Die Bundesversammlung

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • Rechtliche Sicherheit der Einladung zur Bundesversammlung

    Nach Art. 54 Abs. 4 GG muss die Bundesversammlung spätestens 30 Tage nach Ende der Amtszeit

    des Bundespräsidenten zusammentreten, dasselbe bei vorzeitigen Ende. Die Einladung zur

    Bundesversammlung kam jetzt sehr kurzfristig und setzt die Landtage unter Zeitdruck. Dadurch

    kam die Frage auf ob das den Landtagen zumutbar ist oder ob sich dadurch Gelegenheit zur Klage

    bietet.

    Nach Einschätzung des Richters am Bundesverfassungsgericht Cole Phelps ein ganz klares Nein.

    Den Landtagen hätte seit dem Rücktritt des Bundespräsidenten klar sein müssen was sie bis wann

    zu tun haben. Dazu Bedarf es keiner separaten Einberufung durch den Bundestagspräsidenten.

    Wichtig sei die rechtzeitige Festlegung der Mitglieder der Bundesversammlung durch die

    Bundesregierung. Diese erfolgte bereits am 10.12.2020 und damit rechtzeitig.

    Damit ist die rechtliche Sicherheit in dieser Angelegenheit wohl geklärt.


    Von Henning Seybold