DS 3/25 Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 3/25
    3. Wahlperiode 12.03.2021



    Antrag

    des geschäftsführenden Bundesverteidigungsministers und der Bundesregierung


    Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Bundestag stimmt dem Vorschlag des geschäftsführenden Bundesverteidigungsministers zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien zu.




    2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen


    Die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Durch den vorgesehenen Einsatz deutscher Streitkräfte unterstützt die Bundesrepublik Deutschland den Irak, die internationale Anti-IS-Koalition und die regionalen Partner in ihrem Kampf gegen den IS auf der Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen sowie im Rahmen der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und leistet im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition sowie der NATO-Mission in Irak einen Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte auf Bitten von und im Einvernehmen mit der irakischen Regierung.


    Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 2170 (2014) vom 15. August 2014 und Resolution 2199 (2015) vom 12. Februar 2015 sowie mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 und Folgeresolutionen wiederholt festgestellt, dass vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht.


    Mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 hat der Sicherheitsrat die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle vom IS stehenden Gebiet in Irak und Syrien alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere vom IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als solche benannt wurden, und den sicheren Zufluchtsort für den IS zu beseitigen, den IS in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffen hat. Der Fortschritt durch militärische Operationen zur Bekämpfung vom IS wurde in Folgeresolutionen bekräftigt, zuletzt mit Resolution 2449 (2018) vom 13. Dezember 2018, in der auch die Notwendigkeit eines nachhaltigen und umfassenden Ansatzes mit aktiver Beteiligung und Zusammenarbeit aller Staaten und internationalen und regionalen Organisationen zur Bekämpfung der terroristischen Bedrohung betont wird.


    Die zusammenhängende territoriale Kontrolle vom IS über Gebiete in Irak und Syrien wurde durch die internationale Anti-IS-Koalition und ihre regionalen Partner im März 2019 erfolgreich gebrochen. Dennoch dauert der bewaffnete Angriff vom IS weiterhin an und erfordert es, seine Bekämpfung im Rahmen der Selbstverteidigung mit militärischen Mitteln fortzusetzen. Nach wie vor erhebt der IS einen Anspruch auf die ehemals durch ihn kontrollierten Gebiete und darüber hinaus und richtet sein Handeln darauf aus, in Gebieten, in denen die räumliche Kontrolle durch Sicherheitskräfte nicht nachhaltig gewährleistet ist, wieder zu erstarken, Einfluss auszuüben und sein Netzwerk im Untergrund auszubauen. Der IS verfügt weiterhin über die Ressourcen, militärische Mittel und den Willen, zeitlich und räumlich begrenzt eine territoriale Kontrolle auszuüben. Der IS ist weiterhin fähig und willens, Anschläge in Syrien, Irak und Europa sowie darüber hinaus zu verüben. Trotz der erzielten militärischen Erfolge gegen den IS gilt das Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen daher unverändert fort.


    Mit Schreiben vom 25. Juni 2014 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN-Dokument S/2014/440) hat der irakische Außenminister alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen den IS, auch mittels militärischer Ausbildung, gebeten. Diese Unterstützungsbitte hat die irakische Regierung wiederholt bestätigt. Die Beteiligung am Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte im Rahmen der NATO-Mission in Irak erfolgt zudem auf Grundlage der Zustimmung der irakischen Regierung, ausgedrückt im Notenwechsel zwischen der NATO und der irakischen Regierung vom 14. April 2016 und erneut bestätigt durch den Briefwechsel des irakischen Premierministers Mustafa al Kadhimi mit dem NATO-Generalsekretär vom 20. Juni 2020.


    Die Staats- und Regierungschefs der NATO haben zudem auf dem Gipfel in Warschau am 8./9. Juli 2016 eine Grundsatzentscheidung gefasst, die Koalition mit AWACS-Luftraumüberwachungsflugzeugen zu unterstützen. Diesen Beschluss hat der Nordatlantikrat am 19. Mai 2017 konkretisiert.


    Nach Absprache über die Übernahme der Luftraumüberwachung bzw. Überwachung der vom IS besetzten Gebiete, mit den kanadischen und italienischen Partnern, haben wir diesen Missionsbereich abgegeben um uns auf die Ausbildung irakischer Einheiten zu fokusieren.




