Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 25
(1) Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und
der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt.
(2) Der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde ist gesetzlicher Feiertag.
wird Absatz (3) Der 9. Mai als Europatag, ist gesetzlicher Feiertag. angefügt.
Düsseldorf, der 30.05.2021
DIe Landesregierung