Gesetzesänderung im Reservistengesetz zur Altersbegrenzung für Reservisten

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag
    Bundesgesetzblatt ausgegeben zu Bonn am 29.04.2021



    Gesetzesänderung im Reservistengesetz zur Altersbegrenzung für Reservisten

    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    §4 ResG

    Reservewehrdienstverhältnis


    §4 Reservewehrdienstverhältnis

    Reservistinnen und Reservisten, die sich freiwillig verpflichtet haben, ehrenamtlich eine Funktion in der Reserveorganisation der Bundeswehr wahrzunehmen, können solange es die Gesundheitliche Verfassung zulässt, in ein Wehrdienstverhältnis nach diesem Gesetz (Reservewehrdienstverhältnis) berufen werden. Die Regelungen des Soldatengesetzes und des Wehrpflichtgesetzes zur Begründung anderer Wehrdienstverhältnisse bleiben im Übrigen unberührt, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.



    § 13 Entlassung

    1. wird vollständig gestrichen.







    D E R . B U N D E S P R Ä S I D E N T

    Philipp Nahles