    3. Auftrag


    Ziel des deutschen Engagements ist es, durch einen vernetzten Ansatz zu einer umfassenden und nachhaltigen Stabilisierung der Region, insbesondere des ehemaligen Kerngebiets vom IS in Irak und Syrien, beizutragen. Der deutsche militärische Beitrag dient dazu, in Ergänzung des deutschen und internationalen Stabilisierungsengagements Erreichtes abzusichern, Fortschritte auszubauen und Rückschritte insbesondere im Kampf gegen den IS zu verhindern.


    Der deutsche Beitrag, welcher Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau von Einheiten und Verbänden der sogenannten Volksmobilisierung („Popular Mobilization Forces“) ausschließt, zum Fähigkeitsaufbau, der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen können künftig sowohl im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition als auch im Rahmen des NATO Engagements in Irak erbracht werden. Im Zuge der Anpassung und Reduzierung des Ausbildungsengagements von Operation Inherent Resolve der internationalen Anti-IS-Koalition kommt der NATO-Mission beim Fähigkeitsaufbau der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte und insbesondere bei der Beratung irakischer Sicherheitsinstitutionen eine zunehmend größere Rolle zu, auch auf Wunsch der irakischen Regierung. Anders als Operation Inherent Resolve ist die NATO-Mission in Irak weiterhin nicht am unmittelbaren Kampf gegen den IS beteiligt und bringt keine kinetischen Fähigkeiten dafür ein.





    4. Aufgaben


    Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergeben sich daraus folgende Aufgaben im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition und des NATO-Engagements in Irak:


    • Maßnahmen des Fähigkeitsaufbaus für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte;


    • Lufttransport, auch für internationale Organisationen, Alliierte und Partner; • See- und Luftraumüberwachung;


    • Aufklärung und Lagebilderstellung;


    • Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen im Rahmen des Auftrags;


    • Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber irakischen Regierungsinstitutionen und für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte;


    • beratende Unterstützung internationaler Partner im Rahmen des Fähigkeitsaufbaus und Wahrnehmung von Konsultations- und Koordinierungsaufgaben in Irak;


    • Förderung der zivil-militärischen Zusammenarbeit zur Unterstützung der Stabilisierung im vernetzten Ansatz;


    • Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber Hauptquartieren der multinationalen Partner, internationalen Organisationen, der NATO-Mission in Irak und im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition;


    • Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte sowie Alliierter und Partner der internationalen Anti-IS-Koalition und der NATO-Mission in Irak, dabei gegebenenfalls auch Rettung und Rückführung isolierten Personals;


    • Wahrnehmung von sanitätsdienstlichen Aufgaben.






    5. Einzusetzende Fähigkeiten für die deutsche Beteiligung im Rahmen des NATO-Engagements in Irak werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgestellt:


    • Beratung und Ausbildung;


    • Aufklärung;


    • Führung;


    • Führungsunterstützung;


    • Militärisches Nachrichtenwesen;


    • Sicherung und Schutz, gegebenenfalls Rettung und Rückführung isolierten Personals;


    • logistische, sanitätsdienstliche und sonstige Unterstützung;


    • strategischer und taktischer Lufttransport;



    Kräfte des deutschen Kontingents werden in den Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben multinationaler Partner, internationaler Organisationen und der NATO-Mission in Irak eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung angezeigt ist.



    6. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer des Einsatzes


    Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen die unter Nummer 5 genannten Fähigkeiten einzusetzen, solange die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages und – hinsichtlich des Fähigkeitsaufbaus der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte – die Zustimmung der irakischen Regierung vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2022




    7. Status und Rechte


    Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen und dem anwendbaren humanitären Völkerrecht sowie den zwischen Deutschland und Irak sowie mit anderen Staaten getroffenen beziehungsweise zu treffenden Vereinbarungen hinsichtlich Zugang, Stationierung, Versorgung, Einsatzdurchführung und Regeln für den Einsatz.


    Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolgt auf der Grundlage des Völkerrechts und wird durch Einsatzregeln spezifiziert. Das umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, anderer Partner im Kampf gegen den IS sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt in jedem Fall unberührt.




    8. Einsatzgebiet


    Der Fähigkeitsaufbau für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte kann im gesamten Hoheitsgebiet des Iraks erfolgen.


    Luftbetankung sowie der Beitrag zur Luftraumüberwachung und Lagebilderstellung können im irakischen Hoheitsgebiet, im Luftraum über dem Operationsgebiet vom IS in Syrien und im Hoheitsgebiet von Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, erfolgen.


    Lufttransport als Unterstützungsleistung für die internationale Anti-IS-Koalition, internationale Organisationen, Alliierte und Partner können in Irak, Jordanien, in weiteren Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie in EU- und NATO-Staaten erbracht werden.


    Kräfte des deutschen Kontingents werden in den Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben multinationaler Partner, der NATO-Mission in Irak und der internationalen Anti-IS-Koalition eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung angezeigt ist.




    9. Personaleinsatz


    Es können insgesamt bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.


    Für Phasen der Verlegung und Rückverlegung sowie im Rahmen von Personalwechseln und in Notsituationen darf die Personalgrenze vorübergehend überschritten werden.


    Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne von § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und von § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes.




    10. Finanzierung


    Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien werden für den Zeitraum 1. November 2020 bis 31. Januar 2022 voraussichtlich insgesamt rund 116 Millionen Euro betragen und aus dem Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2020 rund 15,4 Millionen Euro, auf das Haushaltsjahr 2021 rund 94,8 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2022 rund 5,8 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben wurde im Bundeshaushalt 2020 im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen. Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wird im Rahmen der Aufstellung des jeweiligen Regierungsentwurfs im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen.




    Begründung:


    I. Politische Rahmenbedingungen


    Der vergangene Mandatszeitraum war von großen sicherheitspolitischen Herausforderungen für das internationale Engagement im Kampf gegen IS und für die Stabilisierung der Region geprägt. Insgesamt verschärfte sich die humanitäre, wirtschaftliche und sozioökonomische Lage der Menschen in der Region seit Anfang letzten Jahres.


    In Syrien, insbesondere im Nordosten, bleiben die Herausforderungen nach dem Sieg über das territoriale sogenannte Kalifat des IS enorm. Der Stabilisierung der ehemals von IS gehaltenen Gebiete kommt daher eine zentrale Bedeutung zu. Die Menschen, die jahrelang unter der Terrorherrschaft von IS gelitten haben, sehnen sich nach einer Perspektive. Sie benötigen Stabilität, funktionierende zivile Infrastruktur und Möglichkeiten, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien zu bestreiten. Ohne diese Stabilität steigt die Gefahr, dass die traumatisierten Menschen der grausamen Ideologie von IS erneut verfallen. Gerade in Nordsyrien kamen im letzten Jahr weitere Humanitäre Notlagen dazu, die zur Folge haben, dass dort Truppen gebunden werden und somit bei der Bekämpfung des IS fehlen. Dabei hat IS bereits seit über einem Jahr die Fähigkeit unter Beweis gestellt, zunehmend komplexe Anschläge und Angriffe in fast allen Landesteilen Syriens durchführen zu können. Der Fokus der IS-Tätigkeiten liegt insbesondere auf dem ehemaligen Kerngebiet im Nordosten. Der IS nutzt auch nach wie vor die Grenzregion zum Irak, um aus dem Untergrund aus zu agieren. In dem vom syrischen Regime kontrollierten Gebiet Zentralsyriens südwestlich des Euphrats konnte die Terrororganisation zudem wieder punktuelle und temporäre Gebietskontrolle ausüben. Damit drohen Teile Syriens zu einem sicheren Rückzugsort für IS zu werden, mit Auswirkungen für Irak, Syrien und die gesamte Region.


