LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN | Drucksache 3/002 |
3. Wahlperiode | 19.02.2021 |
Antrag
der Fraktion der FDP
Antrag über die Geschäftsordnung nach Art. 38 Abs. 1 LVerf. NRW
Der Landtag wolle beschließen:
Die Geschäftsordnung der 2. Wahlperiode des Landtages Nordrhein-Westfalen gilt fort.
Begründung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen gibt sich nach Artikel 38 Absatz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen eine Geschäftsordnung.