Sepp Unterbauer B´90 |Die Grünen
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Beiträge von Sepp Unterbauer

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Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    Mitteilung des Staatsministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Wirtschaft


    Mit der Aktion „Naturgarten – Bayern blüht“ werden Gärten ausgezeichnet, die naturnah bewirtschaftet werden und damit einen Beitrag für mehr Artenvielfalt und Biodiversität leisten. Staatsminister Sepp Unterbauer hat heute den Garten der Familie Aisinger die Auszeichnung verliehen. Der Garten ist ein Musterbeispiel dafür, wie in Gärten attraktiver Lebensraum für Insekten und andere Lebewesen geschaffen werden kann. Jeder Garten kann einen Beitrag zu mehr Artenvielfalt in unserem Freistaat leisten.


    Gez. Sepp Unterbauer Staatsminister

    Gez. Maximilian Schiller, Ministerpräsident

    Bayerischer Landtag Drucksache 1/016
    1. Wahlperiode 21.08.2020



    Gesetzentwurf

    der Landesregierung


    Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abstandsregelung für Windkraftwerke

    A. Problem und Ziel

    Die so genannte "10H-Regelung" beschränkt den verfügbaren Platz für Windkraftanlagen enorm. Eine Verringerung würde diesen verfielfachen.

    B. Lösung

    Die 10H-Regelung wird zu einer 8H-Regelung geändert. Dadurch erhöht sich die verfügbare Fläche für den Ausbau der Windkraftanlagen ohne zu einer Belastung für die Anwohner zu werden.

    C. Alternativen

    Keine.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Nicht vorhanden.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Nicht vorhanden.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Nicht vorhanden.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Geringe Verwaltungausgaben.

    F. Weitere Kosten

    Keine.




    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bayerischen Landesbauordnung vom 21.08.2020


    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Art. 1

    Änderung der Bayerischen Landesbauordnung

    Die Bayerische Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 wird wie folgt geändert:

    1. in Absatz 1 Artikel 82 wird das Wort "10-fachen" durch das Wort "8-fachen" ersetzt.


    Art. 2

    Inkrafttreten

    Das Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft.




    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Die Abstandsregelung für Windkraftwerke zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen wird verringert, um die verfügbare Fläche für den Bau von Windkraftwerken zu vergrößern.


    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Die in Artikel 82 Absatz 1 vorgeschriebene Abstandsregelung wird von einer 10-fachen Höhe zu einer 8-fachen Höhe verringert.

    III. Alternativen

    Keine.

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Die Kompetenz liegt beim Land.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Nicht vorhanden.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Geringe Verwaltungsausgaben.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.



    B. Besonderer Teil

    Zu Artikel 1

    Artikel 1 beinhaltet die Änderung des Artikel 82 Absatz 1 der Bayerischen Landesbauordnung.


    Zu Artikel 2

    Artikel 2 regelt das Inkrafttreten des Gesetzentwurfes.





    Sepp Unterbauer

    Staatsminister