    In Irak setzt IS die Angriffe gegen irakische Sicherheitskräfte, Repräsentanten des irakischen Staates, und gegen kritische Infrastruktur fort. Im Kampf gegen die irakischen Sicherheitskräfte gelingen IS zum Teil auch komplexe Operationen. Im ersten Halbjahr 2020 konnte der IS von einem verminderten Verfolgungsdruck profitieren und die Anzahl der Anschläge zwischenzeitlich auf das Niveau von März 2018 steigern. Der IS hat somit als Untergrundakteur überlebt und ist derart adaptiv und flexibel, dass er regionale Entwicklungen rasch zu seinem operativen Vorteil nutzen kann. Auch wenn im März 2019 eine zusammenhängende territoriale Kontrolle von IS über Gebiete in Syrien und Irak erfolgreich beendet wurde, dauert der bewaffnete Angriff der Terrororganisation an. Mehrere sicherheitspolitische Entwicklungen in der gesamten Region im vergangenen Mandatszeitraum den Verfolgungsdruck auf IS. So stellen vor allem Einheiten der irakischen Volksmobilisierung, die unter dem Einfluss Irans stehen, eine Bedrohung für die internationale Präsenz und die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte dar.


    Diese sicherheitspolitischen Entwicklungen erschweren Irak die erfolgreiche Bewältigung einer zunehmend vielschichtigen Krisenlage – innenpolitische Proteste, eine durch die Pandemie und den Ölpreisverfall verschärfte Haushalts- und Wirtschaftskrise, Energie- und Wasserknappheit sowie die Auswirkungen regionaler Spannungen auf das Land. Angesichts dieser immensen Herausforderungen Iraks war das Ende der mehrmonatigen Regierungskrise mit der Bestätigung des neuen Ministerpräsidenten Mustafa al-Kadhimi durch das irakische Parlament am 7. Mai 2020 ein wichtiger Meilenstein für die politische Stabilisierung des Landes. Ministerpräsident al-Kadhimi und seine Regierung sind bemüht, diesen Schwierigkeiten proaktiv entgegenzutreten, unter anderem durch konkrete Schritte hin zur Aufarbeitung der Gewalt gegen Demonstranten und zur Umsetzung von Reformen im Wirtschaftsbereich, durch die Ankündigung von Neuwahlen für Juni 2021, durch Maßnahmen zur Integration und Umsetzung der Kontrolle der Regierung über die Einheiten der Volksmobilisierung und Initiativen zur Stärkung der Beziehungen zu allen Nachbarstaaten sowie internationalen Partnern.


    Auch der am 11. Juni 2020 begonnene und voraussichtlich noch über mehrere Monate andauernde strategische Dialog der USA mit Irak ist vor diesem Hintergrund zu betrachten. Unter Einbindung der Perspektive internationaler Partner inklusive Deutschlands wird der Dialog neben dem gemeinsamen Vorgehen in einer Reihe von bilateralen Themenbereichen auch den Rahmen für die zukünftige internationale Militärpräsenz definieren. Dabei bietet der Dialog Bagdad Gelegenheit, Akzente zur Anpassung des internationalen Beitrags im Kampf gegen IS im Hinblick auf den irakischen Bedarf unter Beachtung irakischer Souveränität zu setzen. Zwar haben zuletzt wichtige Fortschritte in der Fähigkeitsentwicklung der irakischen Streit-und Sicherheitskräfte zu einer erfolgreichen Durchführung von eigenständigen Operationen zur Bekämpfung von IS geführt. Dennoch hat die irakische Regierung unter Ministerpräsident al-Kadhimi im Austausch mit der internationalen Anti-IS-Koalition, der NATO und auch bilateral gegenüber Deutschland und seinen Partnern mehrfach für eine angepasste Fortsetzung der internationalen Unterstützung geworben, damit nachhaltig verhindert werden kann, dass sich IS wieder konsolidiert – auch in einem Briefwechsel al-Kadhimis mit NATO-Generalsekretär Stoltenberg am 20. Juni 2020.


