DS 2/045 - Änderung der GOBT bezüglich Fragestunden

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 2/045
    2. Wahlperiode 02.12.2020



    Antrag

    der Bundesregierung


    Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Anlage 7 bezüglich Befragung der Bundesregierung



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Paragraph 103, Abs. 2 GOBT wird wie folgt neu gefasst:

    "(2) Einmal im Monat findet auf Antrag einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages eine Befragung der Bundesregierung statt, bei der die Mitglieder des Bundestages Fragen von aktuellem Interesse an die Bundesregierung im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit stellen können. Das Nähere wird in Richtlinien geregelt (Anlage 7)."


    2. Anlage 7 zur GOBT wird wie folgt neu gefasst:

    "Anlage 7 - Richtlinien für die Befragung der Bundesregierung


    1. Eine Befragung der Bundesregierung findet statt, wenn eine Fraktion oder fünf vom Hundert der Mitglieder dies verlangen. Die Befragung dauert in der Regel 30 Minuten. Der Präsident kann die Befragung um bis zu 10 Minuten verlängern. Die Fragestunde verkürzt sich um die Verlängerungszeit.


    2. Die Mitglieder des Bundestages können an die Bundesregierung Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit stellen. Die Fragen können durch Bemerkungen eingeleitet werden. Sie müssen kurz gefasst sein und kurze Antworten ermöglichen. Zu jeder Frage ist eine Nachfrage durch den Fragesteller möglich.


    3. An der Befragung nimmt mindestens ein Mitglied der Bundesregierung teil. Dieses Mitglied der Bundesregierung antwortet vorrangig. Fragen zu den Fachthemen anderer Bundesministerien können durch weitere anwesende Mitglieder der Bundesregierung oder durch Parlamentarische Staatssekretäre des zuständigen Bundesministeriums beantwortet werden.


    4. Zu Beginn der Befragung erhält ein Mitglied der Bundesregierung auf Verlangen für bis zu fünf Minuten das Wort zu einleitenden Ausführungen.


    5. Der Präsident erteilt das Wort unter Berücksichtigung der Regeln des § 28 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages. In einem ersten Abschnitt sollen Fragen zum Bericht und zum Geschäftsbereich des anwesenden Mitglieds der Bundesregierung aufgerufen werden, gefolgt von allgemeinen Fragen.


    6. Dreimal jährlich findet zu dem Termin der Regierungsbefragung auf Antrag einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages eine Befragung des Bundeskanzlers statt. Die Befragung dauert 60 Minuten. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Im Übrigen gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend."


    Begründung:


    Die Geschäftsordnung wurde in der Anlage 7 nicht an die neuen Gegebenheiten nach der 18. Legislaturperiode angepasst. Damals gab es noch eine Sitzungswoche mit mindestens vier Sitzungen, bei der eine Fragestunde von einer Stunde Dauer angesetzt wurde. Nun haben wir nur noch eine Sitzung in der Woche, die auch noch bedeutend kürzer ist. Somit vergeht eine wichtige Stunde parlamentarischer Arbeit mit der Befragung der Bundesregierung, die mit Debatten über wichtige Vorlagen verbracht werden könnte.


    Anfragen können jederzeit schriftlich über Kleine/Große Anfragen an die Bundesregierung übermittelt werden. Eine Beantwortung ist gemäß der vorgeschriebenen Fristen in der GOBT gewährleistet. Wir wollen keinen Abgeordneten in seinem Fragerecht einschränken, weswegen wir von Limitierung der Fragenanzahl pro Abgeordneten absehen. Dennoch ist es wichtig, dass wir weniger Zeit damit verbringen und mehr Zeit für Debatten haben.




    Die Bundesregierung

  • Manfred Bunnes

    Hat das Label von Antrag auf Angenommen geändert.
  • Felix Weird

    Hat das Label Angenommen hinzugefügt.