Beschluss: § 14 Versammlungsgesetz des Bundes

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Manfred Klausbrück

  • In dem Verfahren

    über die

    Abstrakte Normenkontrolle


    Ben Hagen

    - Antragsteller -


    Beschwerdegrund:

    Unvereinbarkeit des § 14 VersG des Bundes mit dem Grundgesetz


    hat das Bundesverfassungsgericht – 1. Kammer des Ersten Senats –


    unter Mitwirkung der Richter

    Phelps,

    Lanßen,

    Rogerson


    am 04.01.2021 ohne mündliche Verhandlung entschieden:


    Die Klage wird nicht zur Entscheidung angenommen.



    G r ü n d e :


    Die Klage ist nicht zur Entscheidung angenommen, da der Beschwerdeführer nicht gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG i. V. m. § 76 Abs. 1 BVerfGG beschwerdebefugt ist. Die Klage wird somit abgewiesen.


    Das Urteil ist unanfechtbar.

    Phelps Lanßen Rogerson

  • Cole Phelps

    Hat das Thema freigeschaltet.