DS 4/045: Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau von Kitaplätzen (D21)

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher BundestagDrucksache 4/045
    4. Wahlperiode13.08.2021


    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Leon Reinhardt, Hobert Rabeck und Fraktion


    Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau von Kitaplätzen

    A. Problem und Ziel

    Derzeit fehlen trotz Anstieges rund 342.000 Kitaplätze für Kinder unter 3 Jahren deutschlandweit. Die Betreuungsquote liegt derzeit (2019 bei 34,3%, jedoch möchten mehr als 49% der Eltern einen Kitaplatz für ihr Kind, welchen es derzeit noch nicht gibt. Allein Im Teilgebiet NRW des nördlichen Bundeslandes fehlen mehr als 100.000 Kitaplätze, darauf folgen die Teilgebiete Bremen und Saarland.

    B. Lösung

    Der Bund erstellt einen Fond von 3.000.000.000 Euro, der über 3 Jahre verteilt wird, für die Länder. Diese verpflichten sich bei der Benutzung dieses Fond zu der Verwendung dieses Geldes für den Ausbau, Renovierungen oder für die Ausbildung und Weiterbildung von Erziehungspersonal.

    C. Alternativen

    Kitaplätze nicht weiter ausbauen, was aber eigentlich keine Lösung sein kann.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    3.000.000.000€ über eine Dauer von 3 Jahren.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keiner.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keiner.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keiner.

    F. Weitere Kosten

    Keine.




    Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau von Kitaplätzen vom TT.MM.JJJJ


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Art. 1

    Ausbau von Kitaplätzen

    §1 Budget



    Der Bund stellt den Ländern auf 3 Jahre verteilt 3.000.000.000€ zur Förderung von Kindertagesstätten zur Verfügung. Hier für wird jährlich ein Fond von 1.000.000.000€ zusammengestellt. Die Aufteilung dieses Fonds wird in § 2 dieses Gesetzes bestimmt.


    §2 Verteilung


    (1) Dem Land Nordrhein-Westfalen und seinen Teilgebieten wird jährlich eine Summe von 510.000.000€ bereitgestellt.

    (2) Dem Land Bayern und seinen Teilgebieten wird jährlich eine Summe von 490.000.000€ bereitgestellt.


    §3 Voraussetzungen


    Die Länder können das durch diesen Fond bereitgestellte Geld nur dann in Anspruch nehmen, wenn dieses Geld in


    a) den Ausbau oder die Renovierung von Kindertagesstätten oder

    b) für die Aus- und Weiterbildung von Erziehungspersonal von Kindertagesstätten


    investiert wird.



    Inkrafttreten


    Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.










    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    In Deutschland fehlen rund 342.000 Kitaplätze für Kinder unter 3 Jahren. Mit diesem Gesetz soll dem hohen Bedarf nachgekommen werden.


    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Den Ländern werden Fonds angeboten mit deren Verwendung sie sich verpflichten, dieses Geld für den Ausbau, Renovierungen oder für die Aus- und Weiterbildung von Erziehungspersonal verwenden.

    III. Alternativen

    Keine.

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Der Entwurf entspricht der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Keine.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.


    8. Zustimmungspflicht des Bundesrates

    Das Gesetz untersteht nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.


    B. Besonderer Teil

    Zu Artikel 1


    Dieser Artikel regelt das Budget, die Verteilung und die Voraussetzungen für die Fonds für den Kitaausbaus.


    Zu Artikel 2

    Dieser Artikel regelt das Inkrafttreten.





    Berlin, den 12. August 2021


    Hobert Rabeck und Fraktion

  • nullnullnull

    Hat das Label von Gesetzentwurf auf Im Ausschuss geändert.
  • nullnullnull

    Hat das Label Gemeinwesen hinzugefügt.
  • Deutscher BundestagDrucksache 4/052
    4. Wahlperiode31.08.2021


    Beschlussempfehlung

    des Ausschusses für Gemeinwesen


    zum dem Gesetzentwurf...

    - Drucksachen 4/045


    Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau von Kitaplätzen

    A. Beratungsverlauf

    Aussprache durchD21- und SPD-Fraktion.

    B. Lösung

    keine


    Annahme des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Fraktionen der D21, SPD und LINKE.

    C. Alternativen

    keine


    D. Kosten

    Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.


    Beschlussempfehlung

    Der Bundestag wolle beschließen,

    den Gesetzentwurf anzunehmen.


    Berlin, den 31.08.2021


    Der Gemeinwesensausschuss

    Leon Reinhardt

  • Felix Weird

    Hat das Label Gemeinwesen entfernt.
  • Felix Weird

    Hat das Label von Im Ausschuss auf Angenommen geändert.