    Der IS ist noch nicht besiegt. Nur eine nachhaltige Bekämpfung von IS im Kern-Operationsgebiet in Irak und Syrien wird auch die transnationalen Rekrutierungs- und Finanzierungsmöglichkeiten und die Bedrohung der internationalen Sicherheit und Ordnung, die von IS weiterhin auch jenseits der Region ausgeht, nachhaltig eindämmen. Die Bundesregierung ist daher entschlossen, ihr umfassendes ziviles und militärisches Engagement in der Region gerade in diesen schwierigen Zeiten fortzusetzen. Kernelement ist der vernetzte Ansatz der Bundesregierung, der durch eine Vielzahl von Maßnahmen erfolgreich zum Tragen kommt. Der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der irakischen Sicherheitsarchitektur im Rahmen der Anti-IS-Koalition und durch die NATO Mission in Irak sind wesentlicher Bestandteil dieses vernetzten Ansatzes.


    Mit der Abgabe des Fähigkeitsbereiches der Überwachung des vom IS Besetzten syrischen Gebietes an die kanadischen und Italienischen Partner, folgen wir ein Beschluss der letzten Bundesregierung unter dem Verteidigungsminister Herrn Shiota.



    II. Rolle des militärischen Beitrags


    Der deutsche militärische Beitrag zum Kampf gegen IS und zum Fähigkeitsaufbau der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte wurde im vergangenen Mandatszeitraum seit Oktober 2019 zunächst erfolgreich aufrechterhalten. Ab Mitte März 2020 mussten jedoch im Irak angesichts unvorhersehbarer Ereignisse Teile des Fähigkeitsaufbaus der internationalen Anti-IS-Koalition und der NATO ausgesetzt werden.


    Im Kampf gegen IS konnten trotz inner-irakischer und regionaler sicherheitspolitischer Herausforderungen Fortschritte erzielt werden. Die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte in Gesamt-Irak zeigen im Kampf gegen IS zunehmend ein hohes Maß an Professionalität, Eigenständigkeit und Entschlossenheit. Positiv sind dabei insbesondere die Fortschritte der kurdischen Sicherheitskräfte in Nordirak. Die dort durch die Bundeswehr seit 2014 geleisteten Beiträge konnten gemeinsam mit den umfangreichen zivilen Maßnahmen der Bundesregierung ihre Wirkung voll entfalten und die Sicherheitskräfte nachhaltig befähigen. Auch zukünftig wird die Bundeswehr den kurdischen Sicherheitskräften zur Seite stehen. Der deutsche Beitrag zu Operation Inherent Resolve in Erbil wird dabei weiterhin am Bedarf Nordiraks ausgerichtet, angepasst und qualitativ durch die Besetzung von Schlüsseldienstposten durch deutsche Kräfte bei Operation Inherent Resolve aufgewertet. Die hier gewachsenen guten Verbindungen sollen aufrechterhalten und verstetigt werden.


    Das gemeinsame Wirken der verschiedenen irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ist von besonderer Bedeutung für die erfolgreiche fortgesetzte Bekämpfung von IS. Voraussetzung hierfür ist zuvorderst ein politisches Einvernehmen zwischen der irakischen Regierung und der Regionalregierung der Autonomen Region Kurdistan-Irak zu noch offenen Fragen bei der Ausübung staatlicher Kontrolle in den so genannten „umstrittenen Gebieten“, den historisch gemischten Siedlungsgebieten zwischen Zentralirak und der Autonomen Region Kurdistan-Irak, zu dem die Bundesregierung wie auch andere internationale Partner beide Seiten wiederholt ermutigt haben. Auch hierbei wurden Fortschritte erzielt. So wurden im ersten Halbjahr 2020 gemeinsame Operationen der Sicherheitskräfte der Autonomen Region Kurdistan-Irak mit den irakischen Streitkräften erfolgreich durchgeführt.


    Die gesamt-irakische Operationsführung im Kampf gegen IS soll weiter durch die internationale Anti-IS-Koalition begleitet und unterstützt werden, um Erlerntes zu verstetigen und die Fähigkeiten weiter auszubauen. Im Bereich der selbsttragenden und eigenständigen Aus- und Weiterbildung machen die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte seit Oktober 2019 weiter Fortschritte, besonders auf militärischer taktischer und operativer Ebene. Der Fähigkeitsaufbau durch die internationale Anti-IS-Koalition und das Engagement der NATO-Mission in Irak in den letzten Jahren hat damit klare Erfolge erzielt. Dies war auch Voraussetzung für die Übergabe einiger Ausbildungsstandorte der internationalen Anti-IS-Koalition in die alleinige Verantwortung der irakischen Streitkräfte im Laufe dieses Jahres und für die Anpassung und Reduzierung des Ausbildungsengagements der internationalen Anti-IS-Koalition.


