Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und der Finanzen
25.11.2020
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
gestern wurde durch den Bundeskanzler, Herbert Aisinger, das Gesetz über die Abschaffung des Solidaritätszuschlags beim Bundesrat zur Stellungnahme eingereicht. Dies ist ein erster wichtiger Schritt zur Umsetzung unseres Koalitionsvertrages und gleichzeitig ein klares Zeichen, dass dieser Regierung die Einhaltung von Verfassung und Gesetzen dieses Landes wichtig ist. Bereits seit 2019, mit dem Auslaufen des Solidarpakt II, ist der Solidaritätszuschlag nach Meinung führender Juristen, darunter auch der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, verfassungswidrig. Ein von der FDP in Auftrag gegebenes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes kam zu selbem Schluss. Daher ist die endgültige Abschaffung alternativlos.
Selbstverständlich ist meinem Ministerium bewusst, dass eine solche Abschaffung Geld kostet bzw. dadurch weniger Geld zur Verfügung steht. Das hat der Bundesvorsitzende der SPD, Nagisa Shiota, bereits richtigerweise angemerkt. Trotzdem sind wir, nach ersten Hochrechnungen des Haushaltsvolumens davon überzeugt, dass eine vollständige Refinanzierung nicht notwendig ist. Mit der Anpassung der Versicherungssteuer haben wir bereits einen ersten Schritt zu einer teilweisen Refinanzierung auf den Weg gebracht. Allerdings gibt es weitere Ideen, zu Anpassungen von Steuersätzen, welche tendenziell die Bürgerinnen und Bürger noch weiter entlasten werden. Endgültige Planungen in diese Richtung sind allerdings erst möglich, wenn der endgültige Haushaltsentwurf vom Bundestag verabschiedet wurde.
Zum Schluss möchte ich nochmal betonen, dass sämtliche Maßnahmen meines Ministeriums immer unter Beachtung des Koalitionsziels „Schwarze Null“ stehen werden. Mit mir als Minister in dieser Position wird es keine Neuverschuldung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesminister für Wirtschaft und der Finanzen