Deutscher Bundestag | Drucksache 2/044 |
2. Wahlperiode | 30.11.2020 |
Antrag
der Bundesregierung
Einsetzung des Wahlausschusses für die Richter des Bundesverfassungsgerichts
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Es wird ein Wahlausschuss für die Richter des Bundesverfassungsgerichts mit zwölf Mitgliedern eingesetzt. Die Mitglieder sind nach den Regeln der Verhältniswahl zu wählen.
Begründung:
Gemäß § 6 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist ein Wahlausschuss einzurichten, der aus zwölf Mitgliedern bestehen muss. Weiter ist geregelt, dass die Mitglieder nach den Regeln der Verhältniswahl zu wählen sind.
Herbert Aisinger
für die Bundesregierung