DS 04/051 Antrag "Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan" [BReg]

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Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag
    Deutscher Bundestag Drucksache 4/051
    4. Wahlperiode 26.08.2021



    Antrag

    der Abgeordneten Bundesverteidigungsminister Dr. h.c. von Hohenloh und Bundesaußenminister Hobert Rabeck und der Bundesregierung


    Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan

    Vorbemerkungen der Ministerien:


    Die Sicherheits- und Bedrohungslage in Afghanistan hat sich dramatisch verschlechtert. Verhandlungslösungen konnten nicht erreicht werden, staatliche Absicherungen sind nicht mehr vorhanden.

    Die Lage ist außerordentlich unübersichtlich.


    Durch die dramatische Verschlechterung der Sicherheitslage erhöht sich die Bedrohung für Luftfahrzeuge im An- und Abflug auf afghanische Flughäfen. Nur noch der Flughafen in Kabul ist unter einer erheblichen Bedrohungslage für militärische Luftfahrzeuge nutzbar.


    Die Bundesregierung muss in dieser Situation eine militärische Evakuierung deutscher Staatsangehöriger, und im Rahmen verfügbarer Kapazitäten von Personal der internationalen Gemeinschaft sowie weiterer designierter Personen, inklusive besonders schutzbedürftiger Repräsentantinnen und Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft, aus Afghanistan sicherstellen.


    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stimmt der am 14. August 2021 im Krisenstab getroffenen und durch Beschluss der Bundesregierung bestätigten Entscheidung zur Entsendung erster Einsatzkräfte am 14. August 2021 und dem damit bereits begonnenen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Evakuierung deutscher Staatsangehöriger, von Personal der internationalen Gemeinschaft und designierter Personen aus Afghanistan zu.


    2.Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen des Einsatzes

    Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage der fortgeltenden Zustimmung der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Evakuierung deutscher Staatsangehöriger, von Personal der internationalen Gemeinschaft sowie weiterer designierter Personen, wie zuletzt mit Notenwechsel vom 15. August 2021 bestätigt, sowie aufgrund des gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechts zur Evakuierung eigener Staatsangehöriger. Der Einsatz erfolgt in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland, insbesondere auf der Grundlage von Artikel 87a Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes.


    3.Auftrag

    Durchführung einer militärischen Evakuierung deutscher Staatsangehöriger, sowie der im Dienste der deutschen Bundeswehr stehenden afghanischen Ortskräfte und deren Familien aus Afghanistan. Dies schließt die mögliche Evakuierung verbleibendender diplomatischen Angehöriger mit ein.


    4. Aufgaben

    • Führung einer nationalen Evakuierungsoperation im Rahmen des nationalen Risiko- und Krisenmanagements zum Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland;
    • Evakuierung deutscher Staatsangehöriger und im Rahmen verfügbarer Kapazitäten von Personal der internationalen Gemeinschaft sowie weiterer designierter Personen aus Afghanistan;
    • Sicherung, Schutz sowie gegebenenfalls Evakuierung diplomatischer und konsularischer Vertretungen (inklusive Bergung von Mitteln), in denen deutsches Personal eingesetzt ist;
    • Abstimmung mit internationalen Verbündeten und Partnern zur Durchführung des Evakuierungsauftrages.

    5. Einzusetzende Fähigkeiten

    • Sicherung, Schutz und Wirkung,
    • Führung und Führungsunterstützung,
    • Aufklärung,
    • Militärisches Nachrichtenwesen,
    • Einsatzunterstützung, einschließlich Transport und Umschlag,
    • Lufttransport,
    • sanitätsdienstliche Versorgung.


    6. Ermächtigung zum Einsatz und geplante Dauer


    Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die Evakuierung deutscher Staatsangehöriger, der im Dienste der deutschen Bundeswehr stehenden afghanischen Ortskräfte und deren Familien, sowie ggf die in Nummer 5 genannten Kräfte und Fähigkeiten weiterhin einzusetzen, solange die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 30. September 2021.


    7. Status und Rechte

    Der Einsatz wird durchgeführt auf der Grundlage des Völkerrechts und der Zustimmung der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.


    8. Einsatzgebiet

    Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet Afghanistans.

    Angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet von Staaten in der Region können zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zu- und Abgang sowie Versorgung“ mit Zustimmung des jeweiligen Staates und nach Maßgabe der mit ihm getroffenen bzw. zu treffenden Vereinbarungen genutzt werden.


    9. Personaleinsatz

    Für den Einsatz können insgesamt bis zu 600 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.


    Zur Durchführung von konkreten Operationen kann, zum Zweck der Verlegung von Personal in unterstützender Funktion in angrenzende Räumen, die Personalobergrenze zeitlich befristet überschritten werden. Gleiches gilt in Notsituationen.


    10. Voraussichtliche Kosten und Finanzierung

    Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte werden bis zum 30. September 2021 voraussichtlich insgesamt rund 40 Millionen Euro betragen.


    Hobert Rabeck, Bundesaußenminister/ Vizekanzler
    Dr. h.c. Elias von Hohenloh, Bundesverteidigungsminister
    und der Bundesregierung

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    Hat das Label von Antrag auf Angenommen geändert.
  • Felix Weird

    Hat das Label Angenommen hinzugefügt.