Der Bundespräsident zur Auflösung des Bundestages

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Manfred Klausbrück





  • Der Bundespräsident zur Auflösung des Bundestages

    Berlin, den 19.01.2021


    Nachdem der Deutsche Bundestag in seiner Sondersitzung vom 12. Januar die Vertrauensfrage des neuen Bundeskanzlers Jonas Huber (CDU) negativ beantwortete stellte dieser nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beim Bundespräsidenten den Antrag auf Auflösung des Bundestages. Heute äußert sich der Bundespräsident zu diesem Antrag. Doch mit seinen Aussagen hätte wohl kaum jemand gerechnet.

    Viele Bundestagsabgeordnete hatten sich bereits zur Vertrauensfrage geäußert und auch verschiedene Reden in Bundestagssitzungen stellen einen deutlichen Wunsch und einen Autrag an den Bundeskanzler und den Bundespräsidenten dar: Der Bundestag soll aufgelöst werden und es sollen Neuwahlen herbeigeführt werden. Der Bundespräsident Philipp Nahles ist sich der Rechtssicherheit dieser Auflösung allerdings noch nicht sicher und will das daher noch mit den Parteispitzen und dem Bundestagspräsidium besprechen. Ferner soll der Chef des Bundespräsidialamtes die Rechtssicherheit einer möglichen Auflösung detailliert prüfen. Die Auflösung des Bundestages ist also bei weitem noch nicht beschlossene Sache.

    Als Begründung wird hier vor allem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. August 2005 angeführt, in der eine auflösungsgerichtete Vertrauensfrage zwar verfassungsgemäß zulässig ist, aber auch dem Zweck des Art. 68 des Grundgesetzes entsprechen muss. Hierzu ist laut dem Bundesverfassungsgericht vor allem eine handlungsunfähige Regierung notwendig, also eine Regierung, die nicht die Mehrheit der Stimmen des Bundestages auf sich vereinen kann. Daher ist eine rechtliche Prüfung der möglichen Auflösung des Bundestages durchaus berechtigt, auch wenn das Zeit in Anspruch nehmen wird, in der die Bundesrepublik auf die zweite Mannschaft der Jamaika-Regierung vertrauen muss.

    Der nächste Schritt sei den Bundestagspräsidenten und die Parteivorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien zu einem Gespräch einzuladen und das weitere Vorgehen dort zu besprechen. Bis dahin dürfen wir gespannt sein.



    Dietmar Seitz