Beschluss: Verfassungswidrige Handlung bei der Planung der 2ten Bundesversammlung

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • In dem Verfahren
    über
    die Verfassungsbeschwerde


    Antragsteller: Jonas Huber

    in Vertretung für die Bundesregierung

    Beschwerdegrund: Verfassungswidrige Handlung bei der Planung der zweiten Bundesversammlung


    hat das Bundesverfassungsgericht – 1. Kammer des Ersten Senats –


    unter Mitwirkung der Richter

    Phelps,

    Lanßen


    am 19.12.2020 ohne mündliche Verhandlung entschieden:


    Die Klage wird nicht zur Entscheidung angenommen.


    G r ü n d e:

    Die Klage ist nicht zur Entscheidung angenommen, da der Beschwerdeführer nicht die in § 23 Abs. 1 S. 2 HS. 2 BVerfGG aufgeführten Anforderungen erfüllt. Die Klage wird damit ohne mündliche Verhandlung abgelehnt.


    Das Urteil ist unanfechtbar.

    Phelps Lanßen

     Bearbeiten