Maximilian Schiller SPD
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Beiträge von Maximilian Schiller

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Manfred Klausbrück

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    Tagesordnung gemäß Drucksache 1/029

    3. Sitzung am 08. September 2020 um 21 Uhr.


    1. DS 1/008 Änderung des Teil VIII - Abschnitt 2 der BayLTGeschO [CSU]

    2. Drucksache 1/023 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes des Freistaates Bayern (LWahlG BY)

    3. Drucksache 1/025 Wahlvorschlag der Mitglieder der 1. Bundesversammlung [SPD]

    4. Drucksache 1/028 Ganzjährige Schonzeit für das Rebhuhn [SPD]



    München, den 07. September 2020

    Der Ministerpräsident Maximilian Schiller

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/040
    1. Wahlperiode 04.09.2020



    Antrag

    der Abgeordneten Maximilian Schiller, Sepp Unterbauer und Fraktion der SPD


    Ausbau von Solarparks



    Der Landtag wolle beschließen:


    Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Ausbau von großen Solarparks in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten stärker zu unterstützen und dafür die Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) zu ändern.




    Begründung:


    Zum Erreichen der Klimaziele von Paris ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien entschieden voranzutreiben. Die heutigen Ausbauzahlen für Wind und Sonne in Bayern reichen definitiv nicht aus, um jene Ziele zu erreichen.

    Der Bau solcher Anlagen wurde von den ehemaligen Staatsregierung allerdings auf höchstens 30 pro Jahr beschränkt. Dieses Kontingent wurde sowohl 2017 als auch 2018 voll ausgeschöpft.

    Damit die Stromproduktion aus Sonnenenergie im Sinne des Klimaschutzes deutlich gesteigert werden kann, sollte dieses Kontingent im besten Falle sogar verdoppelt werden.




    Maximilian Schiller, Sepp Unterbauer und Fraktion der SPD

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/039
    1. Wahlperiode 04.09.2020



    Antrag

    der Abgeordneten Maximilian Schiller, Sepp Unterbauer und Fraktion der SPD


    Windenergie in Bayern stärken (II)



    Der Landtag wolle beschließen:


    Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Windenergie in Bayern zu retten indem sie folgende Maßnahmen umzusetzt:


    1. Einrichtung von mobilen Servicestellen zur punktuellen Genehmigungsunterstützung bei besonders umfangreichen Vorhaben

    2. Finanzielle und personelle Stärkung der Regionalen Planungsverbände für eine kommunal getragene, vernünftige Steuerung des weiteren Ausbaus

    3. Schaffung handhabbarer und einheitlicher Standards zur Bewertung des Signifikanzkriteriums des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und anderer Naturschutzanforderungen zur Stärkung der Rechtssicherheit im Genehmigungsverfahren





    Begründung:


    Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Energiewende und unverzichtbar für das Erreichen des 1,5°-Ziels der Pariser Klimakonferenz.

    Die aufgeführten Maßnahmen sollen einen naturverträglichen Ausbau voran treiben und die Windkraft in Bayern wiederbeleben.





    Maximilian Schiller, Sepp Unterbauer und Fraktion der SPD

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/038
    1. Wahlperiode 04.09.2020



    Antrag

    der Abgeordneten Maximilian Schiller, Sepp Unterbauer und Fraktion der SPD


    Windenergie in Bayern stärken (I)



    Der Landtag wolle beschließen:


    Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Windenergie in Bayern zu retten indem sie folgende Maßnahmen umzusetzt:


    1. Anhebung des Ausbauziels auf 16 TWh Stromerzeugung durch Windkraft in Bayern bis 2030

    2. Ersatzlose Streichung der 10H-Regelung und Rückkehr zur bundesweit gültigen Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB)

    3. Einführung eines landesweiten Flächenziels von mindestens 2 Prozent der Landesfläche im Landesplanungsrecht





    Begründung:


    Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Energiewende und unverzichtbar für das Erreichen des 1,5°-Ziels der Pariser Klimakonferenz.

