DS 2/016 Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetz

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Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag
    Deutscher Bundestag Drucksache 2/16
    2. Wahlperiode 13.11.2020



    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung


    Änderung der 40 Stunden Woche

    A. Problem und Ziel

    Das weitreichende Problem der 40 Stunden Woche ist die Menge an Zeit, welchen den Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gestohlen wird. Dieses wird oft ein Problem für Alleinerziehende.

    B. Lösung

    §3 des Arbeitzeitgesetzes, sowie alle Paragraphen die §3 miteinbeziehen

    C. Alternativen

    Keine

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keine


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keine


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keine

    F. Weitere Kosten

    Keine




    Änderung der 40-Stunden Woche vom 13.11.2020


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    §3 Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf sechs Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu acht Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt sechs Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    §6 (2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf sechs Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu acht Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt sechs Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.

    §7 (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, 1.

    abweichend von § 3 a)

    die Arbeitszeit über sechs Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder

    Bereitschaftsdienst fällt.









    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Das Gesetz trägt zur Verbesserung der Work-Life Balance bei und hilft bei der Entlastung von Arbeitnehmer.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Arbeitszeitgesetz


    III. Alternativen

    Keine

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Es fällt in die Kompetenz des Bundes

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Das Gesetz ist mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie vereinbar.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine


    4. Erfüllungsaufwand

    Keine


    5. Weitere Kosten

    Keine


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet


    8. Zustimmungspflicht des Bundesrates

    Das Gesetz untersteht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.


    B. Besonderer Teil

    Entfällt.


    Dante Matteo Ecca Estrellita


    Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland

    • Offizieller Beitrag

    deutscher-bundestag.png


    Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,


    nach Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundeskanzler einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zunächst dem Bundesrat zuzuleiten, der sechs Wochen Zeit hat hierzu eine Stellungnahme abzugeben.

    Der Gesetzentwurf wird dann von der Bundesregierung mit dieser Stellungnahme des Bundesrates beim Bundestag eingereicht.

    Diese Stellungnahme fehlt hier bei Ihrer Vorlage.


    Bitte reichen Sie diese Stellungnahme nach.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Manfred Bunnes

    Präsident des Deutschen Bundestages

    signature-klein.png

  • Manfred Bunnes

    Hat das Label Gesetzentwurf hinzugefügt.
    • Offizieller Beitrag

    deutscher-bundestag.png


    Sehr geehrter Herr Ecca Estrellita,


    Sie haben diesen Gesetzentwurf leider erst eingereicht nachdem Ihre Amtszeit als Bundeskanzler beendet war. Daher waren Sie zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt eine Vorlage im Namen der Bundesregierung einzureichen. Nach Rücksprache mit Ihnen haben wir beschlossen diese Vorlage erstmal abzuweisen. Das tue ich hiermit.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Manfred Bunnes

    Präsident des Deutschen Bundestages

    signature-klein.png

  • Manfred Bunnes

    Hat das Label von Gesetzentwurf auf Abgewiesen geändert.
  • Felix Weird

    Hat das Label Abgewiesen hinzugefügt.