DS 3/012 Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 3/012
    3. Wahlperiode 04.03.JJJJ



    Antrag

    der Fraktion der SPD


    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte in Afghanistan



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stimmt der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan zu.


    2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt a) im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse der NATO-Gipfel in Chicago am 20./21. Mai 2012, in Newport am 4./5. September 2014, in Warschau am 8./9. Juli 2016 sowie in Brüssel am 11./12. Juli 2018,


    b) auf Grundlage der Zustimmung der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan zum NATO-geführten Einsatz Resolute Support in Form des durch die NATO und Afghanistan unterzeichneten Truppenstatutes vom 30. September 2014 und

    c) auf Grundlage des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 2. Dezember 2014 im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.


    3. Auftrag Auftrag der Mission Resolute Support bleibt es, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen. Dazu sollen sie vorrangig auf der ministeriellen und der national-institutionellen Ebene ausgebildet, beraten und unterstützt werden. Dies schließt unverändert die Erfolgskontrolle der Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen auch unterhalb der Korpsebene einschließlich der Möglichkeit der spezifischen Beratung. Neben der Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte im Rahmen der Mission Resolute Support hat die Bundeswehr weiterhin den Auftrag, über die Sicherung des von der NATO eingesetzten Personals hinaus auch deutsches Personal diplomatischer und konsularischer Vertretungen in besonderen Not- und Gefährdungslagen sowie im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall zu unterstützen. Dieser Auftrag ist begrenzt. Er kann nur in Abstimmung mit der afghanischen Regierung, in der Regel unter Einbindung afghanischer nationaler Verteidigungs- und Sicherheitskräfte und mit verfügbaren Kräften und Fähigkeiten durchgeführt werden.


    4. Aufgaben Im Einzelnen ergeben sich aus diesen Aufträgen für die Bundeswehr folgende Aufgaben:


    • Mitwirkung an der Führung der Mission Resolute Support in Afghanistan einschließlich eines Beitrags zur Erstellung eines Lagebildes und weiterhin durch Übernahme der Verantwortung als Rahmennation für den Betrieb der sogenannten Speiche Nord (Train, Advise and Assist Command North) in Masar-e Scharif;


    • Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte vorrangig auf ministerieller und strategischer Ebene sowie auf national-institutioneller Ebene, der Korpsebene oder vergleichbarer Ebene und auch auf niedrigeren Führungsebenen der afghanischen Spezialkräfte;


    • darüber hinaus Unterstützung von afghanischen Regierungsinstitutionen sowie der unabhängigen afghanischen Wahlkommission Durchführung von Wahlen entsprechend der Festlegung des Hauptquartiers Resolute Support;


    • Sicherung, Schutz sowie gegebenenfalls Evakuierung und Bergung militärischer und ziviler Kräfte und Mittel der Mission Resolute Support;


    • Sicherung, Schutz sowie gegebenenfalls Evakuierung diplomatischer und konsularischer Vertretungen (inklusive Bergung von Mitteln hieraus), in denen deutsches Personal eingesetzt ist, in besonderen Not- und Gefährdungslagen;


    • Sicherung, Schutz sowie gegebenenfalls Evakuierung von Personal der internationalen Gemeinschaft und designierter Personen;


    • bis zum Ende der militärischen Präsenz im Norden Afghanistans Aufrechterhaltung des Betriebs des militärischen Anteils am Flugplatz Masar-e Scharif;


    • taktischer Lufttransport;


    • Verwundetenlufttransport (Air MedEvac);


    • Beitrag zur zivil-militärischen Zusammenarbeit. 5. Einzusetzende Kräfte und Fähigkeiten Für die deutsche Beteiligung an der Mission Resolute Support in Afghanistan werden folgende Leistungen sowie militärische Fähigkeiten, im Rahmen des in Nummer 3 beschriebenen Auftrags und der in Nummer 4 beschriebenen Aufgaben, bereitgestellt:


    • Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte;


    • Sicherung, Schutz sowie gegebenenfalls Evakuierung und Bergung militärischer und ziviler Kräfte und Mittel der Mission Resolute Support;


    • Sicherung, Schutz sowie gegebenenfalls Evakuierung diplomatischer und konsularischer Vertretungen (inklusive Bergung von Mittel hieraus), in denen deutsches Personal eingesetzt ist, in besonderen Not- und Gefährdungslagen;


