Deutscher Bundestag | Drucksache 3/018 |
3. Wahlperiode | 06.03.2021 |
Alternativantrag zu Drucksache 3/017
der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD (interfraktionell angestebt)
Feststellung der Rechtmäßigkeit der konstituierenden Sitzungen des Präsidialausschusses und des Gemeinwesenausschusses
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Die Einberufungen der Ausschüsse gemäß § 58 Abs. 1 GOBT ist rechtmäßig.
2. Die Beschwerde gegen die konstituierenden Sitzungen des Präsidialausschusses und des Gemeinwesenausschusses der Abgeordneten Manfred Bunnes und Rainer Ehrlichmann sowie der Fraktion der CDU/CSU wird abgewiesen.
Begründung:
Gemäß § 56 (1) "obliegt die Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Ausschusssitzungen sowie die Durchführung der Ausschussbeschlüsse." dem Vorsitzenden. Dieser ist aufgrund der Neubildung des Bundestages und der bevorstehenden Konstituierung der Bundestagspräsident bzw. einer seiner Stellvertreter. Der Bundestagspräsident hat in Abstimmung mit den parlamentarischen Geschäftsführern aller im Bundestag vertretenen Fraktionen die Termine festgelegt. Die Geschäftsordnung des Bundestages empfiehlt unterdessen in § 58 die Tagesordnung solle in der Regel drei Tage vor der Sitzung den Ausschussmitgliedern zugeleitet werden. Die beschließt nicht die ausdrückliche Anordnung der absoluten Frist bzw. den Ausschluss der Gültigkeit bei Unterschreiten der Frist von drei Tagen.
Darüber hinaus muss als Begründung hinzugefügt werden, dass der Beschwerdeführer des Antrages, Herr Manfred Bunnes, in seiner Funktion als Bundestagspräsident mehrfach, nachweislich aber vier Mal diesselbe Möglichkeit der Auslegung des § 58 der GOBT genutzt.
Im Namen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und SPD, Hobert Rabeck und Matteo Ecca Estrellita