Bayerischer Landtag | Drucksache 5/09 |
5. Wahlperiode | 01.03.2022 |
Antrag
der Landesregierung
Weißwurstpflicht an Schulen
Der Landtag wolle beschließen:
1. Jede Schule ist dazu verpflichtet ihren Schülern Montag, Mittwochs und Freitags ein paar Weißwürste mit süßem Senf und einer Brezel zur Verfügung zu stellen.
2. Jede Schule ist dazu verpflichtet die bayrische Flagge dauerhaft an ihrem Fahnenmast zu montieren.
3. Jede Schule hat ihren volljährigen Schülern ein Weizen pro Mahlzeit zur Verfügung zu stellen. Die minderjährigen Schüler sollen durch ein 0,2 Glas Hopfentee langsam und verantwortungsvoll an den Bierkonsum gewöhnt werden. Ausnahme: Wer eine besondere Expertise im Umgang mit prozentigen Getränken nachweisen kann, der ist einem volljährigen Schüler gleichzustellen.
Begründung:
Damit versprechen wir uns einerseits eine Stärkung unserer bayerischer Kultur, andererseits aber auch einen wirtschaftlichen Aufschwung in Landwirtschaft und dem Metzger- bzw. Brauerhandwerk.