    • Sicherung, Schutz sowie gegebenenfalls Evakuierung von Personal der internationalen Gemeinschaft und designierter Personen;


    • Führung;


    • Führungsunterstützung;


    • militärisches Nachrichtenwesen;


    • logistische und sonstige Unterstützung einschließlich Transport, Umschlag und Rückverlegung;


    • sanitätsdienstliche Versorgung einschließlich des taktischen wie strategischen Verwundetenlufttransports;


    • Aufklärung und Überwachung, einschließlich abbildende Aufklärung und Überwachung aus der Luft sowie Auswertung;


    • zivil-militärische Zusammenarbeit einschließlich humanitärer Hilfs- und Unterstützungsdienste. Weiterhin werden Kräfte zur Verwendung in den mit der Führung von Resolute Support beauftragten Stäben und Hauptquartieren eingesetzt.


    6. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer des Einsatzes Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, solange der Beschluss des Nordatlantikrates, die Zustimmung der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. März 2022 die eingesetzten Kräfte für den im Mandat vorgeschriebenen Auftrag einzusetzen.


    7. Status und Rechte Status und Rechte der Kräfte der Mission Resolute Support richten sich nach dem von der NATO und der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan am 30. September 2014 unterzeichneten Truppenstatut.


    Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolgt auf der Grundlage des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer Mission-Resolute-Support-Kräfte sowie im Rahmen der Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.


    8. Einsatzgebiet Der Nordatlantikrat hat Afghanistan als Operationsgebiet festgelegt. Ausbildung, Beratung und Unterstützung durch die deutschen Kräfte finden in Kabul, Bagram, Masar-e Scharif und Kunduz, darüber hinaus weiterhin in Einzelfällen und zeitlich begrenzt auch im übrigen Operationsgebiet statt.

    9. Personaleinsatz Für die Beteiligung an der Mission Resolute Support können bis zu 1 300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Für Phasen der Verlegung und Rückverlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Bei dem Einsatz der Bundeswehr handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes.
    Im Rahmen der Mission Resolute Support kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen genehmigt werden.


    10. Kosten und Finanzierung Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission Resolute Support werden für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 voraussichtlich insgesamt rund 427,5 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2021 rund 320,6 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2022 rund 106,9 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben wurde im Bundeshaushalt 2021 und wird im Rahmen der Aufstellung des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2022 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen werden.


    Begründung I. Politische Rahmenbedingungen Das gemeinsame Engagement hat in den letzten neunzehn Jahren wichtige und greifbare Ergebnisse hervorgebracht: Afghanistan ist nicht mehr das zentrale Ausbildungslager für islamistische Terroristen. Die gesellschaftliche Stellung von Frauen hat sich wesentlich verbessert, es gibt vielfältige Medien und freie politische Debatten. Lebenswichtige Transport- und Versorgungsinfrastruktur wurde wiederhergestellt, Bildungsmöglichkeiten wurden durch neue Schulen und Universitäten und die Ausbildung von Lehrern verbessert, Schulbildung, Gesundheitsversorgung und Lebenserwartung sind auf einem höheren Niveau als je zuvor in der afghanischen Geschichte. Hierzu hat auch das deutsche Engagement wesentlich beigetragen. Auf all diesen Feldern sind jedoch weitere Anstrengungen nötig.


    Bis heute konnte Afghanistan den in Jahrzehnten bewaffneter Konflikte entstandenen Rückstand bei der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung nicht aufholen. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie brüchig auch erzielte Erfolge sind. Afghanistan bleibt weiterhin geprägt von einer schwierigen, wenn auch regional unterschiedlichen Sicherheitslage, einer nicht in allen Landesteilen handlungsfähigen Regierung, weit verbreiteter Korruption, Armut in breiten Schichten der Bevölkerung sowie einem durch konkurrierende Interessen gekennzeichneten regionalen Umfeld.