    Um die Operationsführung und Unterstützungsleistungen der internationalen Anti-IS-Koalition bei der weiteren Bekämpfung von IS zu unterstützen, bleiben die eingesetzten deutschen militärischen Fähigkeiten von hervorgehobener Bedeutung. Deutschland wird daher seinen militärischen Beitrag zur internationalen Anti-IS-Koalition fortsetzen: durch die Bereitstellung von Fähigkeiten zur Luftbetankung, Lufttransport, Luftraumüberwachung und Lagebilderstellung sowie Stabspersonal. Eine dauerhafte Stationierung von Lufttransportkräften im Einsatzgebiet zur Unterstützung der internationalen Anti-IS-Koalition und der NATO-Mission in Irak ist derzeit nicht vorgesehen.


    Die NATO-Mission in Irak fokussiert sich derzeit auf den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte durch Beratungsleistungen. Anders als die Anti-IS-Koalition ist die NATO-Mission in Irak weiterhin nicht am unmittelbaren Kampf gegen IS beteiligt und bringt keine kinetischen Fähigkeiten dafür ein. Als Reaktion auf den Wunsch der irakischen Regierung, geäußert in einem Briefwechsel vom 12. Februar 2020 mit NATO Generalsekretär Stoltenberg wurde Anfang dieses Jahres beschlossen, die NATO-Mission in Irak weiterzuentwickeln. Aufgrund regionaler sicherheitspolitischer Entwicklungen und um die zunehmende Eigenständigkeit der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte angemessen abzubilden, wurden diese Planungen im Laufe des ersten Halbjahres 2020 weiter angepasst und dauern an. Die NATO-Mission in Irak soll auf die Erfolge, die auf taktischer und operativer Ebene erzielt wurden, aufbauen und den Fähigkeitsaufbau, nun mit Fokus auf die strategischen irakischen Führungsstrukturen des Sicherheitssektors fortsetzen, um die Effektivität, Eigenständigkeit und insbesondere Nachhaltigkeit der Maßnahmen der letzten Jahre auf institutioneller Ebene zu fördern und zu verstetigen.


    Der neue irakische Premierminister al-Kadhimi begrüßte in einem Briefwechsel mit NATO-Generalsekretär Stoltenberg vom 20. Juni 2020 eine fortgesetzte Unterstützung der NATO für Irak und die Weiterentwicklung der Rolle der Allianz im Land. Dies zeugt von dem Bewusstsein Iraks, dass das internationale Engagement weiterhin für die Stabilität in Irak notwendig ist. Der deutsche Beitrag zur NATO-Mission in Irak konnte aufgrund besonderer Umstände, im Irak, der Reduzierung der internationalen Präsenz und der umfassenden Planungsprozesse seitens der NATO bisher nicht in beabsichtigtem Umfang umgesetzt werden. Zu Ende September unterstützt Deutschland die laufende NATO-Mission mit Stabspersonal in Bagdad im einstelligen Bereich. Die Bundeswehr wird komplementär zum Beitrag der internationalen Anti-IS-Koalition innerhalb der politischen, militärischen, personellen und rechtlichen Grenzen dieses Bundestagsmandates zunehmend ihren Beitrag gemeinsam mit den Alliierten für eine erfolgreiche NATO-Mission in Irak leisten.


    Damit leistet Deutschland einen weiterhin notwendigen militärischen Beitrag zum Kampf gegen IS im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition und zur Stabilisierung der irakischen Sicherheitsinstitutionen im Rahmen der nicht-kinetisch wirkenden NATO-Mission in Irak.



    III. Weiteres Engagement der Bundesregierung


    Die Bundesregierung wird in Ergänzung des militärischen Beitrags ihr umfassendes ziviles Engagement in der Region ausweiten und erhält vor Ort wie auch durch internationale Partner große Anerkennung für diesen Beitrag zu Stabilität, Sicherheit und Entwicklung in der Region.


