In dem Verfahren
über die
Abstrakte Normenkontrolle
- Antragsteller -
Beschwerdegrund:
Unvereinbarkeit des § 14 VersG des Bundes mit dem Grundgesetz
hat das Bundesverfassungsgericht – 1. Kammer des Ersten Senats –
unter Mitwirkung der Richter
Phelps,
Lanßen,
Rogerson
am 04.01.2021 ohne mündliche Verhandlung entschieden:
Die Klage wird nicht zur Entscheidung angenommen.
G r ü n d e :
Die Klage ist nicht zur Entscheidung angenommen, da der Beschwerdeführer nicht gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG i. V. m. § 76 Abs. 1 BVerfGG beschwerdebefugt ist. Die Klage wird somit abgewiesen.
Das Urteil ist unanfechtbar.
Phelps Lanßen Rogerson