    Botschafter Zalmay Khalilzad, befindet sich seit September 2018 in einem Gesprächsprozess mit dem „Politischen Büro“ der Taliban in Doha (Katar). Ziel ist es unter anderem, die Taliban darauf zu verpflichten von Afghanistan ausgehenden Terrorismus zu unterbinden und an innerafghanischen Verhandlungen über eine langfristige Konfliktlösung teilzunehmen. Botschafter Khalilzad unterrichtet regelmäßig bilateral und in der NATO über den Fortgang der US-Bemühungen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, diese Dynamik zu fördern und die Schaffung politischer Grundlagen inklusive innerafghanische Verhandlungen zu unterstützen. Deshalb hat sie gemeinsam mit Katar Anfang Juli 2019 eine Innerafghanische Dialogkonferenz (IAD) in Doha als vertrauensbildende Maßnahme organisiert. Die Bundesregierung plant, anknüpfend an die Erfahrung aus Doha, weitere Aktivitäten zur Vertrauensbildung und zur Vorbereitung innerafghanischer Verhandlungen zu unterstützen. Deutschland ist zweitgrößter bilateraler Geber. Die Bundesregierung hat beim NATO-Gipfel am 11./12. Juli 2018 in Brüssel zugesagt, ihre finanzielle Unterstützung des afghanischen Sicherheitssektors bis 2024 auf gleichem oder annähernd gleichem Niveau fortzusetzen, sofern die Rahmenbedingungen auf afghanischer Seite dies zulassen und der Haushaltsgesetzgeber zustimmt. Vor diesem Hintergrund will die Bundesregierung ihr diplomatisches, ziviles und militärisches Engagement zur jetzigen Zeit in Abstimmung mit ihren Partnern im bestehenden Umfang fortsetzen.


    II. Bedeutung des militärischen Beitrags Deutschlands Im Rahmen des vernetzten Gesamtansatzes der Bundesregierung dient der deutsche militärische Beitrag dazu, die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu erhöhen. Mit der derzeitigen Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte sollen diese zu einer flächendeckenden und nachhaltigen eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Sicherheitsverantwortung befähigt werden. In der Nordregion wird Deutschland in seiner Verantwortung als Rahmennation von 21 Nationen unterstützt. Hauptauftrag im Rahmen des „Train, Advise, Assist“-Ansatzes (TAA-Ansatz) ist derzeit die Beratung des 209. Korps und 217. Korps der afghanischen Armee an den Standorten in Masar-e Scharif und Kunduz. Die Beratung folgt dem militärischen Bedarf der afghanischen Streitkräfte. Zudem werden an militärischen Schuleinrichtungen in Masar-e Scharif Spezialisten, wie zum Beispiel Pionier-, Fernmelde- und Feldjägerkräfte, ausgebildet. Neben diesem Ausbildungsauftrag übernimmt die Bundeswehr eine wichtige Rolle in der Umsetzung von mehreren Schwerpunkten der „Afghan National Defence and Security Forces Roadmap“. Zum Beispiel wird innerhalb des Handlungsfeldes „Verbesserung der Führungskultur und Führungsfähigkeit“ Beratung im afghanischen Verteidigungsministerium, dem afghanischen Generalstab sowie am „Unified Training, Education and Doctrine Command“ in Kabul durchgeführt.


    Auch in der Ausbildung und Beratung der Spezialkräfte des afghanischen Innenministeriums leistet die Bundeswehr einen substanziellen Beitrag. Zudem beteiligt sich die Bundeswehr beim Aufbau der afghanischen Luftstreitkräfte als wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Operationsführung im Verbund mit den afghanischen Spezialkräften. Ungeachtet erheblicher Anstrengungen sind die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte noch nicht selbsttragend in der Lage, flächendeckend für Sicherheit zu sorgen. Dennoch haben sie mit der erfolgreichen Absicherung der Präsidentschaftswahlen am 28. September 2019, in den letzten Jahren ihre wachsende Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Trotz dieser Fortschritte zeigen verbleibende Schwächen in der Operationsführung und erhebliche personelle Verluste, dass die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte weiter Beratungsleistung benötigen. Die afghanische Regierung geht unverändert Kernprobleme an.


    Zum Beispiel trägt die Verjüngung des afghanischen Führungspersonals einen wesentlichen Teil zur verbesserten Führungsfähigkeit und zum vertrauensvollen Miteinander der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte bei. Neben dem Kampf gegen interne Korruption, geht es jedoch im Wesentlichen um die Verbesserung der Befähigung zum Kampf im Verbund unterschiedlicher Fähigkeiten. Der überregionale Einsatz von afghanischer Luftnahunterstützung, der im zunehmenden Maße auch bei eingeschränkter Sicht und im engen Zusammenwirken sowohl mit Spezialkräften als auch mit regulären Verbänden und Artillerieeinheiten erfolgt, ist eine positive Entwicklung.