    Die aufgeführten Maßnahmen sollen einen naturverträglichen Ausbau voran treiben und die Windkraft in Bayern wiederbeleben.




    Maximilian Schiller, Sepp Unterbauer und Fraktion der SPD

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/037
    1. Wahlperiode 03.09.2020



    Antrag

    der Abgeordneten Maximilian Schiller, Sepp Unterbauer und Fraktion der SPD


    Schaffung eines Tierschutzbeauftragten der Staatsregierung



    Der Landtag wolle beschließen:


    Die Staatsregierung wird aufgefordert den Posten eines Landestierschutzbeauftragten zu schaffen, um den Schutz der Tiere zu gewährleisten und einen direkten Ansprechpartner für die Bürger zu schaffen.

    Dabei sollte es sich im besten Fall um einen Experten in diesem Gebiet handeln.





    Begründung:


    Die Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz und dem Wohlbefinden des Tieres.

    Das Grundgesetz besagt, dass der Tierschutz ein Staatsziel ist und beinhaltet, dass einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen.

    In der Vergangenheit wurden wiederholt Tierschutzverstöße durch die Medien aufgedeckt, wie etwa bei Tiertransporten in Drittstaaten oder bei nicht gesetzeskonformen Milchviehbetrieben. Diese Vorfälle haben die Menschen in Bayern sehr bewegt. Aber auch die teils dramatische finanzielle Situation in unseren Tierheimen, die über Jahrzehnte durch die Regierungen ignoriert wurde, verdeutlicht, wie sehr die Stelle eines Landestierschutzbeauftragten gebraucht wird, um auch den Tieren eine Stimme zu geben.





    Maximilian Schiller, Sepp Unterbauer und Fraktion der SPD

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/036
    1. Wahlperiode 03.09.2020



    Antrag

    der Abgeordneten Maximilian Schiller, Sepp Unterbauer und Fraktion der SPD


    Förderung von Waldprojekten als Beitrag zum Klimaschutz



    Der Landtag wolle beschließen:


    Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit mit den Schwerpunktregionen Bayerns weiterhin einen gemeinsamen Handlungsschwerpunkt auch auf den Klimaschutz zu legen.

    Dazu bittet der Landtag die Staatsregierung, im Rahmen der im aktuellen und in künftigen Haushalten jeweils vorhandenen Mittel und Stellen in den Schwerpunktregionen auch Projekte zu initiieren und zu unterstützen, die sich dem Schutz, der Pflege und soweit möglich auch der Wiederaufforstung von Wäldern widmen.

    Unsere Fraktion regt an, dass zu gegebener Zeit, die in den Schwerpunktregionen im Bereich der Wiederaufforstung von Wäldern gewonnenen Erfahrungen auch auf ihre Übertragungsfähigkeit auf weitere Länder hin überprüft werden sollten.





    Begründung:


    Wälder sind weltweit als CO2- und Wasserspeicher von großer Bedeutung. Sie können die Effekte des Klimawandels lindern und sind zugleich ein wesentlicher Faktor beim Erhalt der weltweiten Artenvielfalt. Zugleich bedürfen die Wälder weltweit des Schutzes und oft auch selbst der Anpassung an den Klimawandel.




    Maximilian Schiller, Sepp Unterbauer und Fraktion der SPD

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/035
    1. Wahlperiode 03.09.2020



    Antrag

    der Abgeordneten Maximilian Schiller, Sepp Unterbauer und Fraktion der SPD


    Titel des Antrags



    Der Landtag wolle beschließen:


    Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen, welche Maßnahmen getroffen werden können, um den vereinseigenen Sportstättenbau in strukturschwachen Räumen zu unterstützen.




