Änderung des BWahlG

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • Änderung des BWahlG vom 10.10.2021



    Art. 1

    Änderung des Bundeswahlgesetzes


    § 13 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes wird wie folgt geändert:

    (1) Als Bewerber einer Partei kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.




    Art. 2

    Inkrafttreten


    Das Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.