    Allein in Irak betrug das bilaterale Engagement seit 2014 bereits mehr als 2,2 Milliarden Euro. Über Stabilisierungs- und Wiederaufbauprojekte im Wert von über 750 Millionen Euro seit 2014 für von IS-befreite Gebiete trägt die Bundesregierung dort dazu bei, das Vertrauen der Irakerinnen und Iraker in den Staat zurückzugewinnen, die Rückkehr von Binnenvertriebenen zu ermöglichen und der Gefahr eines Wiederauflebens von IS entgegenzuwirken. Das deutsche Engagement unterstützt die Wiederherstellung der Grundversorgung kritischer Infrastruktur (Wasser, Elektrizität, Bildung, Gesundheit), die Schaffung von Einkommensmöglichkeiten, die Kampfmittelräumung (inklusive der Stärkung irakischer Kapazitäten), den Aufbau einer inklusiven Lokalpolizei und die Förderung des friedlichen Zusammenlebens verschiedener ethnischer und religiöser Gruppen.


    Maßnahmen im Bereich wirtschaftlicher Wiederaufbau umfassen unter anderem kurz- und mittelfristige Beschäftigungsförderung. Durch Maßnahmen in den Bereichen soziale Kohäsion und Versöhnung, aber auch durch psychosoziale Unterstützung leistet Deutschland einen Beitrag zum sozialen Frieden in den von IS-befreiten Gebieten und zur Stärkung der Rückkehrperspektiven. Ein neuer Schwerpunkt des deutschen Post-IS-Stabilisierungsengagements soll in der Unterstützung freiwilliger Rückkehr- und Reintegrationsmaßnahmen besonders marginalisierter Personengruppen liegen.


    Als Ko-Vorsitz einer von sieben Arbeitsgruppen internationaler Partner mit der irakischen Regierung leistet die Bundesregierung zudem einen Beitrag zur Reform des irakischen Sicherheitssektors.


    Deutschland bringt sich aktiv in die Koordinierung der im Rahmen der Anti-IS-Koalition umgesetzten zivilen Stabilisierungsbemühungen ein: Über die „Stabilization Task Force“ in Irak, die der Abstimmung der zivilen Beiträge der internationalen Gemeinschaft mit der irakischen Regierung dient (deutscher Vorsitz) sowie über den Ko-Vorsitz der zivilen Arbeitsgruppe Stabilisierung der Anti-IS-Koalition (gemeinsam mit USA und den Vereinigten Arabischen Emiraten).


    Neben ihrem Stabilisierungsengagement hat die Bundesregierung von 2014 bis 2019 560 Millionen Euro an humanitärer Hilfe in Irak in den Bereichen Ernährung, Wasser-, Hygiene-, und Sanitärversorgung (WASH), Unterkünfte, Schutz, Gesundheitsversorgung (einschließlich psychosozialer Betreuung) sowie humanitärem Minenräumen bereitgestellt.


    Darüber hinaus setzt die Bundesregierung zunehmend auf eine langfristig angelegte Partnerschaft mit Irak durch entwicklungspolitische Maßnahmen im Bereich guter Regierungsführung und Dezentralisierung, sowie Wirtschaftsreformen (Privatsektorentwicklung und Beschäftigungsförderung). Die Umsetzung notwendiger Strukturreformen in diesen Bereichen ist zentral, um für alle Teile der Bevölkerung ökonomische, politische und soziale Perspektiven zu schaffen und extremistischen Kräften die Grundlage zu entziehen. Die Bundesregierung stellt in diesem Bereich seit dem Jahr 2017 über 200 Millionen Euro zur Verfügung.


    Um zu nationaler Versöhnung in Irak beizutragen, fördert die Bundesregierung Projekte lokaler Initiativen, insbesondere Vorhaben zur Dokumentation der von IS begangenen Menschenrechtsverletzungen. In diesem Zusammenhang wird auch die Kommission für Untersuchung und Beweissicherung (CIGE) in Dohuk bei der Dokumentation der von IS begangenen Verbrechen unterstützt.


    Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative unterstützt die Bundesregierung neben den verschiedenen irakischen Streitkräften weitere staatliche Sicherheitsorgane durch Beratung sowie die Ausbildung und Ausstattung irakischer Sicherheitskräfte (etwa Polizei, Militär, Katastrophenschutz- oder Minenräumbehörden). Als Partnerland der Ertüchtigungsinitiative wurden in Irak von 2016 bis 2019 in Verantwortung des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung Projekte im Wert von rund 57 Millionen Euro umgesetzt.


    Ein sichtbares Zeichen des zusätzlichen EU-Engagements ist die zivile EU Advisory Mission (EUAM Irak), die die irakische Regierung seit November 2017 bei der Reform des Sicherheitssektors unterstützt. Unter Leitung eines hochrangigen deutschen Bundespolizisten leistet die Mission strategische Beratung (insbesondere bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie der Umsetzung der irakischen Sicherheitssektorreform) und koordiniert internationale Partner in diesem Bereich.


    Aufbauend auf einem nunmehr konstruktiveren Arbeitsverhältnis zwischen der neuen Regierung in Bagdad und der Regionalregierung der Autonomen Region Kurdistan-Irak ermutigt die Bundesregierung beide Seiten weiterhin, noch offene Fragen bei der Ausübung staatlicher Kontrolle in den so genannten „umstrittenen Gebieten“, den historisch gemischten Siedlungsgebieten zwischen Zentralirak und der Autonomen Region Kurdistan-Irak einvernehmlich zu klären, um auch dort IS seine Rückzugsräume zu nehmen.


    Für Syrien und die Nachbarländer gehört Deutschland mit über 8 Milliarden Euro ziviler Unterstützung von 2012 bis 2019 sowie 1,7 Milliarden Euro in 2019 zu den größten Gebern. Speziell in Nordostsyrien (primär in Raqqa und Deir Ezzor) baut die Bundesregierung ihr ziviles Stabilisierungsengagement in den von IS befreiten Gebieten aus und unterstützt, bilateral sowie über den mitbegründeten Syria Recovery Trust Fund, mit rund 75 Millionen Euro seit 2017 Maßnahmen zur Kampfmittelräumung, Wiederherstellung von Basisdienstleistungen, Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft, Schaffung von Existenzgrundlagen und Instandsetzung zerstörter ziviler Infrastruktur. Mit dem Ziel der Resilienzstärkung, für welche die Bundesregierung im Jahr 2019 60 Millionen Euro bereitgestellt hat, sollen die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort verbessert werden, unter anderem durch die Rehabilitierung von Wasser- und Abwasserinfrastruktur sowie WASH-Maßnahmen, die Unterstützung des Gesundheitssektors und die Stärkung der Ernährungssicherheit. Im weiteren Fokus stehen zudem De-Radikalisierungsmaßnahmen zur Reintegration von Familienangehörigen von IS-Kämpfern aus Al Hol in Syrien.


    Mit 642 Millionen Euro für humanitäre Hilfe alleine im Jahr 2019 leistet Deutschland in Syrien und den Nachbarländern einen signifikanten Beitrag zur Deckung des humanitären Hilfsbedarfs, womit Maßnahmen zur Nahrungsmittelversorgung, zum Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen und im Bereich Gesundheit, Hygiene und Wasser- und Sanitätsversorgung umgesetzt werden.


    In Syrien kann nur eine politische Lösung des Konfliktes langfristig zu Frieden und Stabilität führen, um unter anderem dem Terrorismus und der radikalen Ideologie von IS und Al-Qaida den Nährboden zu entziehen. Daher unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen des Sondergesandten der Vereinten Nationen Geir Pedersen direkt sowie über die Förderung einer Vielzahl von an den Genfer Prozess angebundenen Mediationsvorhaben. Deutschland setzt sich daher auch weiterhin in internationalen Foren und im Rahmen des Genfer Prozesses für eine friedliche Lösung in Syrien in Übereinstimmung mit Resolution 2254 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ein.





    Fabian Stettner Bundesverteidigungsminister und Bundesregierung

  • Felix Weird

    Hat das Label von Antrag auf Angenommen geändert.