetzgebung des Bundes ergibt sich aus Artikel 73 Absatz 1 Nummer 6 GG.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung (oder wenn anders, dann erläutern)


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Langfristige Verhinderung von Emissionen, die durch den Flugverkehr erzeugt werden.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Die Unternehmen, die Flugzeugkraftstoff gewerblich nutzen, müssen eine Steuer dafür bezahlen.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Möglicher Anstieg der Preise für Flugtickets bei Endkunden wegen mehr Ausgaben beim Unternehmen.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.


    8. Zustimmungspflicht des Bundesrates

    Das Gesetz untersteht nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.


    B. Besonderer Teil

    Zu Artikel 1:

    Dieser Artikel regelt den Entfall der Steuerfreiheit auf Kraftstoffe, die für den gewerblichen Flugverkehr gebraucht werden.

    Zu Artikel 1:

    Dieser Artikel regelt das Inkrafttreten dieses Gesetzes.






    Dr. Luca Welle und Fraktion der FDP

    federführend für diesen Antrag ist Bundestagsabgeordneter Manfred Bunnes


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  • Manfred Bunnes

    Hat den Titel des Themas von „DS 1/125: Gesetzentwurf zur Besteuerung von gewerblich genutztem Flugzeugkraftstoff“ zu „DS 1/125: Gesetzentwurf zur Besteuerung von gewerblich genutztem Flugzeugkraftstoff [FDP]“ geändert.
  • Leon Reinhardt

    Hat das Label von Gesetzentwurf auf Im Ausschuss geändert.
  • Leon Reinhardt

    Hat das Label Umwelt, Infrastruktur, Digitalisierung hinzugefügt.
  • Felix Weird

    Hat das Label Erledigt hinzugefügt.