    III. Engagement der Bundesregierung im Rahmen eines umfassenden Ansatzes Das militärische Engagement der Bundesregierung in Afghanistan ist integraler Bestandteil eines umfassenden Ansatzes:

    • Der politische Dialog und diplomatisches Engagement dienen der Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung, Menschenrechten, Demokratie, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie eines innerafghanischen Friedensprozesses.

    • Stabilisierungsmaßnahmen der Bundesregierung dienen konkret dazu, ein sicheres Umfeld zu schaffen, kurzfristig Lebensbedingungen zu verbessern und Alternativen zu Kriegs- und Gewaltökonomien aufzuzeigen. Den Aufbau der Polizei unterstützt die Bundesregierung mit mehreren Programmen; namentlich trägt das bilaterale „German Police Project Team“ zur Ausbildung und Führungsqualifizierung der afghanischen Polizei bei.

    • Die Entwicklungszusammenarbeit verbessert die Lebensbedingungen der afghanischen Bevölkerung und schafft dauerhafte Perspektiven jenseits von Armut, Gewalt und Flucht.

    • Militärisch beteiligt sich die Bundeswehr im Rahmen der NATO-geführten Mission Resolute Support an der Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte, damit diese ihrer Sicherheitsverantwortung nachhaltig wahrnehmen können.

    • Die humanitäre Hilfe unterstützt besonders bedürftige Bevölkerungsgruppen nach Maßgabe des Bedarfs und auf Grundlage der humanitären Prinzipien.


    Deutschland fordert auch von seinen afghanischen Partnern Verantwortung ein. Deshalb knüpft die Bundesregierung ihre Unterstützung an Reformen, zu denen sich Afghanistan in einer 2018 erneuerten Vereinbarung mit der Gebergemeinschaft verpflichtet hat, und setzt entsprechende Anreize und Bedingungen.


    Nur gemeinsame Anstrengungen der afghanischen Regierung und der wichtigsten internationalen Akteure können Stabilität und nachhaltige Entwicklung in Afghanistan hervorbringen. Aus diesem Grund misst die Bundesregierung der Koordinierung ihrer eigenen sowie der Aktivitäten ihrer Partner hohe Bedeutung zu. UNAMA, die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan, koordiniert die Geberzusammenarbeit, unterstützt den Friedens- und Versöhnungsprozess, Wahlen, die regionale Zusammenarbeit sowie Schutz und Förderung von Menschenrechten. Im militärischen Kontext leistet die NATO eine substanzielle militärische wie politische Koordinierungsfunktion. Im Rahmen von Resolute Support vereint sie Soldatinnen und Soldaten und Fähigkeiten von rund 50 Alliierten und Partnernationen. Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik engagiert sich die Europäische Union als politischer und Entwicklungspartner Afghanistans, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung, ländliche Entwicklung und dem Zugang zu Gesundheits- und Basisdienstleistungen.


    Die Bundesregierung leistet ihren Beitrag zur Umsetzung der EU-Afghanistan-Strategie und zur Formulierung gemeinsamer Positionen. Angesichts der Spannungen zwischen den Nachbarn Afghanistan und Pakistan, Pakistan und Indien sowie konkurrierender Interessen geopolitischer Akteure wie China, Russland oder Iran setzt sich die Bundesregierung für die Förderung regionaler Kooperation ein – sowohl durch intensive Diplomatie und konkrete Projekte als auch durch Unterstützung von Regionalformaten wie des „Heart-of-Asia“-Prozesses oder der Regionalkonferenz für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu Afghanistan (Regional Economic Cooperation Conference on Afghanistan – RECCA). Als Vorsitz der Internationalen Afghanistan-Kontaktgruppe (International Contact Group – ICG) mit über 50 Staaten und internationalen Organisationen trägt Deutschland nachhaltig zur Politikkoordinierung bei.


    Nagisa Shiota und die Fraktion der SPD

  • Felix Weird

    Hat den Titel des Themas von „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support“ zu „DS 3/012 Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support“ geändert.
  • Felix Weird

    Hat das Label von Antrag auf Angenommen geändert.