In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
Antragsteller: Jonas Huber
in Vertretung für die Bundesregierung
Beschwerdegrund: Verfassungswidrige Handlung bei der Planung der zweiten Bundesversammlung
hat das Bundesverfassungsgericht – 1. Kammer des Ersten Senats –
unter Mitwirkung der Richter
Phelps,
Lanßen
am 19.12.2020 ohne mündliche Verhandlung entschieden:
Die Klage wird nicht zur Entscheidung angenommen.
G r ü n d e:
Die Klage ist nicht zur Entscheidung angenommen, da der Beschwerdeführer nicht die in § 23 Abs. 1 S. 2 HS. 2 BVerfGG aufgeführten Anforderungen erfüllt. Die Klage wird damit ohne mündliche Verhandlung abgelehnt.
Das Urteil ist unanfechtbar.
Phelps Lanßen