Leserbrief von Dr. Kevin Schmid

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Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • Bei den folgenden Ausführungen handelt es sich um einen Leserbrief von Dr. Kevin Schmid. Die Redaktion ist für den Inhalt nicht verantwortlich.

    Die Linksdemokraten haben eine Liste beim Bundeswahlleiter eingereicht, welche laut einer Mitteilung des Generalsekretärs der LD Benno Jansen beim „phoenix“ durch eine Mitgliederversammlung, welche zwei Stunden vorher angekündigt wurde, gewählt wurde. Das Problem ist, dass nach zwei Verfassungsbeschwerden, von denen nur eine Beschwerde eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekommen hat, die andere wurde anscheinend ignoriert. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter seinem Präsidenten Cole Phelps wurde nur gesagt, dass die Entscheidung des Bundeswahlleiters Andreas Lobi gilt und dieser trotzdem das nochmal prüfen soll. Laut einer Mitteilung des Bundeswahlleiters soll die LD an der Bundestagswahl unter Auflagen teilnehmen dürfen.


    Diese Auflage ist, dass die LD nochmal auf einem Parteitag die Liste nochmal bestätigen soll. Zur Begründung der Entscheidung nennt der Bundeswahlleiter dass die Abstimmung nicht anzuzweifeln sei, eine demokratische Wahl vorlag, die Satzung der Linksdemokraten keine Vorgabe festlegt, um Beschlussfähig zu sein und kein Grundsatz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verletzt worden sei.


    Die LD hatte auf dem Bundesparteitag keine Liste gewählt und am 25. Juni 2020 Wahlunterlagen eingereicht auf denen es hieß „Die LD verzichtet auf eine Liste.“, knapp drei Stunden später wurde dann eine Liste und die Eidesversicherung nach gereicht. Ein Tag später hatte der „phoenix“ berichtet, dass in der LD sich keine Kandidaten aufgestellt haben und dass der Parteivorstand um 15:30 Uhr für zwei Stunden später, also 17:30 Uhr, eine Mitgliederversammlung einberufen hätte auf dem dann jedes Mitglied automatisch alle „aktiven Mitglieder“, also eine Aufstellung einer Liste unter dem Vorschlag des Parteivorstandes. Dies in einer freiheitlichen Demokratie sehr kritisch zu sehen, da ein Vorstand einfach eine Liste vorschlagen kann und nicht nur freie Kandidaturen zulässig sind, der Vorteil einer Demokratie ist ja, dass jeder sich aufstellen lassen kann und nicht nur der Vorstand eine Liste vorschlagen darf.


    Außerdem ist eine Mitgliederversammlung nach §8 der Satzung der Linksdemokraten kein Organ der Partei, sollte dies falsch betitelt worden sein, dann hat man trotzdem gegen die Einladungsfrist des Bundesparteitages der LD, welche zwei Tage beträgt, verstoßen. Außerdem hat die LD in ihrer Satzung keine Regelungen über die Wahl der Listenkandidaten und kann daher auch nicht §13 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes einhalten und somit ist auch die Eidesversicherung absichtlich falsch, was nach §156 Strafgesetzbuch mit Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.


    Das trotzdem Bundesverfassungsgericht und Bundeswahlleiter entscheiden die LD zur Bundestagswahl zuzulassen, ist schädlich für die Demokratie, da die LD gegen geltendes Recht verstoßen hat und trotzdem zur Wahl zugelassen wird, dies ist ein beispielloser Vorgang. Der Bundeswahlleiter war nach Berichten im Bundesverfassungsgericht als die Richter sich beraten haben und die Beschwerdeführer wurden abgewiesen. Dies ist als verwunderlich anzusehen, da anscheinend die Richter vom Bundeswahlleiter beraten worden sein könnten und keine andere Sichtweise sich anhören wollten. Trotzdem möchte ich bitten keine Vermutungen, falsche Behauptungen und so weiter anzustellen, da dies weitere Entwicklungen schädigen könnte.

  • Sönke Wolff

    Hat den Titel des Themas von „Leserbrief von Kevin Schmid“ zu „Leserbrief von Dr. Kevin Schmid“ geändert.