DS 3/034: Unterstützung einer Friedenslösung für Bergkarabach

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher BundestagDrucksache 3/034
    3. Wahlperiode17.03.2021


    Antrag

    der Fraktion der SPD


    Unterstützung einer Friedenslösung für Bergkarabach



    Der Bundestag wolle beschließen:

    Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:


    1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu begleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

    2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen;

    3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

    4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei, aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstillstands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstillstands einzusetzen;

    5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

    6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

    7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

    8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

    9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991 bis 1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen. Das Wiederaufbauprogramm wird gekoppelt an konkrete Reformen in den Bereichen Demokratieförderung, Korruptionsbekämpfung und Minderheitenschutz. Dies ermöglicht auch eine Rückkehr der Binnenvertriebenen in Aserbaidschan, die Herstellung von Wirtschaftsverbindungen gemäß Moskauer Erklärung und bringt Aussicht auf eine „Friedensdividende“ für alle Konfliktparteien. Da die EU sowohl mit Armenien als auch mit Aserbaidschan über Partnerschaftsabkommen und die Östliche Partnerschaft verbunden ist, kann ein mögliches EU-Engagement auf einer großen Bandbreite – wie zum Beispiel humanitäre Hilfe, Wiederaufbau, Stabilisierung, Kulturgutschutz, Ergänzung der Anstrengungen der OSZE, vertrauensbildende Maßnahmen, Versöhnung, Mediation zwischen Bevölkerungsteilen – erfolgen;

    10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

    11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über 1000 Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.





    Begründung:


    Deutschland muss bereit sein, gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und den Vereinten Nationen einer nachhaltigen Friedenslösung zwischen Armenien und Aserbaidschan stärkeres Engagement zu widmen. Denn sowohl mit Armenien als auch mit Aserbaidschan sind Deutschland und die EU als Partner im Rahmen der Östlichen Partnerschaft verbunden. Die Stabilität unserer europäischen Nachbarschaft ist im Hinblick auf politische, wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit auch für Deutschland von hohem Interesse. Deshalb sollte Deutschland sich noch stärker als in der Vergangenheit engagieren, um Wege zu einer dauerhaften und friedlichen Lösung der Bergkarabach-Frage zu finden und so langfristig zur Verankerung einer stabilen Sicherheits- und Friedensordnung im südlichen Kaukasus beitragen.





    Dr. h.c. Florian Schmidt und Fraktion

  • Felix Weird

    Hat das Label von Antrag auf Abgewiesen geändert.