Beschlussempfehlung DS 1/10 | DS 1/16

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Manfred Klausbrück

  • LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 1/16
    1. Wahlperiode 24.06.2020



    Beschlussempfehlung

    des Ausschusses des Präsidialausschusses


    zum dem Gesetzentwurf...

    - Drucksache 1/10


    Name des Gesetzentwurfes

    Entwurf eines Gesetzes zur 2. Änderung des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW)


    A. Beratungsverlauf

    Austausch der Personen

    3 Ja Stimmen

    0 Nein Stimmen

    2 Enthaltungen

    B. Lösung

    Der oben genannte Ausschuss empfiehlt folgende Änderung am Gesetzentwurf:

    Art. 1

    Verlust der Mitgliedschaft im Landtag Nordrhein-Westfalen

    Nach §24 Absatz 1 Punkt 5 Landeswahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird Punkt 6 eingefügt:

    "6.Bei Dreimaliger, unentschuldigter, aufeinanderfolgender Abwesenheit von Sitzungen des Landtages wird Stimmberechtigung entzogen, bei nächster Anwesenheit ist die Person wieder Stimmberechtigt. Sondersitzungen bleiben hierbei unberücksichtigt."


    Art. 2

    Intrafttreten

    Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



    Annahme des Gesetzentwurfes in geänderter Form mit den Stimmen der Fraktionen die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der FDP und der SPD


    C. Alternativen

    keine


    D. Kosten

    Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.


    Beschlussempfehlung

    Der Bundestag wolle beschließen,

    den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen


    Düsseldorf, den 24.06.2020


    Der Präsidialausschuss

    Robin Grimm

  • Graf Baldur von und zu Zahl

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