Hiermit ernenne ich
Herrn Ernst Richard Fürst von Thurn und Taxis
zum
Bundeswahlleiter
der Bundesrepublik Deutschland.
gez. Manfred Bunnes
Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat
Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,
das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.
Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.
Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück
Hiermit ernenne ich
Herrn Ernst Richard Fürst von Thurn und Taxis
zum
Bundeswahlleiter
der Bundesrepublik Deutschland.
gez. Manfred Bunnes
Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Pressevertreterinnen und Pressevertreter,
nach einer Mitteilung des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen wurde das Sondereinsatzkommando (SEK) der Landespolizei für die Sektorstreife verpflichtet und soll hier jetzt in bestimmt bezeichneten Großstädten regelmäßig für Streifenfahrten eingesetzt werden.
Das ist aus mehreren Gründen problematisch:
Vor den oben genannten Gesichtspunkten halte ich diese Maßnahme für unangebracht und nicht den Umständen angemessen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen von akuten Bedrohungen für die Bundesrepublik Deutschland vor. Die Beweggründe der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen für diese Maßnahme sind daher nicht ersichtlich.
Als Regierungen sollten wir davon Abstand nehmen Deutschland oder dessen Bundesländer in einen wie auch immer gearteten Polizeistaat zu entwickeln oder eine Überwachung an jeder Straßenecke herzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger sind besorgt und können diese Maßnahme nicht nachvollziehen. Das ist ein inakzeptabler Zustand und eine Zumutung für Bürgerinnen und Bürger.
Möglicherweise wäre es sinnvoll über diese Maßnahme innerhalb der Landesregierung erneut zu beraten.
gez. Manfred Bunnes
Der Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat
Meine Idee zum Wahlysstem:
Aber jz hier mein Versprochener Mandatsbeitrag: Das Argument, welches ihr aufführt verstehe ich. Ich würde es jedoch anders machen: Bei den Medien habt ihr ja ein Bewertungsschema, wieso machen wir bei den parteimitgliedern das nicht auch mit aktivität. Das heißt wir und/oder ein algorhytmus schauen, wie aktiv ist zum Beispiel ein Manfred Bunnes in der CDU. Die Bewertung soll hier aber nur für die parteien hilfreich sein zur listen Erstellung. Denn 10 Tage vor der Wahl bekommt jede Partei eine Liste, wie wir und der Algorithmus die Liste der Parteien aufgrund von Aktivität stellen würden. Diese Liste ist natürlich nur ein Hilfsmittel für die Parteien. Denn dadurch können auch neue Mitglieder ihre Aktivität beweisen. Durch zum Beispiel eine Twitter Diskussion oder Ic Diskussion oder auch wie viel schreibt die Persoson auf den Partei server. Bringt Sie gute Vorschläge? All das würde ich in dem Mandatsbewertungssystem reinbringen. Aber hier ist mir besonders wichtig, dass ganze soll für Parteien eine Hilfe sein und kein Mittel das verpflichtend ist.
Hallo Hektor, die Verbesserungsvorschläge dazu bitte hier rein: Simpolitik 2.0
Aber Nein, man muss keine Gegenvorschläge geben um Ablehnung zu äußern. Das wäre absurd
Klar, man muss grundsätzlich erstmal gar nix. Es wäre aber für die gemeinsame Entwicklung einer Alternative zur aktuellen Situation hilfreich wenn sich alle bzw. viele konstruktiv beteiligen würden.
Deutscher Bundestag | Drucksache 4/042 |
4. Wahlperiode | 15.08.2021 |
- Drucksachen 4/027 (Gesetzentwurf) & 4/042 (Beschlussempfehlung)
Die Ausschussmitglieder betonten die Wichtigkeit der Gleichberechtigung aller vor dem Gesetz, unabhängig vom Geschlecht.
Annahme des Gesetzentwurfes.
Keine.
Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf anzunehmen.
Berlin, den 15.08.2021
Ausschussvorsitzender Manfred Bunnes
Ich reserviere DS 4/042 für den Innenausschuss
Ihr Antrag wurde zugelassen und die entsprechenden Berechtigungen erteilt.
Sehr geehrter Herr Carsten,
wodurch hebt sich Ihr Medium von bereits existenten Medien hab?
Deutscher Bundestag | Drucksache 4/039 |
4. Wahlperiode | 27.07.2021 |
Der Bundestag wolle beschließen:
1. der Bundestagsabgeordnete Kilian Hagen hat sein Mandat zum Deutschen Bundestag verloren.
Nach § 23 Abs. 1 Nr. 6 hat der Abgeordnete Kilian Hagen (CDU/CSU) seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verloren. Nach Artikel 41 Abs. 1 des Grundgesetzes kann nur der Bundestag selbst beschließen, ob ein Mitglied des Bundestages sein Mandat verloren hat. Da wir das Mandat gerne nachbesetzen würden beantragen wir hiermit also festzustellen, dass der Abgeordnete Kilian Hagen sein Mandat verloren hat.
Ich reserviere DS 4/039 für die CDU/CSU Fraktion
Elektroimpulsgeräteeinsatz für das Jahr ....
– Bundespolizei –
1. Anzahl der Einsätze
2. Einsatzanlässe [...ursächlich für den Elektroimpulsgeräteinsatz]
a) Bedrohung/Geiselnahme
b) Suizidlage
c) Festnahmelage
d) Sonstige
3. Einsatzerfolg
a) ja
b) nein, davon
Fehlfunktion Elektroimpulsgerät
Fehlschuss
Kleidung
Sonstiges
4. Angaben zum Täter
a) Alter
unter 20
20–30
30–40
über 40
Alter unbekannt
b) Geschlecht
männlich
weiblich
divers
5. Bewaffnung/Gewaltbereitschaft
a) Schusswaffe
b) Messer
c) Sonstige Waffe/Gefährliche Gegenstände
d) Gewaltbereitschaft (ohne Bewaffnung)
6. Alkohol- / Drogeneinfluss
a) ja
b) nein
7. Verletzungen [...ursächlich durch den Elektroimpulsgeräteinsatz]
a) oberflächliche Hautverletzungen durch Pfeile/Elektroden
b) durch Sturz
c) durch Strom
d) Sonstiges
e) keine
8. Medizinische Versorgung
a) keine
b) Ambulant
c) Stationär
d) Einweisung [... einschl. Meldung sozialer Krise]
Das Dinstanzelektroimpulsgerät (DEIG) Modell Taser X2 soll im Kontroll- und Streifendienst bei polizeilichen Lagen eingesetzt werden, in denen andere Hilfsmittel der körperlichen Gewalt im Hinblick auf eine sichere Lagebewältigung nicht geeignet oder unverhältnismäßig sind, um zum einen die Gefährdung von Polizeivollzugsbeamtinnen oder -beamten zu minimieren und zum anderen den Einsatz von in den Folgen schwerwiegenderen Einsatzmitteln möglichst verhindern.
Inhaltsübersicht
I. Allgemeines
II. Zulassung
III. Rechtliche Einstufung
IV. Aus- und Fortbildung
V. Grundsätzliche Hinweise zum Einsatz
VI. Dokumentation
VII. Schlussbestimmungen