    Begründung:


    In strukturschwachen Kommunen des Freistaates Bayerns fehlt für Sportvereine die finanzielle Unterstützung durch die Kommunen für den notwendigen Erhalt von Sportstätten. Es sollte daher geprüft werden, welche Maßnahmen getroffen werden können, um Sportvereine in strukturschwachen Regionen zu unterstützen.




    Maximilian Schiller, Sepp Unterbauer und Fraktion der SPD

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/034
    1. Wahlperiode 03.09.2020



    Antrag

    der Abgeordneten Maximilian Schiller, Sepp Unterbauer und Fraktion der SPD


    Wirthauskultur erhalten


    Der Landtag wolle beschließen:


    Die Staatsregierung wird aufgefordert, zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, private Unternehmer (Wirte) dahingehend zu unterstützen, „alteingesessene Dorfwirtshäuser“ als örtliche Kommunikationszentren zu erhalten.




    Begründung:


    Viele sogenannte Dorfwirtshäuser sind seit Jahrzehnten Kommunikationszentren der Dörfer Bayerns. In den letzten Jahren mussten jedoch immer mehr Dorfwirtshäuser schließen.

    Die Gründe dafür sind vielfältig: Wandel im Berufsalltag, sinkende bzw. in Ballungsräume abwandernde Bevölkerung, Bau und Bewirtschaftung von Vereinsheimen (oftmals öffentlich gefördert), aber auch ständig steigende Auflagen bezüglich Hygiene, Arbeitsschutz uvm. Um Betreiber von Dorfwirtshäusern zu unterstützen und um die Wirtshauskultur Bayerns zu erhalten, soll deshalb geprüft werden, inwieweit Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorferneuerungen sowie insbesondere zur Einhaltung einschlägiger Hygienevorschriften und für die Verbesserung von Sanitäreinrichtungen, die Ertüchtigung von Küchen, usw. bestehen bzw. neu aufgelegt werden könnten.




    Maximilian Schiller, Sepp Unterbauer und Fraktion der SPD

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/033
    1. Wahlperiode 03.09.2020



    Antrag

    der Landesregierung


    Einsetzung einer Planungskommission zur Errichtung eines neuen Nationalparks im Freistaat Bayern



    Der Landtag wolle beschließen:


    Es werden Geldmittel in Höhe von 1.000.000 € aus dem Staatshaushalt entnommen, um eine Kommission einzurichten, die einen geeigneten Ort für einen neuen Nationalpark im Freistaat Bayern sucht und die Errichtung plant.





    Begründung:


    Um die natürliche Schönheit des Freistaates Bayern zu erhalten, soll ein weitere Nationalpark geschaffen werden. Dadurch wird die Natur an diesem Art vor menschlichen Eingriffen und Umweltverschmutzung bewahrt.

    Der großflächige Schutz schafft somit einen Platz für eine strukturreiche, wilde Natur – etwas, das in unserem Land fast gänzlich verloren gegangen ist.






    Der Ministerpräsident Maximilian Schiller

    i.A. der Landesregierung

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/032
    1. Wahlperiode 02.09.2020



    Gesetzentwurf

    der Landesregierung


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestalters des Bayerischen Ministerpräsidenten

    A. Problem und Ziel

    Gemäß Art. 44 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung können nur folgende Personen zum Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern gewählt werden, die das 40. Lebensjahr vollendet haben.

    B. Lösung

    Das Mindestalter für den Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern wird auf Vollendung des 18. Lebensjahres gesenkt.

    C. Alternativen

    Keine.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Nicht vorhanden.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Nicht vorhanden.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Nicht vorhanden.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Geringfügige Verwaltungsausgaben.

    F. Weitere Kosten

    Keine.




    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestalters des Bayerischen Ministerpräsidenten vom 02.09.2020


    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Art. 1

    Änderung der Bayerischen Landesverfassung

    Die Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 wird wie folgt geändert:

    Artikel 44 Abs. 2 wird neugefasst:

    "(2) Wählbar ist jeder wahlberechtigte Bayer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat."


