LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN | Drucksache 1/16 |
1. Wahlperiode | 24.06.2020 |
Beschlussempfehlung
des Ausschusses des Präsidialausschusses
zum dem Gesetzentwurf...
- Drucksache 1/10
Name des Gesetzentwurfes
Entwurf eines Gesetzes zur 2. Änderung des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW)
A. Beratungsverlauf
Austausch der Personen
3 Ja Stimmen
0 Nein Stimmen
2 Enthaltungen
B. Lösung
Der oben genannte Ausschuss empfiehlt folgende Änderung am Gesetzentwurf:
Art. 1
Verlust der Mitgliedschaft im Landtag Nordrhein-Westfalen
Nach §24 Absatz 1 Punkt 5 Landeswahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird Punkt 6 eingefügt:
"6.Bei Dreimaliger, unentschuldigter, aufeinanderfolgender Abwesenheit von Sitzungen des Landtages wird Stimmberechtigung entzogen, bei nächster Anwesenheit ist die Person wieder Stimmberechtigt. Sondersitzungen bleiben hierbei unberücksichtigt."
Art. 2
Intrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Annahme des Gesetzentwurfes in geänderter Form mit den Stimmen der Fraktionen die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der FDP und der SPD
C. Alternativen
keine
D. Kosten
Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen
Düsseldorf, den 24.06.2020