LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN | Drucksache 3/013 |
3. Wahlperiode | 04.04.2021 |
Antrag
der Landesregierung
Bereitstellung kommunaler Kredithilfe und Hilfsfonds
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag beschließt die Bereitstellung einer kommunalen Kredithilfe für finanzschwache Gemeinden in Höhe von 30 Millionen Euro.
2. Der Landtag beschließt die Einführung kommunaler Hilfefonds für besonders finanzschwache Kommunen in Höhe von 20 Millionen Euro.
Begründung:
Die Altschulden der NRW-Kommunen in Höhe von rund 50 Mrd. Euro bereiten uns gerade vor dem Hintergrund des Zinsänderungsrisikos große Sorge. Deswegen wollen wir mit kommunaler Kredithilfe den Kommunen zinsgünstige Kredite zur Verfügung stellen. Ebenso wollen wir besonders stark verschuldete Kommunen durch speziellen Hilfsfonds unterstützen.
Die Kosten sind im Haushaltsplan des Landes bereitgestellt und können nach Zustimmung des Landtags zur Verwendung frei gegeben werden. Ziel ist immer eine perspektivisch langfristige Verbesserung der antragstellenden Kommune. Vorrangig sollen Kredithilfe und Hilfefonds für Investitionen und Verbesserung der Strukturbenachteiligungen bewilligt werden. Die Vergabe wird über entsprechende Verordnungen geregelt.