    Art. 2

    Inkrafttreten

    Das Gesetz tritt mit Beschluss des Landtages unverzüglich in Kraft.






    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Das Mindestalter des Bayerischen Ministerpräsident soll gesenkt werden.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Art. 44 Abs. 2 der Bayerischen Landesverfassung wird neu gefasst.

    III. Alternativen

    Keine.

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Die Kompetenz liegt gemäß beim Land (Art. 75 Bayerische Landesverfassung).

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Nicht vorhanden.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Geringfügige Verwaltungsausgaben.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.



    B. Besonderer Teil

    Zu Artikel 1

    Artikel 1 beinhaltet die Änderung des Mindestalter des Bayerischen Ministerpräsidenten.


    Zu Artikel 2

    Artikel 2 regelt das Inkrafttreten des Gesetzentwurfes.




    Der Ministerpräsident Maximilian Schiller

    i.A. der Landesregierung

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/031
    1. Wahlperiode 02.09.2020



    Gesetzentwurf

    der Landesregierung


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bayerischen Bauordnung

    A. Problem und Ziel

    In Art. 6 Abs. 5 Satz 2 Bayerische Bauordnung wird die Abstandsregelung von zwei Baukörpern mit der Hälfte der Wandhöhe festgelegt. Dies schränkt eine, vor allem in Ballungsgebieten dringend notwendige, Nachverdichtung ein.

    B. Lösung

    Die Bayerische Bauordnung wird so geändert, dass die Abstandsregelung künftig in Kerngebieten und urbanen Gebieten nur noch mindestens ein Drittel der Wandhöhe betragen muss.

    C. Alternativen

    Keine.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Nicht vorhanden.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Nicht vorhanden.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Nicht vorhanden.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Geringfügige Verwaltungsausgaben.

    F. Weitere Kosten

    Keine.




    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bayerischen Bauordnung vom 02.09.2020


    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    §1

    Änderung der Bayerischen Bauordnung

    (Hier kommt der Gesetzentwurf rein)


    Art. 6 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 3
    des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
    „(5) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 1 H, mindestens aber 3 m.
    In Kerngebieten und in festgesetzten urbanen Gebieten beträgt die Tiefe 0,33 H, in Gewerbe- und
    Industriegebieten 0,25 H, jeweils mindestens jedoch 3 m. Werden von einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach Art. 81 Außenwände zugelassen oder vorgeschrieben, vor denen Abstandsflächen größerer oder geringerer Tiefe als nach den
    Sätzen 1 und 2 liegen müssten, finden die Sätze 1 und 2 keine Anwendung, es sei
    denn, die Satzung ordnet die Geltung dieser Vorschriften an; die ausreichende Belichtung und Belüftung dürfen nicht beeinträchtigt, die Flächen für notwendige Nebenanlagen nicht eingeschränkt werden. Satz 3 gilt entsprechend, wenn sich einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen aus der umgebenden Bebauung im Sinn des § 34 Abs. 1
    Satz 1 BauGB ergeben.“


    §2

    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft.

    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Die Abstandsregelung von zwei Baukörpern in Ballungsräumen soll verringert werden.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Der in Art. 6 Abs. 5 Satz 2 Bayerische Bauordnung vorgeschriebene Mindestabstand wird verringert.

    III. Alternativen

    Keine.

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Die Kompetenz liegt beim Land.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Geringfügige Verwaltungsausgaben


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.


    B. Besonderer Teil

    Zu § 1

    Um bei notwendigen Nachverdichtung bei Aufstockungen nicht durch die Abstandsflächen von 0,50 H an einer wünschenswerten Aufstockung gehindert zu werden, wird eine Absenkung derselben auf 0,33 H ermöglicht. Auch bei Neubauten und Ausweisung von Baugebieten kann dadurch künftig höher gebaut werden.


    Zu §2

    §2 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.



    Der Ministerpräsident Maximilian Schiller

    i.A. der Landesregierung