Deutscher Bundestag | Drucksache 2/088 |
2. Wahlperiode | 14.01.2021 |
Antrag
des Bundeskanzlers
Stellen der Vertrauensfrage
Gemäß Art. 68 des Grundgesetz stelle ich hiermit die Vertrauensfrage.
(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Da der Antrag die Frist von 48 Stunden nach der Wahl des Bundeskanzlers und vor der Frist der 48 vor der Abstimmung einhält möge der Bundestag darüber Abstimmen ob der Bundeskanzler die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinen kann.